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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : rückzahlung und berechnung ALG2


kuddel
19.07.2005, 20:30
Hallo und Danke für die informative Seite
Folgendes: Ich war bis 01.03.05 ALG 2 empfänger. Ab dann hat meine Frau Arbeit bekommen und ihr Lohn war zu hoch, so das ich kein Anspruch mehr auf ALG 2 hatte. Sie war bis zur Arbeitsaufnahme ALG1 empfänger. Ich selber habe noch für März und April ALG 2 überwiesen bekommen, obwohl das AA darüber informiert wurde. So wie ich es im Forum gelesen habe, müsste ich ja nur das ALG 2 für April zurückzahlen. Bei der Berechnung meines ALG 2 wurde aber das ALG 1 meiner Frau mit angerechnet. Mir hätten demnach für März 505,58 Euro plus ALG 1 meiner Frau zugestanden und ab April 850,18 Euro (Bedarfsgemeinschaft),weil dann das ALG 1 meiner Frau ausgelaufen wäre. Meiner Frau wurden ebenfalls 2 mal zuviel ALG 1 gezahlt, was aber schon zurückgezahlt wurde. Meine Frage ist jetzt hätten uns im März dann nicht auch schon die 850,58 Euro zugestanden, weil ja davon ausgegangen wurde das ALG 1 kommt noch zu meinem ALG 2, es aber zurückgezahlt werden musste?

kuddel
19.07.2005, 20:53
Noch folgendes was ich hier im Forum gelesen habe.Laut einiger Aussagen hier steht mir, wenn ich zb. am 01.03.05 eine Arbeit aufnehme und ich zum 01.04.05 mein Lohn bekomme für März kein ALG 2 mehr zu.
Soweit ich weiß wird das ALG 2 aber vorrausgezahlt und mir hätten demnach weil ich ja im März noch kein Geld zur Verfügung hatte dieses ALG 2 zugestanden.Im MDR wurde gestern in der Sendung FAKT genau dieses Thema angesprochen und ein Mitarbeiter vom AA Chemnitz bestätigte das wie oben im Bsp. das ALG 2 zustehen würde.

Betroffener
19.07.2005, 21:14
Hallo kuddel,

so ganz klar komme ich mit der Rechenaufgabe nicht, die Du hier aufstellst.

ALG II wird vorschüssig am Monatsanfag gezahlt, ALG I nachschüssig zum Monatsende für den zurückliegenden Monat (wie Arbeitslohn).

Das Thema mit März ist klar. Da Deine Frau aber ab dem 01. März wieder Arbeit hatte, gibt es auch kein ALG I mehr für März - sondern allenfalls noch Dein ALG II für März - für das eigentlich auch kein Bedarf mehr bestand, weil dieser durch das Einkommen Deiner Frau gedeckt wäre (um aber diese bestehende Lücke abzudecken, wird ALG II trotzdem für März vorschüssig bezahlt.

Für April sehe ich keinen Grund mehr - weder für ALG I noch für ALG II - wenn man davon ausgeht, daß das Einkommen Deiner Frau Euren virtuellen Bedarf von 598 € + Kosten der Unterkunft überdeckt.

Vielleicht trennst Du bei Deinen Überlegungen auch besser die Gesamtleistung auf in das pure ALG II bzw. ALG I und die separaten Kosten der Unterkunft.

kuddel
20.07.2005, 08:04
Irgendwie verstehe ich den zusammenhang nicht. Mir gehts ja darum ob mir das ALG 2 für März zusteht oder nicht.Zwar war meine Frau ab März in Arbeit, aber den Lohn gab es ja erst im April, somit hatte ich ja für März kein Geld zur Verfügung.
Ich habe auch von anderen erfahren, das zb. wenn ich bis 31. Juli in Arbeit war( Lohn gibts im August ), danach ALG 2 erhalte ich es erst für den Monat September erhalte, weil das Arbeitsamt davon ausgeht das ich den Lohn vom August ( der für Juli ist ) für August nehmen soll und somit abgedeckt sei.
Da wird mit zweierlei Maß gemessen, weil bei arbeitsaufnahme heist es du bekommst doch nächsten Monat Geld, also steht Dir nichts zu und werde ich arbeitslos heist es Du bekommst kein Geld Du bekommst ja noch Lohn rückwirkend bezahlt.

StephanK
20.07.2005, 09:02
Mir gehts ja darum ob mir das ALG 2 für März zusteht oder nicht.Zwar war meine Frau ab März in Arbeit, aber den Lohn gab es ja erst im April, somit hatte ich ja für März kein Geld zur Verfügung.Genau das ist auch der richtige gedankliche Ansatz. Es ist beim ALG II wie in der Sozialhilfe: der aktuelle Bedarf soll gedeckt werden. Man könnte das auch anschaulich das "von-der-Hand-in-den-Mund-Prinzip" nennen.

Ich habe auch von anderen erfahren, das zb. wenn ich bis 31. Juli in Arbeit war( Lohn gibts im August ), danach ALG 2 erhalte ich es erst für den Monat September erhalte, weil das Arbeitsamt davon ausgeht das ich den Lohn vom August ( der für Juli ist ) für August nehmen soll und somit abgedeckt sei.
Da wird mit zweierlei Maß gemessen, weil bei arbeitsaufnahme heist es du bekommst doch nächsten Monat Geld, also steht Dir nichts zu und werde ich arbeitslos heist es Du bekommst kein Geld Du bekommst ja noch Lohn rückwirkend bezahlt.Das ist tatsächlich ein Problem. Aber wenn man das besagte von-der-Hand-in-den-Mund-Prinzip konsequent weiterdenkt, muss es eben für den ersten Monat in Arbeit noch ALG II geben, weil der Bedarf infolge der nachträglichen Lohnzahlung noch besteht und ja auch nicht gedeckt ist. Wohnungsmiete z.B. wird ja in aller Regel monatlich im Voraus bezahlt, so dass man am Monatsanfang erst mal einen ziemlichen Brocken an Zahlungsverpflichtung hat.
Andererseits ist man (oder bei Dir der Partner, aber das spielt im Zusammenhang einer Bedarfsgemeinschaft eigentlich keine Rolle) tatsächlich nicht mehr arbeitslos. Eigentlich müsste für diesen Monat dann die Sozialhilfe einspringen, weil die ja von der Frage unabhängig ist, ob man Arbeit hat oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.