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20.10.2008, 10:46
Hallo alle miteinander,
ich habe mal wieder eine Frage.
Am 16.9. habe ich den Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten abgegeben. Laut Telefonauskunft der Zentrale und der Aussage meiner Fallmanagerin wurde er am 24.9. positiv beschieden und weitergeleitet an die "Zahlungsstelle" (keine Ahnung wie die in korrektem Amtsdeutsch nun heißt). Allerdings habe ich weder einen schriftlichen Bescheid darüber erhalten, noch wurde das Geld überwiesen. Meine Fallmanagerin rief mich an, nachdem sie mit der betreffenden Stelle Rücksprache gehalten hat, und sagte, dass es laut deren Aussage noch dauern könne, da sie in Arbeit versinken *räusper* nun, ja, die Armen.
Kann ich mich auf eine derartige Aussage verlassen und hoffen, dass das Geld irgendwann kommt? Oder verfallen deratige Ansprüche in irgendeiner Form und die wollen einen nur hinhalten? Sollte ich zumindest auf einen schriftlichen Bescheid pochen, damit ich ggf. etwas in der Hand habe?
LG
ich habe mal wieder eine Frage.
Am 16.9. habe ich den Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten abgegeben. Laut Telefonauskunft der Zentrale und der Aussage meiner Fallmanagerin wurde er am 24.9. positiv beschieden und weitergeleitet an die "Zahlungsstelle" (keine Ahnung wie die in korrektem Amtsdeutsch nun heißt). Allerdings habe ich weder einen schriftlichen Bescheid darüber erhalten, noch wurde das Geld überwiesen. Meine Fallmanagerin rief mich an, nachdem sie mit der betreffenden Stelle Rücksprache gehalten hat, und sagte, dass es laut deren Aussage noch dauern könne, da sie in Arbeit versinken *räusper* nun, ja, die Armen.
Kann ich mich auf eine derartige Aussage verlassen und hoffen, dass das Geld irgendwann kommt? Oder verfallen deratige Ansprüche in irgendeiner Form und die wollen einen nur hinhalten? Sollte ich zumindest auf einen schriftlichen Bescheid pochen, damit ich ggf. etwas in der Hand habe?
LG