PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedarfsgemeinschaft oder doch etwas anderes?


Nightwing
20.07.2005, 10:45
Hallo

Also wir haben folgendes " Problem ".
Wie schon in einem anderen Unterforum hier , habe ich erzählt das ich für meine Wohnung die fristlose Kündigung bekommen habe. Dadurch bin ich nun gezwungen mir eine neue Bleibe zu suchen.
Nun würde ich gerne mit meiner Freundin + Kind zusammenziehen.
Diese wohnt in der Wohnung über mir. Sie hätte aber keinen drifftigen Grund auszuziehen oder?
Jedenfallss ein angemessenes Wohnungsangebot haben wir schon gefunden.
Nun ist die Frage wie machen wir das ....

- Fehlt meiner Freundin der Grund aus der Wohnung auszuziehen.
- Was wird uns abgezogen und was nicht ? ( Bekomme 191 € + 154 Kindergeld , meine Freundin + Kind bekommen 469 € (darin der Mehrbedarf für alleinerziehende )
- Fällt der Mehrbedarf für meine Freundin dann weg?
- Sollen wir es als Bedarfsgemeinschaft melden oder als Eheehnliche Gemeinschaft?

Wären für jede Hilfe dankbar ...

StephanK
20.07.2005, 11:49
Nun würde ich gerne mit meiner Freundin + Kind zusammenziehen. Diese wohnt in der Wohnung über mir. Sie hätte aber keinen drifftigen Grund auszuziehen oder?
Jedenfallss ein angemessenes Wohnungsangebot haben wir schon gefunden. Nun ist die Frage wie machen wir das ....Wenn ich das recht verstehe, geht es darum, dass Deine Freundin die - womöglich recht lange - Kündigungsfrist nicht einhalten will, bevor sie auszieht?
Grund für eine fristlose Kündigung hat sie jedenfalls mit dem Wunsch, aus- und mit Dir zusammenzuziehen, keinen.
Das beste ist in solchen Fällen, wenn man statt der einseitigen Kündigung mit dem Vermieter eine Vertragsaufhebung vereinbaren kann, die an keine Fristen gebunden ist. (Das ist ganz parallel wie bei Arbeitsverträgen.) Ob der Vermieter dazu zu bewegen wäre, weiss ich natürlich nicht; das kommt auf den Vermieter an und auch darauf, ob die Wohnung so attraktiv ist, dass sich schnell Nachmieter finden lassen. Wenn der Vermieter sich nicht darauf einlässt, sollte man ihm ein vorbereitetes schriftliches Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages in die Hand drücken und dann ein Weilchen abwarten. (Dann kommt die Sache mit den selbst gesuchten Nachmieter-Angeboten in's Laufen.)

Was wird uns abgezogen und was nicht ? ( Bekomme 191 € + 154 Kindergeld , meine Freundin + Kind bekommen 469 € (darin der Mehrbedarf für alleinerziehende )Für solche Fragen gibt's hier bei Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#13) den Verweis auf Möglichkeiten zum selbst berechnen. Bitte nutze sie!

Sollen wir es als Bedarfsgemeinschaft melden oder als Eheähnliche Gemeinschaft?Da ist keine Frage von "entweder - oder", weil "eheähnliche Gemeinschaft" ein Fall von Bedarfsgemeinschaft ist. So, wie Du es formuliert hast, nehme ich an, dass das Kind auch Dein Kind ist, und dann werdet Ihr kaum darum herum kommen, amtlicherseits als eheähnliche Gemeinschaft eingestuft zu werden, ABER nicht sofort, sondern erst nach einem Jahr des Zusammenwohnens. Ganz sicher ist das allerdings nicht: diese Jahresfrist wurde von der Rechtsprechung eher im Hinblick auf kinderlose Paare entwickelt, und bei einer "normalen Kleinfamilie", bei der nur der Trauschein fehlt, wird das schon auch mal anders gesehen. Dabei kann auch eine Rolle spielen, ob die Sorge für das Kind gemeinsam ausgeübt wird oder allein der Mutter zugewiesen ist.
Ihr könnt also versuchen, dem Amt klarzumachen, dass Ihr trotz des gemeinsamen Kindes nicht wie ein Ehepaar zusammenlebt, aber das wird schon ziemlich schwierig werden.

Nightwing
20.07.2005, 17:53
Also , wir sind beide weiblich , somit ergiebt sich daraus das es nicht meine Kind ist , sondern das von meiner Freundin.
Ich habe eine fristlose Kündigung bekommen , habe noch einen Mitbewohner , selbst wenn diese aufgehoben wird , möchte ich nicht weiter mit ihm unter einem Dach wohnen. Denn es geht hinten und vorne nicht.

Meine Freundin wohnt wie gesagt über mir , mit dem kleinen zusammen , nun wollen wir gerne zusammenziehen.
Das hatten wir eh vr.
Nun ist aber die Frage wie wir das am besten machen.
Es geht auch darum das meine Freundin eigentlich nicht ausziehen muss , da der Wohnraum angemessen ist.Was machen / sagen wir beim Amt?

StephanK
20.07.2005, 18:39
Also , wir sind beide weiblich , somit ergiebt sich daraus das es nicht meine Kind ist , sondern das von meiner Freundin.Ach so ist das... und es muss mir passieren, dass ich so ganz automatisch annehme, es würde sich um die 0-8/15-family handeln.. :patsch:
Das ändert nun auch einiges und das, was ich zuvor zum Thema "eheähnliche Gemeinschaft" geschrieben hatte, kannst Du dann vergessen. Ihr werdet dann nämlich in gar keinem Fall eine eheähnliche Gemeinschaft, sondern zwei Singles, die sich eine Wohnung teilen - es sei denn, Ihr wäret eingetragene Lebenspartner.

Ich habe eine fristlose Kündigung bekommen , habe noch einen Mitbewohner , selbst wenn diese aufgehoben wird , möchte ich nicht weiter mit ihm unter einem Dach wohnen. Denn es geht hinten und vorne nicht.OK, in Bezug auf Dich selbst hatte ich auch gar nicht angenommen, dass Du an Deiner bisherigen Wohnung festhalten wollest.

Nun ist aber die Frage wie wir das am besten machen.
Es geht auch darum, dass meine Freundin eigentlich nicht ausziehen muss , da der Wohnraum angemessen ist.Was machen / sagen wir beim Amt?Ich hoffe, ich verstehe das jetzt richtig, dass der vorhandene Wohnraum Deiner Freundin für sie und ihr Kind angemessen ist, aber für Euch drei eben nicht mehr angemessen, weil zu klein wäre?

Der Reihe nach:
1) Das Amt kann Dich natürlich nicht am Umzug hindern, außerdem musst wegen der Kündigung ja sowieso umziehen.
2) Das Amt kann auch Deine Freundin nicht an einem Umzug hindern; es kann und wird sich lediglich weigern, die Umzugskosten zu tragen, weil dieser Umzug halt nur auf ihrem eigenen privaten Interesse beruht. Daran wird auch nix zu machen sein.
3) Wenn ihr zusammenzieht, gibt es zwei Bedarfsgemeinschaften:
BG 1 = Du
BG 2 = Deine Freundin und ihr Kind.
Die Kosten der Wohnung müsst Ihr eben untereinander nach einem plausiblen Schlüssel aufteilen - jedenfalls für's Amt.
Wie die Berliner ARGE mit den "anerkennungfähigen" Wohnkosten und Wohnraumgrößen bei Wohngemeinschaften umgeht, weiss ich leider nicht. Die Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II (http://www.berlin.de/imperia/md/content/sengsv/soziales/sgbii/av_wohnen) der Senatsverwaltung für Soziales gehen nur von Haushaltsgrößen nach Kopfzahl aus ohne etwas darüber auszusagen, ob das nur für Haushalte gelten soll, die eine einzige Bedarfsgemeinschaft bilden oder auch für solche Haushalte wie bei Euch, die aus mehreren Bedarfsgemeinschaften bestehen. Das solltet Ihr noch mal vor Ort rauszukriegen versuchen. Wenn die neue Wohnung innerhalb der Grenzen für Dreipersonenhaushalte bleibt, sollte es sowieso kein Problem damit geben.
Gutes Gelingen! :P

Nightwing
20.07.2005, 19:52
Das mit dem Umzug ist auch völlig egal , das organisieren wir dann privat.
Die Frage ist nur wenn das Amt fragt warum meine Freundin ausziehen will , was sie da am besten sagt.
Dann wollt ich gerne noch wissen ob ihr irgendwas abgezogen wird oder ob es so weiterläuft wie jetzt.

Is alles ein durcheinander , sorry ... aber wir sind ziemlich aufgeschmissen

StephanK
20.07.2005, 20:35
Das Amt hat das eigentlich nicht zu fragen. Der Umstand, dass man von ALG II leben muss, ändert nix daran, dass man wohnen kann, wo man will und das auch nicht begründen muss. Einschränkungen können sich nur daraus ergeben, dass das Amt irgendwas nicht (mehr) bezahlt.
Das mit den Umzugskosten haben wir schon geklärt, und wenn die neue Wohnung preislich im Rahmen ist, hat das Amt nix dagegen zu haben. Ihr Anteil an der Miete der neuen Wohnung sollte halt möglichst nicht mehr sein als sie bisher zahlt, sonst würde das Amt schon meckern - und bei Dir ist es das Gleiche.

Kritisch könnte es vielleicht nur werden, wenn Ihr darauf angewiesen seit, dass das Amt eine Kaution für die neue Wohnung vorstreckt: da gäbe es für das Amt schon einen "Hebel", Druck zu machen, wenn es das denn wollte.

Auch wenn hier viele schlechte Erfahrungen mit Umzügen gemacht haben: halte es mal mit dem alten Kölner Spricht "et hot noch immer jot jejange" (es ist noch immer gut gegangen) :lol:

Nightwing
20.07.2005, 21:24
Also mit der Kaution kann man auch intern mit dem Vermieter machen.Ist also nicht Bedingung das ,dass Amt das zahlt.
Die Miete für meine Freundin wäre 10 Euro mehr , denke mal da macht niemand einen Aufstand oder?

Die neue Wohnung kostet 503 € warm , das wäre doch angemessen für einen 3 Personen Haushalt oder? ( soweit meine Quellen mir das hervorbringen)

StephanK
20.07.2005, 21:33
Thema Kaution: um so besser!
Thema Miethöhe: Ich weiss nicht, wie alt das Kind ist und ob Kinder bei der Wohnfläche ab 1. Lebenstag als "volle Person" zählen. Sollte aber so sein - die Zeit der 8 qm-Kinderzimmer ist doch vorbei, oder? Das vorausgesetzt, müssten die 503 € locker klar gehen.

Nightwing
20.07.2005, 21:47
Der kleine is 2 , bei der alten Miete wurden für ihn 10 qm voll bewilligt.Wenn de weisst was ich meine sSomit denke ich das es als volle Person zählt

Nightwing
21.07.2005, 11:49
Also kurze Zwischenmeldung

Waren heute beim Amt , die Miete wird nicht übernommen da noch die Heizkosten von 75 € fehlten.
Somit würden wir 35 € über dem Satz liegen.
Nun wollten wir vorhin dem Vermieter bescheid geben das wir die Wohnung nicht bewillgt bekommen , und er hat sich von sich aus dazu bereit erklärt die Miete runterzusetzten damit wir die Wohnung bekommen.
Nun setzt er die Miete runter , damit wir im Satz liegen und dann privat an ihn 30 € überweisen.
Nun heisst es am Montag wieder zum Amt. Drückt mal die Daumen ....

StephanK
21.07.2005, 21:27
Hmm - ich weiss jetzt wirklich nicht so recht, was ich davon halten soll:
Einerseits freut Ihr Euch sicher, wenn es mit der Wohnung klappt.
Andererseits führt das Arrangement mit diesem schlitzohrigen Vermieter dazu, dass Euch jeden Monat 30 € von dem sowieso verdammt knappen Regelsatz fehlen.
Ihr werdet Euch das überlegt haben, aber (finanziell) eng wird das bestimmt.
Dann wünsche ich Euch jedenfalls, dass Ihr - gut informiert und gut vorbereitet - noch den restlichen Papierkrieg mit dem Amt gut übersteht!

Nightwing
25.07.2005, 13:59
So , also die Wohnung haben wir bekommen , grade ebend haben wir den Mietvertrag unterschrieben.
Diese 30 Euro sind in unseren Ausgaben schon mitberechnet.Haben uns ne Ausgaben und Einnahme Liste gemacht , ziemlich grob berechnet , die Summen bei den Ausgaben ziemlich hoch gerechnet , und wir sollten damit ziemlich gut hinkommen. Dazu kommt noch das ich sehr wenig bekomme und hoffe das ich eine Ausbildung finde.

StephanK
25.07.2005, 14:02
Na, das ist doch mal was positiv - Glückwunsch zur neuen Wohnung!
Wenn Du haushalten kannst, ist das natürlich gut.
Dann wünsche ich, dass Du den Umzugsstress gut hinter Dich kriegst und Dich danach mit voller power auf die Suche nach 'ner Ausbildungsstelle werfen kannst. :lol: