Marksmami
24.10.2008, 14:15
Hallo,
also, wir hatten für unseren Sohn einen Kinderzuschlag beantragt. Das war auch schon im April. Da sagte man uns, wenn wir den Kinderzuschlag beantragen, dann können wir aber nicht Wohngeld oder aufstockendes ALGII beantragen. Das haben wir dann auch gar nicht gemacht,sondrn es beim Kinderzuschlag belassen.
Gestern bekam ich endlich (3 Widersprüche später) einen Bewilligungsbescheid, indem uns ein Kinderzuschlag in Höhe von 140,00 Euro zugesprochen wird.
Als Anhang erhielt ich natürlich die ganzen Berechnungsgrundlagen. Dort tauchen jetzt zwei Sätze auf, die mich verunsichern.
Da wäre dann Teil F des Bogens. Dort steht: Vergleichsberechnung,ob durch Zahlung des GesamtKinderzuschlages Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II vermieden würde"
Das Ergebniss lautet:Mit dem Kinderzuschlag wird Hilfebedürftigkeit nicht vermieden, ein Wohngeldanspruch ist zu prüfen"
Dann kommt eine weitere Berechnung:Ermittlung ob der verbleibende Bedarf mit einem möglichen Wohngeldanspruch gedeckt ist"
Die haben dann irgendwie einen Anspruch von 90 Euro auf Wohngeld ausgerechnet.
Das Ergebniss:Mit Kinderzuschlag und Wohngeld wird Hilfebedürftigkeit nach §9 SGB II vermieden, es besteht Anspruch auf Kinderzuschlag."
Verstehe ich das jetzt richtig, dass wir zusätzlich zum Kinderzuschlag doch noch Wohngeld beantragen können? Ich dachte das hebt sich auf.
Kann mich jemand aufklären?
Danke schön:confused:
also, wir hatten für unseren Sohn einen Kinderzuschlag beantragt. Das war auch schon im April. Da sagte man uns, wenn wir den Kinderzuschlag beantragen, dann können wir aber nicht Wohngeld oder aufstockendes ALGII beantragen. Das haben wir dann auch gar nicht gemacht,sondrn es beim Kinderzuschlag belassen.
Gestern bekam ich endlich (3 Widersprüche später) einen Bewilligungsbescheid, indem uns ein Kinderzuschlag in Höhe von 140,00 Euro zugesprochen wird.
Als Anhang erhielt ich natürlich die ganzen Berechnungsgrundlagen. Dort tauchen jetzt zwei Sätze auf, die mich verunsichern.
Da wäre dann Teil F des Bogens. Dort steht: Vergleichsberechnung,ob durch Zahlung des GesamtKinderzuschlages Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II vermieden würde"
Das Ergebniss lautet:Mit dem Kinderzuschlag wird Hilfebedürftigkeit nicht vermieden, ein Wohngeldanspruch ist zu prüfen"
Dann kommt eine weitere Berechnung:Ermittlung ob der verbleibende Bedarf mit einem möglichen Wohngeldanspruch gedeckt ist"
Die haben dann irgendwie einen Anspruch von 90 Euro auf Wohngeld ausgerechnet.
Das Ergebniss:Mit Kinderzuschlag und Wohngeld wird Hilfebedürftigkeit nach §9 SGB II vermieden, es besteht Anspruch auf Kinderzuschlag."
Verstehe ich das jetzt richtig, dass wir zusätzlich zum Kinderzuschlag doch noch Wohngeld beantragen können? Ich dachte das hebt sich auf.
Kann mich jemand aufklären?
Danke schön:confused: