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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosenunterstützung


Jezirah
19.07.2005, 09:22
Hallo,

ich stelle mich grad unglaublich blöde an, weil ich einfach nicht rausfinde, in welche Kategorie ich falle. Ich habe innerhalb der letzten 3 Jahre mehr als 12 Monate steuerpflichtig gearbeitet. Mein derzeitiger Vertrag läuft Ende September aus und ich habe noch nichts Neues gefunden, suche aber wie verrückt nach einem Job.
Falls ich jetzt aber doch arbeitslos werde: Welche Unterstützung kann ich erwarten? Wieviel Geld bekomme ich monatlich - ich hab mal was von 60% des vorigen Einkommens gelesen, stimmt das? Vom Brutto- oder Nettogehalt? Welche "Extras" kann ich beantragen?

Ich war zwar schon kurze Zeit arbeitslos, hatte damals aber keinen Anspruch auf Unterstützung und kenne mich daher überhaupt nicht aus.
Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen?

Grüße
Jezirah

StephanK
19.07.2005, 10:02
Hallo Jezirah und :welcome:
Es gibt keine blöden Fragen, sondern nur blöde Antworten ;-)
Ich habe innerhalb der letzten 3 Jahre mehr als 12 Monate steuerpflichtig gearbeitet.Auf die Steuerpflichtigkeit kommt es nicht an, sondern darauf, ob Du Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hast. Das kannst Du den Lohnabrechnungen entnehmen, die Dein Arbeitgeber Dir gegeben hat (taucht dort meist abgekürzt auf als "AV"), und auch den Sozialversicherungsnachweisen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Im übrigen stimmt das mit den zwölf Monaten innerhalb drei Jahren (noch; ab 2006 müssen es zwölf Monate innerhalb von nur zwei Jahren sein).

Wieviel Geld bekomme ich monatlich - ich hab mal was von 60% des vorigen Einkommens gelesen, stimmt das? Vom Brutto- oder Nettogehalt? Welche "Extras" kann ich beantragen?Basis ist das Nettogehalt, aber nicht das reale individuelle Nettogehalt, sondern es werden gesetzliche bestimmte feste Anteile für Steuern und Versicherungen nach einem recht komplizierten Schema vom Bruttogehalt abgezogen. Von diesem sog. Bemessungsentgelt sind es in der Tat 60 %

Was Du mit "Extras" meinst, weiss ich nicht so recht . Wenn Du an irgendwelche bedarfsbezogenen Zuschläge denkst: Falls das Arbeitslosengeld sehr niedrig ausfallen sollte, kann es ergänzend dazu Arbeitslosengeld II geben, aber nur aufstockend bis zu dessen Höhe = Sozialhilfeniveau. Im übrigen gibt es die "altbekannten" Leistungen der Bundesagentur im Hinblick auf Weiterbildung, den Ersatz von Bewerbungskosten und - wenn Du für einen neuen Job umziehen musst - ggf. sog. Mobilitätshilfen.

Ich hoffe, das hilft Dir mal für's Erste weiter.

Jezirah
19.07.2005, 10:52
Hallo,

zunächst mal danke für die prompte Antwort.
In den FAQs hab ich irgendwo gelesen, es würde vom Bruttogehalt ausgehend gerechnet, mh...

Mit Extras meinte ich weitere Unterstüzungen. Ich bekomme derzeit zum Beispiel nur ein Bruttogehalt von 1600 Euro, das sind ca. 1100 netto - 60% davon reichen kaum aus, meine Miete zu zahlen. Gibt es da einen Mindestbetrag, den man bekommt? Oder eben zusätzliche Unterstützungen?

Grüße
Jezirah

StephanK
19.07.2005, 11:59
zunächst mal danke für die prompte Antwort.Bitte :-)

In den FAQs hab ich irgendwo gelesen, es würde vom Bruttogehalt ausgehend gerechnet, mh...Das ist der manchmal bittere Unterschied zwischen ausgehen und ankommen... Das Phänomen ist Dir nur zu gut bekannt vom Vergleich zwischen Brutto- und Nettobeträgen in der Gehaltsabrechnung :x

60% davon reichen kaum aus, meine Miete zu zahlen. Gibt es da einen Mindestbetrag, den man bekommt? Oder eben zusätzliche Unterstützungen?Einen Mindestbetrag gibt es nicht. Arbeitslosengeld funktioniert letztlich nicht anders wie andere Versicherungen auch: soundsoviel eingezahlt ergibt soundsoviel Anspruch auf Auszahlung im Versicherungsfall - that's it.

Im übrigen kommt's dann drauf an: Wenn das Arbeitslosengeld SO niedrig ausfällt, dass Du den schon erwähnten Anspruch auf aufstockendes ALG II hast, dann sind da auch die "Kosten der Unterkunft" mit drin, allerdings nur einer sehr billigen Unterkunft, d.h. es wird sehr eng werden.

Wenn das nicht so ist, könntest Du möglicherweise neben dem Anspruch auf Arbeitslosengeld einen Anspruch auf Wohngeld haben. Das lässt sich aber "auf dem Trockenen" und ohne genaue Kenntnis Deiner finanziellen Verhältnisse bzw. des zu erwartenden Arbeitslosengeldes nicht vorausberechnen. Wohngeld gibt es aber nur parallel zum "normalen" Arbeitslosengeld, nicht parallel zum Arbeitslosengeld II (jedenfalls im Grundsatz; die Abgrenzung der beiden Leistungen ALG II und Wohngeld ist sehr kompliziert).
Schau Dir dazu am besten mal die Info-Seite des Wohnungsbauministeriums zum Wohngeld (http://www.bmvbw.de/-,302.916591/Wohngeld-2005-Ratschlaege-und-.htm) und lade Dir die dort erhältlichen Informationen herunter.