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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kinderzuschlag und Wohngeld, wer kennt sich aus?


Marksmami
24.10.2008, 14:15
Hallo,
also, wir hatten für unseren Sohn einen Kinderzuschlag beantragt. Das war auch schon im April. Da sagte man uns, wenn wir den Kinderzuschlag beantragen, dann können wir aber nicht Wohngeld oder aufstockendes ALGII beantragen. Das haben wir dann auch gar nicht gemacht,sondrn es beim Kinderzuschlag belassen.
Gestern bekam ich endlich (3 Widersprüche später) einen Bewilligungsbescheid, indem uns ein Kinderzuschlag in Höhe von 140,00 Euro zugesprochen wird.
Als Anhang erhielt ich natürlich die ganzen Berechnungsgrundlagen. Dort tauchen jetzt zwei Sätze auf, die mich verunsichern.
Da wäre dann Teil F des Bogens. Dort steht: Vergleichsberechnung,ob durch Zahlung des GesamtKinderzuschlages Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II vermieden würde"
Das Ergebniss lautet:Mit dem Kinderzuschlag wird Hilfebedürftigkeit nicht vermieden, ein Wohngeldanspruch ist zu prüfen"
Dann kommt eine weitere Berechnung:Ermittlung ob der verbleibende Bedarf mit einem möglichen Wohngeldanspruch gedeckt ist"
Die haben dann irgendwie einen Anspruch von 90 Euro auf Wohngeld ausgerechnet.
Das Ergebniss:Mit Kinderzuschlag und Wohngeld wird Hilfebedürftigkeit nach §9 SGB II vermieden, es besteht Anspruch auf Kinderzuschlag."
Verstehe ich das jetzt richtig, dass wir zusätzlich zum Kinderzuschlag doch noch Wohngeld beantragen können? Ich dachte das hebt sich auf.
Kann mich jemand aufklären?
Danke schön:confused:

fragi
25.10.2008, 10:52
Hallo Marksmami,

Verstehe ich das jetzt richtig, dass wir zusätzlich zum Kinderzuschlag doch noch Wohngeld beantragen können? Ich dachte das hebt sich auf.
Kann mich jemand aufklären?Richtig, ihr könnt zusätzlich Wohngeld beantragen.

Leistungen des Kinderzuschlages und Wohngeld schließen Leistungen nach dem SGB II aus.

Aber Wohngeld und Kinderzuschlag nebenher ist sogar ein "Muss", da sonst meist der Bedarf nicht gedeckt ist.

Aber schau mal hier:
Das einzige worauf sie euch Hinweisen koennen und duerfen, waere ggf. Wohngeld zu beantragen.
Quelle: Klick mich (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=92422)

Ist die damalige Nachfrage von dir zu dem Thema, und da habe ich dir das schon geschrieben.