Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Angemessener Wohnraum in Düren/NRW
goldfield
19.07.2005, 18:00
Hi Leutz,
ich habe heute meinen Bewilligungsbescheid zum ALG II bekommen. Gleichzeitig erhielt ich hierzu die Aufforderung, meine überhöhten (O-Ton des Schreibens) Mietkosten (€ 293,65) innerhalb von 6 Monaten zu senken. Als angemessen zu betrachten sei, eine monatl. Miete von € 245,00. Ich habe mich dann mal sofort auf Immobilienscout24 umgeschaut, habe aber keine preiswertere Wohnung finden können. Selbst ein "Kleinstappartment" ist genau so teuer wie meine derzeitige Wohnung.
Ein Untervermieten eines Zimmers meiner Wohnung ist auch nicht möglich, da vom Vermieter nicht gestattet.
Hinzu kommt noch, daß ich meine Wohnung vor 5 Jahren mit erheblichen finanziellen Aufwand renoviert/saniert habe.
Rechne ich mal einen Umzug durch und den damit verbundenen Kosten wie Möbelspedition, Renovierung der derzeitigen und dann der neuen Wohnung, Hinterlegung einer Mietkaution (bei meiner derzeitigen Wohnung musste ich keine Kaution zahlen), etc., komme ich locker auf mind. €2.000,00 - €3.000,00.
Sind solche Kosten denn noch in einem Verhältnis zu der "überhöhten" Miete und ich spreche da von €48,65!!!!!!!!!!
Für Tipps, Hinweise oder Verweise auf evtl. gerichtl. Entscheidungen bin ich dankbar..........
Grüße
Goldfield
Betroffener
19.07.2005, 18:42
Hallo goldfield,
schon wieder Düren ...
Diese Kommunalpolitiker sind zum :kotz:
Schau doch mal hier nach, ob Düren mit dabei sein könnte:
Verschiedene lokale Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft in PDF-Dateien zur Region (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/kdu&localparams=1&range=0,30)
Die Damen und Herren Sachbearbeiter sollen auch eine Rentabilitätsberechnung machen (wo die von Dir benannten Kosten mit eingehen müssen)
Ansonsten sind die hier beschriebenen Tipps recht gut:
Amt fordert Umzug - was ist zu beachten (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=13278)
goldfield
27.08.2005, 15:26
Hi Leutz,
ich wie gesagt erhielt am 18.07.05 zu meinem ALGII-Bescheid die schriftliche Aufforderung meine überhöhten Mietkosten von € 293,65 auf das als angemessen betrachtete Maß von € 245,00 für einen Singlehaushalt zu senken!
Nur es ist folgende Situation:
1. In meiner Stadt lässt sich keine Wohnung zu diesem Mietpreis finden. Ich sammele dazu jetzt schon seit Wochen die entsprechenden Angebote aus der Tagespresse und dem Internet. Dem "Wohnungsamt" liegt auch kein Angebot vor, welches passen würde.
2. Eine Untervermietung zur Mietkostensenkung ist mir durch meinen Vermieter nicht gestattet. Auf Grund der Wohnungsgröße von etwas mehr als 50qm und 3 Zimmern (davon ist eines 8qm) auch nicht in der Praxis durchführbar!
3. Senkung der Miete durch meinen derzeitigen Vermieter. Na ich brauche wohl nicht zu sagen was die Antwort meines Vermieters war!
4. Die durch einen Umzug entstehenden Kosten kann ich nicht tragen. Als ich im Jahre 2000 diese Wohnung bezog wurde mir im Rahmen von zusätzlichen Vereinbarungen zum Mietvertrag gestattet, Veränderungen, auf eigene Kosten und Verantwortung, der Wohnung vorzunehmen. Ich ließ das Badezimmer umbauen, Parkett verlegen, Stuckleisten an der Decke anbringen, Zimmerdecken teilweise abhängen, etc. Durch diese Zusatzvereinbarungen bin ich jedoch verpflichtet alle diese Veränderungen wieder auf eigene Kosten durch Fachbetriebe bei einem Auszug entfernen zu lassen. Alleine hier entstünden Kosten von mind. € 2.000,00. Hinzu kämen dann noch die eigentlichen Kosten des Umzuges, wie Möbelspedition, evtl. Renovierung der neuen Wohnung, Mietkaution (bei meiner derzeitigen Wohnung musste keine gestellt werden), etc. Ingesamt entstehen dann mind. € 3.000,00 an Kosten! Diese Kosten werden ja, insbesondere die Stellung einer Mietkaution, durch das Sozialamt nur in Form eines Kredites an den Leistungsempfänger übernommen. Ich habe aber vor einigen Jahren den Weg der privaten Insolvenz beschreiten müssen und befinde mich bis zum Abschluss des Verfahrens nun in der sogennaten "Wohlverhaltensphase". In dieser Zeit ist es mir aber untersagt Kredite aufzunehmen, da sonst das gesamte Verfahren wieder aufgehoben würde und in den ürsprünglichen Zustand von vor der Verfahrenseröffnung zurückversetzt würde mit all seinen fatalen Konsequenzen für mich. Dem Sozialamt liegt der entsprechende Beschluss des zuständigen Amtsgerichtes vor.
Ich habe dem Sozialamt, unter Aufführung der o.g. Punkte, einen Widerspruch zu der Aufforderung zur Senkung der Mietkosten zukommen lassen. Die Antwort war lapidar, das es sich bei dieser Aufforderung um keinen rechtsmittelfähigen Bescheid handele und ein Widerspruch somit auch nicht zulässig sei! Auf meine aufgeführten Argumente wurde mit keinem Wort eingegangen. Ich würde rechtzeitig vor dem 01.01.06 einen rechtsmittelfähigen Bescheid erhalten, gegen den ich Widerspruch einlegen könnte. Sprich, es wird im Vorfeld nicht der geringste Versuch durch das Sozialamt unternommen die Angelegenheit zu klären. Auch wurden diese Umstände von mir dem Ombudsrat zur Kenntnis gebracht mit der Bitte um Hilfe. Die Antwort des Ombudsrates war mehr als enttäuschend und man verwies mich an die aufsichtführende Landesbehörde der zuständigen Kommunalbehörde.
Kann mir jemand vielleicht noch ein paar Tipps, Hinweise, etc. geben wie ich weiter vorgehen kann?
Grüße
Goldfield
Betroffener
27.08.2005, 15:53
Hallo Goldfield,
wieder einmal das berüchtigte Amt zu Düren (das kommt wohl in dieser Hinsicht gleich nach Wupptertal).
Ich möchte Dir vorerst dringend empfehlen, die Tipps aus diesem Post wirklich nach zu vollziehen und sämtliche Schritte und Ergebnisse mit Dokumenten zu untermauern von den Gesprächspartnern der einzelnen Institutionen:
Man sollte sich beim Amt für Wohnungswesen wohnungssuchend melden und den Besuch quittieren lassen.
Beim diesem Amt sollte man auch den vorgegebenen Mietpreis des Sozialamtes hinterfragen.
Gibt es Wohnungen in dem Preissegment überhaupt? Wenn nein, sollte dies das Amt für Wohnungswesen schriftlich bestätigen.
Wohnungsbaugesellschaften bieten meist günstigen Wohnraum.
Zur Not lässt sich der Suchende dort auf eine Warteliste setzen. Auch dies quittieren lassen.
Wer über den freien Immobilienmarkt sucht, sollte sich die betreffenden Anzeigen ausschneiden und mit möglichen Zusatzinformationen wie Mietpreis und Größe zur ARGE gehen.
Dort klärt man ab, ob die Immobilien den Vorstellung des Amtes entsprechen.
Größe der Wohnung wichtig
"Die zahlreichen Bestätigungen braucht man, um eine aktive Suche nachzuweisen", sagt Jürgen Bahr. So kann möglicherweise, wenn kein entsprechender Wohnraum vorhanden ist, die Frist verlängert werden. Oder aber, die Behörde akzeptiert eine geringfügige Überschreitung beim Mietpreis. Dies ist jedoch in jeder Kommune unterschiedlich.
Hier noch mal der Link dazu:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=15766#15766
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung wäre auch einzufordern. Auch muss das Amt hierbei ggf. mehrere Monatsmieten parallel einbeziehen als auch die Umzugskosten und ggf. die Kaution.
Generell ist zum ganzen Thema zu sagen, das offensichtlich per EDV die übergänigen Mieten hervorgeholt werden und sozusagen automatisch diesbezügliche Schreiben resultieren - die Angst und Schrecken verbreiten sollen - ohne widerspruchsfähig zu sein.
Viel helfen könnte auch der gesammelte Protest von Betroffenen direkt beim Landkreis, der Kreisverwaltung und den Bürgermeistern. Denn die stehen als Auftraggeber und Aufsichtsbehörde des vollziehenden Amtes direkt dahinter als wirklich Verantwortliche. Gerade jetzt zu Wahlzeiten wäre das eine gute Gelegenheit hier offensiv an diese Leute heranzugehen und auch die Medien mit ein zu beziehen, um mehr Druck zu machen.
StephanK
27.08.2005, 16:50
Hallo Goldfield,
Düren mal wieder... die Optionskreise scheinen wirklich besonders schlimm zu sein...
Dein Argument mit dem Geld, dass Du selbst in die gegenwärtige Wohnung gesteckt hast, ist nachvollziehbar und plausibel, zählt aber leider trotzdem nix. Ganz anders aber die fehlende Verfügbarkeit billigerer Wohnungen. Ich weiss nicht, wie der Kreis Düren sich seine Maßstäbe für die "angemessenen Kosten der Unterkunft" gestrickt hat und kenne diese auch nicht. In jedem Fall können irgendwelche Wunschzahlen nicht der Maßstab sein; Maßstab ist vielmehr die reale Lage auf dem Wohnungsmarkt und - das ist wichtig - die darüber zur Verfügung stehenden Informationen (das ist nämlich nicht überall gleich gut dokumentiert).
Für Deine Situation interessant dürfte vor allem dieser (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=22766) ziemlich druckfrische Beschluss des nordrhein-westfälischen Landessozialgerichts sein.
Ich wünsche viel Verhandlungsgeschick und Hartnäckigkeit!
goldfield
27.08.2005, 18:08
Hi StephanK,
der Kreis Düren richtet sich nach eigener schriftlicher Aussage bei der Beurteilung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft an die z. Z. geltende Wohngeldtabelle und nicht nicht an den Mietspiegel der Stadt Düren.
Nochmals eine Frage:
da mir ja eine Kredit/Darlehnsaufnahme wg. meines privaten Insolvenzverfahrens nicht gestattet ist, die Umzugskosten jedoch (insbesondere die Stellung einer Mietkaution) nur als Darlehn gewährt werden, ist dann der geforderte Umzug eigentlich nicht unzumutbar?
Grüße
Goldfield
StephanK
27.08.2005, 19:23
Wohngeldtabelle: Nun, dagegen kannst und solltest Du anstinken und hast mit der besagten Entscheidung des Landessozialgerichts NRW ein starkes Argument im Rücken. Zumindest kann sie nicht 1:1 angewendet werden.
Insolvenz: Deine andere Frage mit der Privatinsolvenz ist praktisch wie juristisch interessant und vor allem pikant. Nun bin ich leider überhaupt gar kein Fachmann für Insolvenzrecht, denke aber mal, dass das Darlehensaufnahmeverbot unabhängig davon gilt, wer potentieller Darlehensgeber wäre. Insofern würde ich nicht nur sagen, dass ein Umzug nicht zumutbar, sondern sogar, dass er nicht möglich wäre.
Dieses Argument verschafft Dir allerdings absehbarerweise nicht dauerhaft Ruhe, denn "unangemessen hohe" Unterkunftskosten sind "in der Regel längstens für sechs Monate" zu berücksichtigen - und werden dann bei Nicht-Umzug auf die als angemessen betrachtete Höhe abgesenkt, so dass Du die Differenz zur realen Miete aus der Regelleistung bezahlen musst, was auch keinen Spaß macht.
Du könntest dann, wenn es so weit kommt, damit argumentieren, dass der Regelfall bei Dir eben nicht gegeben sei.
Die grundsätzlichere und anstrengendere, aber im Erfolgsfalle dauerhaft wirksame Gegenwehr wäre es schon, über die Frage der Angemessenheit der Wohnungskosten zu streiten.
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