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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : warte fast 4 Monate auf Bescheid


Schneida
31.03.2005, 09:12
Hallo
Ich weiss nicht mehr , was ich machen soll.
Ich bezog 350 Euro Alhi und ab 01.01.05 dann nur noch 7,01 Euro wegen meines Freundes, der bei mir wohnt und (noch) Arbeit hat.
Wir haben Ende Dez. 2004 geheiratet. Die Änderungen mit habe ich unverzüglich mitgeteilt und die erforderlichen restlichen Papiere( neue Lohngruppe, Einkommensbescheidmeines Mannes)Anfang Januar nach den Feiertagen mitgeteilt und bin persönlich zum Amt gegangen. Früher war das wegen der Feiertage und weil ich neuen Pass beantragen ( neuer Nachname) und ein neues Formular für meinen Mannes Verdienst ausfüllen lassen musste, nicht möglich!!!
Gleichzeitig habe ich einen Widerspruch abgegeben, weil der Kindesunterhalt, den mein Jetzt- Mann jeden Monat an seinen Sohn aus erster Ehe zahlt, nicht als Belastung angerechnet worden ist, der Unterhalt, den mein Sohn erhält jedoch in voller Höhe als "Einkommen" auf uns alle drei umgerechnet worden ist.

Ausserdem haben wir kurz nach unserer Hochzeit erfahren, dass ich schwanger bin. Auch das habe ich als Änderung mitgeteilt und gleichzeitig Antrag auf einmalige Beihilfen beantragt.

Das alles ist nun über 3 Monate her - ohne BESCHEID!
Statt dessen erhalte ich gestern ohne irgendeine Berechnung oder einen Bescheid ene Zahlungsaufforderung in Höhe der gezahlten Leistungen etwa der letzten 3 Monate.
Kurz zuvor erhielt ich ein dubioses Schreiben, worin mir die Leistungen nachräglich nur " unter Vorbehalt" bewährt worden seinen?
Unter der Zahlungsaufforderung steht, laut Schreiben der ARGE Kreisstelle XXX. Hab ich aber nie bekommen!!
Ich rechne damit, dass die jetzt demnächst mit einem abschlägigen Bescheid aufwarten, um die Zahlungen zurückzu bekommen.
Dürfen die das ?
Nach unseren Berechnungen müsten wir noch einen Anspruch auf ALG" haben, wenn auch wenig. Mein Mann bekommt zwar nun ca. 300 Euro mehr im Monat durch die Heirat, aber inzwischen haben die irgendwann mal geschrieben, dass die die titulierten Unterhaltsansprüche nun Belastend abrechnen, was ebenfalls fast 300 Euro sind. Also plus minus Null.
Ausserdem habe ich doch einen Anspruch auf Mehrbedarf wegen Schwangerschaft von 50 Euro etwa, (die dann logischerweise als GesamtLeisung noch übrig bleiben würden).-und dann hat man auch in dem früheren Bescheid keinen Freibetrag vom Lohn abgezogen gehabt.
Ich bin mittlerweile im 6. Monat und habe nichts mehr anzuziehen und behelfe mich mit ausgeleierten Pullovern, Hosen habe ich gar keine mehr, die passen.
Vorletzte Woche habe ich den Leiter der Kreis- ARGE hier angeschrieben,- bislang auch ohne Abntwort.
Es ist ein Skandal.
Unnötig zu erwähnen, dass wir nicht eben mal das Geld aller drei Monate zurückzahlen können und wollen.
Wie ist das? Wo muss man eine Untätigkeitsklage einreichen? Bei Verwaltungsamt oder Sozialamt?
Hat schon einer Erfahrungen damit gemacht?
Schöne Grüße

Betroffener
31.03.2005, 17:13
Ich verstehe den Frust aus Deinen Zeilen, aber ich hätte nicht drei Monate und auch nicht zwei Monate auf einen Bescheid gewartet, sondern wäre denen nach einem Monat wöchentlich vor Ort auf den "Keks" gegangen und hätte mit den Leuten geredet, um zu erfahren wo es klemmt.

Dann hätten die Dir dort auch schon erklären können und müssen, was sie warum in welcher Höhe abgezogen haben und warum der/die ersten Bescheide falsch waren.

Vorschlag:
Besuche folgenden Link und tippe Eure Daten und Zahlen mal ein, damit Du einen Überblick bekommst, was überhaupt zu erwarten wäre.
http://www.zeitungs.info/public/programme.arbeitslosengeld2.berechnung.html

Schneida
05.04.2005, 12:09
Das ist denen dcoh egal beim Arbeitsamt...

Wir warten nun schon fast eine Woche auf unser Geld, weil das Arbeitsamt einen Fehler gemacht hat. Fünfmal waren wir in den letzten zwei Wochen da, damit immer wieder Unterlagen eingereicht werden können und wieder verlegt werden können.

Ob man denen nun Beine macht oder nicht..... Egal...

Ich habe nun heute nun nochmal dort angerufen, da sagte man mir, das Geld wäre heute rausgegangen... Versprochen wurde das schon am 25.03.05....

Mittleriweile weiß ich nicht mehr, wovon ich Windeln und Klopapier kaufen soll.... Es ist echt ein Drama.....

Da kann man nur verzweifeln....

Verrechnungsschecks werden nämlich nicht mehr ausgegeben (komisch beim Sozialamt war das ohen Probleme möglich...)....

Ich weiß einfach nicht mehr weiter....

Am schlimmsten finde ich einfach, daß meine Tochter drunter leiden muß.

Schneida
05.04.2005, 22:03
Liebe Leute,

sich das Alg II selbst berechnen ist schon mal eine sehr gute Idee. Diese Berechung dem zuständigen Sachbearbeiter auch vorzulegen - und dabei jemanden als Zeugen mitzunehmen - wirkt auch manchmal Wunder.

Und der Spruch: "Ich bin mittellos, wir haben nichts mehr zu essen." bringt manchmal einen Sachbearbeiter dazu, Lebensmittelgutscheine auszuhändigen. Damit kann man auch Windel einkaufen. Wenn der "persönliche Ansprechpartner" da nicht von selbst drauf kommt, kann man auch danach fragen. Wenn er dann immer noch nicht will, kann man nach dem Vorgesetzten fragen. Und immer mit Zeugen.

Und Widerspruch kann man einlegen und sollte man bei dem geringsten Zweifel auch tun.

Und es gibt Beratungsstellen und Rechtsanwälte und Prozesskostenhilfe und Presse.

Gutes Gelingen

E.Schneider

Betroffener
06.04.2005, 00:00
Und es gibt Beratungsstellen und Rechtsanwälte und Prozesskostenhilfe und Presse.
An dieser Stelle muß ich leider widersprechen. Ich weiß nicht warum, aber rings um das SGBII und ALG-II wurde irgendwie (wahrscheinlich vorsätzlich) vergessen zu definieren, welche Gerichtsbarkeiten zuständig sind.

Was da abläuft sind eigentlich Verwaltungsakte (im Sozialrecht), die vors Verwaltungsgericht gehören, das sich aber für das Sozialrecht naturgemäß nicht zuständig fühlt. Und die Sozialgerichte wollen mit den Verwaltungsakten nicht zu tun haben.

Hier gibt es ein Riesenloch - was große Zeitverzögerungen bringt und Geld und Nerven kostet. Das dürfte auch der Grund für die eher verhaltene Anzahl an Klagen sein.
Ich bin bislang auch von einem einfachen Klageweg ausgegangen, mußte aber nachlesen, daß das eben nicht so einfach ist.

Deswegen finde ich die Vorschläge vom E.Schneider sehr gut, mit der selbst erstellten Basisberechnung und einem Begleiter als Zeugen auf zu treten, sich nicht einfach abwimmeln zu lassen und auch den Weg über den Vorgesetzen nicht zu scheuen, wenn man der festen Meinung ist, im Recht zu sein und sich dabei auch traut, klar zu sagen, daß man finanziell am Ende ist und erst dann wieder geht, wenn es konkrete Hilfe gibt.
Dann fällt denen meistens doch was ein.

Aber um die "feste Meinung" zu bekommen, muss man sich vorher schlau machen, daß man zumindest den gleichen Level hat, wie der Sachbearbeiter, für den das alles Routine ist.

Auch von mir viel Glück.