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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bewerbungskosten bewilligt - Geld lässt auf sich warten


187
20.10.2008, 10:46
Hallo alle miteinander,

ich habe mal wieder eine Frage.

Am 16.9. habe ich den Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten abgegeben. Laut Telefonauskunft der Zentrale und der Aussage meiner Fallmanagerin wurde er am 24.9. positiv beschieden und weitergeleitet an die "Zahlungsstelle" (keine Ahnung wie die in korrektem Amtsdeutsch nun heißt). Allerdings habe ich weder einen schriftlichen Bescheid darüber erhalten, noch wurde das Geld überwiesen. Meine Fallmanagerin rief mich an, nachdem sie mit der betreffenden Stelle Rücksprache gehalten hat, und sagte, dass es laut deren Aussage noch dauern könne, da sie in Arbeit versinken *räusper* nun, ja, die Armen.

Kann ich mich auf eine derartige Aussage verlassen und hoffen, dass das Geld irgendwann kommt? Oder verfallen deratige Ansprüche in irgendeiner Form und die wollen einen nur hinhalten? Sollte ich zumindest auf einen schriftlichen Bescheid pochen, damit ich ggf. etwas in der Hand habe?

LG

restart
24.10.2008, 00:05
Hallo 187,

auf solche telefonischen Aussagen kann man leider nicht wirklich etwas geben. Wenn so ein Bescheid erstellt wurde, müsste er in deiner Akte leigen und kann sicher in Kopie an dich geschickt werden.

Bescheid und Auszahlung liegen in der Regel nicht weit auseinander.

Solltest du bis zu 6 Monate nach Antragsabgabe nichts mehr davon hören, wäre vor dem Sozialgericht eine Untätigkeitsklage fällig.

Rotkäppchen
24.10.2008, 13:50
Mein Rat: Mahne das mal schriftlich an und gebe das nachweislich ab. Am besten am Eingang der ARGE gegen Quittung. Das ist ein Beleg für die Anmahnung.

Wenn du innerhalb eines Monats noch kein Geld erhälst, würde ich mal eine Fachaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit bei der Leitung der ARGE stellen. Und zwar würde ich da reinschreiben, dass du das im September eingereicht hast, einmal sogar angemahnt hast und noch nichts erhalten hast. Dir sei dieses Geld sehr wichtig, denn du bräuchtest es um dich weiter zu bewerben.

Eine Untätigkeitsklage kannst du leider erst nach 6 Monaten einreichen. Das ist natürlich etwas lang. Deshalb die Lösung mit der Anmahnung + anschließender Fachaufsichtsbeschwerde. Auch wenn die in Arbeit ersticken, werden sie dich wahrscheinlich vorziehen, weil du deswegen ja "deine Arbeitslosigkeit nicht beenden kannst".