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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wegen Waisenrente kein ALG2?


Cybercat07
23.10.2008, 13:56
Hallo ihr Lieben,

Uns flog gerade ein Brief der Arge ins Haus. Demnach fällte nach ihren Informationen die Leistung weg weil mein Lebensgefährte Anspruch auf HWR hat.
Das wußten die aber bei Antragsstellung schon und wir haben wahrheitsgemäß eingetragen das wir keine Leistung beantragt haben. Es hat uns auch keiner aufgefordert Antrag zu stellen,das hätten wir ja auch sonst vor der Bewilligung des Antrages machen müssen.
Nun will die Dame inenrhalb von 2 Monaten erst entscheiden ob die Leistung weiterhin zusteht oder nicht.
Aus unserer Sicht haben wir nichts falsch gemacht,die ARGE hatte Kenntnis von der HWR da sie immernoch wegen Erstattungsansprüche aus dem letzten Jahr mit Ihnen in Kontakt standen und den Bafögbescheid vom letzten jahr hatten wo drin stand wieviel er bekam.
Was sollen wir jetzt machen?
Also das wir wenn er von der Arbeit kommt hingehen ist klar,aber ist das denn so rechtens,erstmal einzustellen?
Da hängt ja auch Miete dran.
AUf dem Brief steht auch nur "Vorläufige Einstllung der Zahlung von Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch SOzialgesetzbuch (SGB II) hier: Anhörung gem. § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) "
Ist das jetzt damit ein Aufhebungsbescheid?

Wäre toll wenn jemand dazu was wüßte.

Danke

jette
23.10.2008, 20:50
Nein, das ist erstmal kein Aufhebungsbescheid, sondern nur eine Anhörung wozu ihr euch äußern sollt.

restart
23.10.2008, 20:52
AUf dem Brief steht auch nur "Vorläufige Einstllung der Zahlung von Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch SOzialgesetzbuch (SGB II) hier: Anhörung gem. § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) "
Ist das jetzt damit ein Aufhebungsbescheid? Nein, sondern ein vorläufige Zahlungseinstellung ("Einstellungsbescheid") bis zur Klärung.

Ihr solltet die Halbwaisenrente umgehend beantragen und dies der ARGE nachweislich mitteilen und um vorläufige Weiterzahlung bitten, zur Sicherung eures Lebensunterhaltes. Sollte das keinen kurzfristigen Erfolg haben müsstet ihr euch bei Sozialgericht wohl eine "Einstweilige Anordnung" holen, was aber einen fristgemäßen Widerspruch gegen diesen "Einstellungsbescheid" erfordert. Beachtet gegen jeden Bescheid kann nur innerhalb von 30 Tagen Widerspruch eingelegt werden.

In jedem Fall kann es nicht Sinn von ALG II sein, die Zahlung erstmal einzustellen, bevor man klärt ob doch ein Anspruch besteht, wir reden hier ja von der Sicherung des Lebensunterhaltes.

Cybercat07
23.10.2008, 22:43
Erstmal Danke für die Antworten.

Naja das sies eigentlich nicht gänzlich aufheben können wegen mir ist mir bewußt,aber weiter unten steht noch "DIe Bewilligungsentscheidung ist daher auzuheben bzw. zurück zu nehmen."
Aber das ließt sich für mich als wenn sie damit den ganzen Bescheid aufheben.
Dadurch das es keine Rentenerhöhung gab seit Juli/August und sein Vater ja nichts mehr dazu verdienen kann, bleibt die HWR über die sie ja Kenntnis haben in der Höhe gleich.
Morgen gehts früh zur Rentenstelle da die heut schon zu hatte und dann hoffe ich das die Damen dort so nett sind und uns schriftlich geben das er HWR beantragt hat und die Höhe sich wohl nicht ändern wird und wir packen den letzen Bescheid ein.
wie sie sich so reizend ausdrückte "Sollte Ihre Stellungnahme ergeben, dass die Voraussetzungen für eine Aufhebung des Bewilligungsbescheids nicht vorliegen, werde ich die Zahlung unverzüglich wieder aufnehmen."men und von der Höhe her reicht die HWR nichtmal zur Sicherung des Lebensunterhalts geschweige denn für den und Miete.
Also wieso die gleich Eisntellen obwoh lsie die voraussichtliche Höhe kennen versteh ich nicht und ich finde es total überzogen.
Da noch für eine Monat Anspruch besteht als er noch Bafög bezogen hat, wird es wohl zur Nachzahlung kommen. Hat jemand ne Ahnung ob sie uns das Anrechnen? immerhin hat uns das Geld in dem Monat gefehlt und wir haben noch ein paar Ausstände.

LG

Cybercat07
25.10.2008, 10:21
Soooo
gestern Waren wir also Rente beantragen und haben das dann der Arge mitgegeben und die Dame hat gemeint das sie das an die Dame dies geschrieben hat mitteilen wird und die Zahlung Nahtlos weiter geht...auch wenn ich das nicht so ganz glaube,aber wir warten es ab,ist ja bald soweit.

Cybercat07
10.11.2008, 12:33
So nachdem wir ein Brief bekommen hatten das ALG vom Datum des Tages an dem wir da waren,mit einem Folgeantrag,sind wir also wieder zur ARGE,nachdem der Brief ja schon eine geschlagene Woche brauhte um bei uns anzukommen.
Obwohl wir ja normal Leistung weiter kriegen sollten.
Hab ich also ausgefüllt und ab zur ARGE.
Direkt in der Anmeldung hat die Dame angerufen bei ner Kollegin angerufen und wir haben noch dort unterschrieben das wir mit der Anrechnung der HWR meines Freundes zufrieden sind. Klar,kein Thema.
Entgegen ihrer Aussage erhielten wir jedoch den vollen Satz.
Nun erhielten wir mit dem Datum vom Tag als wir wieder dort waren 2 Schreiben.
In dem einen steht das wir bis 16.11. Zeit haben den HWR-Bescheid einzureichen (das ist n Sonntag O.o)
in dem Anderen steht drin das wir ja erst nach Leistungseinstellung und Aufforderung Antrag auf HRW gestellt hätten. Aber Fackt ist das die ARGE schon zum Erstantrag Anfang Juli wußte da mein Freund noch keine 27 ist und demnach noch Anspruch auf HWR hat,da er weiter Schule macht. ABern iemand sagte das wir das beantragen sollen.
Bei dem Gespräch hieß es "vorrangiger Anspruch" aber das weiß ich ja nun nicht.
In meinen Augen haben wir nichts falsch gemacht,da wir wahrheitsgemäß angegeben hatten nichts beantragt zu haben und die ARGE hat eh n Erstattungsanspruch hat.
Zumal jemand in der Maßnahme meines Freundes mit Absicht seine HWR auf ein Konto und das ALG2 auf ein anderes Konto hat gehen lassen,der wiederum hat keine Einstellung gekriegt sondern gleich eine Rückzahlungsvereinbarung O.o
Nun haben wir zwei Schreiben vom selben Datum,eins davon ein neuer Bescheid,aber da wird erstens keine Pauschale von 30€ abgerechnet,und die HWR die ja meinem Freundzusteht zu gleichen Teilen auf uns beide angerechnet O.o????
was hab ich denn damit zu tun?
müssten die dann nicht aber wenn es zwei als einkommen angerechnet kriegen auch zweimal 30€ pauschale abziehen?

LG

Cybercat07
12.11.2008, 14:58
Niemand eine Idee für mich?
Wir müssen ja eh Widerspruch einlegen wegen der Pauschale,oder?

restart
14.11.2008, 22:17
Nachvollziehbar ist die Anrechnung der Halbwaisenrente auf euch beide verteilt nicht.

Ich rate euch den Bescheid zu nehmen und eine Beratungsstelle vor Ort aufzusuchen.

Adressverzeichnis der Beratungsstellen (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx)

Cybercat07
19.11.2008, 15:29
Was noch weniger nachvollziehbar ist...
Heute kame zwei Briefe...
Ich soll meine Überzahlung zurückzahlen,da ich ja kein Anspruch gehabt hätte weil mein Freund Anspruch auf Hinterbliebenenrente hat.
Na hallo? was hab ich denn damit zu tun?
Und noch schöner ist ja,das er seins auch zurückzahlen soll,das macht ja die Rentenstelle eh,aber 500€ krankenkassenbeiträge für 4 Monate? Laut Rentenbescheid sinds keine 25€ im Monat O.o?????
Und von der Pauschale ist natürlich nix zu sehn.

Kann mir mal bitte jemand helfen?ich dreh durch mit denen

Cybercat07
29.11.2009, 22:28
Soooo
Ich sollte ja die von mir verursachte Überzahlung an die ARGE zurückzahlen.
Nachdem ich bei der Beratung war und die meinen Widerspruch abgelehnt haben war ich beim Anwalt.
Heute kamen wir wieder und haben einen Brief vom Anwalt drinne,mit Bitte um Kenntnissnahme.
Angehangent ist ein Schreiben vom Sozialgericht, dass die Beklagte (Also die ARGE)den Sachverhalt anerkennt, den Bescheid zurück nimmt und alle notwenigen außergerichtlichen Kosten übernimmt.

Ich muss das also nicht zurück zahlen ;)

Wollte ich euch nur mitteilen wies ausgegangen ist.

LG und schönen ersten Advent ^^