lipnik
19.07.2005, 11:23
Hallo, bekam heute folgenden Brief:
Sehr geehrte Frau XYZ,
meiner Einladung zum 13.07.2005 sind Sie leider – trotz Belehrung über die Rechtsfolgen – nicht nachgekommen. Sie haben mir auch keinen wichtigen Grund mitgeteilt, der Sie daran gehindert hat, den Termin wahrzunehmen. Ihr Arbeitslosengeld II wird deshalb ab dem nächsten Kalendermonat, der auf das Wirksamwerden des Verwaltungsaktes, der die Absenkung oder den Wegfall der Leistung feststellt, folgt, in einer ersten Stufe um 10 Prozent der nach § 20 SGB II maßgebenden Regelleistung für die Dauer von drei Kalendermonaten abgesenkt.
Zusätzlich fällt der Zuschlag nach § 24 SGB II weg. Während der Absenkung oder des Wegfalls der Leistung besteht kein Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Sie haben Gelegenheit sich hierzu zu äußern.
Bitte kommen Sie am 25.07.05 um 08.00 Uhr in die Räume der Weststadt-Akademie, Thea-Leymann-Str. 35, 45127 Essen (2. Etage)
hiermit möchte ich Sie recht herzlich im Hause Weststadt-Akademie Essen zu einer Trainingsmaßnahme einladen.
Diese Maßnahme findet im Rahmen von ALG II statt, bringen Sie Bitte zum Termin Ihren Bewilligungsbescheid mit.
Dies ist eine Einladung nach § 59 Zweites Sozialgesetzbuch (SGBII) in Verbindung mit $ 309 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III).
Beachten Sie bitte unbedingt auch die Rechtsfolgenbelehrung und die weiteren Hinweise auf der Rückseite.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr/e
Arbeitsgemeinschaft Essen, Stadt
Ich war bei der Gruppeninformation am 13.07.05, da ich namentlich aufgerufen wurde und mich durch „Hier“ rufen, als anwesend gemeldet habe. Rief sofort beim Arbeitsamt an mit mehreren Versuchen, dort jemanden unter der genannten Telefonnummer zu erreichen, um die Sache zu klären. Der Mann am Telefon notierte alles im PC und sagte, das ich das Schreiben nicht beachten soll und ich vom Vermittler für gelernte, da er für ungelernte zuständig ist, einen Termin bekommen würde, wo dann meine berufliche Situation besprechen würde und auf die Möglichkeit eines EEJs im Bürobereich zugreifen würde, wenn ich keine Festeinstellung bei Siemens in Mülheim bekommen würde, wo mir durch zwei Bekannte, die dort arbeiten, eine 100& tige Zusicherung versprochen wurde, da dort schon seit längerer Zeit ein/e Mitarbeiter/in für die Personaldatenverwaltung gesucht würde und die Stellenausschreibung von insgesamt drei herausgesuchten am besten zu meinen Kenntnissen und Fertigkeiten passen würde. Fragte den Mann vom Arbeitsamt auch gleich, wegen Urlaubsanspruch, während man einen EEJ macht. Der Urlaubsanspruch beschränkt sich auf 3 Wochen/Jahr bzw. 15 Werktage, ohne WE. Er sollte frühzeitig dem Arbeitsamt mitgeteilt werden. Spätestens 1 Woche vor Urlaubsantritt.
Gruß Lipnik
Sehr geehrte Frau XYZ,
meiner Einladung zum 13.07.2005 sind Sie leider – trotz Belehrung über die Rechtsfolgen – nicht nachgekommen. Sie haben mir auch keinen wichtigen Grund mitgeteilt, der Sie daran gehindert hat, den Termin wahrzunehmen. Ihr Arbeitslosengeld II wird deshalb ab dem nächsten Kalendermonat, der auf das Wirksamwerden des Verwaltungsaktes, der die Absenkung oder den Wegfall der Leistung feststellt, folgt, in einer ersten Stufe um 10 Prozent der nach § 20 SGB II maßgebenden Regelleistung für die Dauer von drei Kalendermonaten abgesenkt.
Zusätzlich fällt der Zuschlag nach § 24 SGB II weg. Während der Absenkung oder des Wegfalls der Leistung besteht kein Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Sie haben Gelegenheit sich hierzu zu äußern.
Bitte kommen Sie am 25.07.05 um 08.00 Uhr in die Räume der Weststadt-Akademie, Thea-Leymann-Str. 35, 45127 Essen (2. Etage)
hiermit möchte ich Sie recht herzlich im Hause Weststadt-Akademie Essen zu einer Trainingsmaßnahme einladen.
Diese Maßnahme findet im Rahmen von ALG II statt, bringen Sie Bitte zum Termin Ihren Bewilligungsbescheid mit.
Dies ist eine Einladung nach § 59 Zweites Sozialgesetzbuch (SGBII) in Verbindung mit $ 309 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III).
Beachten Sie bitte unbedingt auch die Rechtsfolgenbelehrung und die weiteren Hinweise auf der Rückseite.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr/e
Arbeitsgemeinschaft Essen, Stadt
Ich war bei der Gruppeninformation am 13.07.05, da ich namentlich aufgerufen wurde und mich durch „Hier“ rufen, als anwesend gemeldet habe. Rief sofort beim Arbeitsamt an mit mehreren Versuchen, dort jemanden unter der genannten Telefonnummer zu erreichen, um die Sache zu klären. Der Mann am Telefon notierte alles im PC und sagte, das ich das Schreiben nicht beachten soll und ich vom Vermittler für gelernte, da er für ungelernte zuständig ist, einen Termin bekommen würde, wo dann meine berufliche Situation besprechen würde und auf die Möglichkeit eines EEJs im Bürobereich zugreifen würde, wenn ich keine Festeinstellung bei Siemens in Mülheim bekommen würde, wo mir durch zwei Bekannte, die dort arbeiten, eine 100& tige Zusicherung versprochen wurde, da dort schon seit längerer Zeit ein/e Mitarbeiter/in für die Personaldatenverwaltung gesucht würde und die Stellenausschreibung von insgesamt drei herausgesuchten am besten zu meinen Kenntnissen und Fertigkeiten passen würde. Fragte den Mann vom Arbeitsamt auch gleich, wegen Urlaubsanspruch, während man einen EEJ macht. Der Urlaubsanspruch beschränkt sich auf 3 Wochen/Jahr bzw. 15 Werktage, ohne WE. Er sollte frühzeitig dem Arbeitsamt mitgeteilt werden. Spätestens 1 Woche vor Urlaubsantritt.
Gruß Lipnik