Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anhörung Stiefvater soll doch zahlen
pinguin102
13.09.2006, 20:05
Heute habe ich ein Schreiben von der Arge bekommen, in dem es heisst: laut einer Gesetzesänderung zum 01.08.2006 ist das Stiefelternteil in die Bedarfsgemeinschaft der Kinder aufzunehmen.
Ich beabsichtige daher, ab01.10.2006 sie und ihren Ehemann in die BG ihrer Töchter aufzunehmen.
Bevor ich eine Entscheidung hierrüber treff, gebe ich ihnen die Gelegenheit, sich zum Sachverhalt zu äußern.
Meine Kinder sind 16 und 17 Jahre alt un beide noch Schülerinnen. Am 22.05.2006 habe ich den Prozess gegen die Arge gewonnen, wonach das Einkommen meines Mannes nicht mehr auf den Bedarf der Kinder angerechnet werden durfte. Was soll ich nun auf dieses Schreiben hin tun? Für Antworten bedanke ich mich im vorraus.
Servus Pinguin102!
Ich habe dazu folgendes gefunden:
• Berücksichtigung von "Stiefelterneinkommen"
Die Frage, ob das Einkommen und Vermögen eines Stiefelternteils auch bei dem Bedarf des nicht leiblichen Kindes zu berücksichtigen ist, hat die Gerichte bereits mehrfach befasst. Die Rechtsprechung hat die umfassende Einstandspflicht einer Bedarfsgemeinschaft in diesem Fällen mit der Begründung abgelehnt, dass diese nur gegenüber leiblichen Kindern bestehe. Um der stiefelternfreundlichen Rechtsprechung einen Riegel vorzuschieben, wurde § 9 Abs. 2 Satz 2 SGB II entsprechend geändert. Stiefelternteile unterliegen nunmehr auch gegenüber den nicht leiblichen Kindern der umfassenden Einstandspflicht einer Bedarfsgemeinschaft.
Quelle (http://www.sovd.de/951.0.html)
Bezieht sich auf das Fortentwicklungsgesetz mit den Änderungen zum 1.08.2006.
Betroffener
13.09.2006, 23:10
Tja,
da hilft möglicherweise eine neue Klage - oder auch nicht.
Die Chancen sind - wie bei den eheähnlichen Gemeinschaften - regional sehr unterschiedlich.
Da die ArGen und Kommunen jetzt Prozesskostenfreiheit haben (auch eine Neuerung seit dem 01.08.06), werden die sicher jede Chance nutzen.
pinguin102
14.09.2006, 11:03
Habe den abgeänderten Gesetzestext gefunden. Letztendlich ist das doch nichts weiter, als eine weitere Unterhaltsvermutung. Da heisst es: Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
länger als ein Jahr zusammenleben
mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben
kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
befugt sind über Einkommen und Vermögen des anderen zu verfügen.
Zivilrechtlich hat sich am Unterhaltsrecht ja auch nichts geändert.
Betroffener
14.09.2006, 13:42
Korrekt.
Aber das bedeutet eben auch in jedem Fall einen Gerichtsgang mit sehr ungewissem Ausgang - auch weil es um jede Person geht, den man mit der/dem Bedürftigen in eine Bedarfsgemeinschaft zwecks Anrechnung stopfen will.
In Berlin-Brandenburg dürfte das chancenlos bleiben, da sich das Landessozialgericht für diesen Bereich eindeutig auf der Regierungslinie positioniert hat. In anderen Regionen mag das anders hoffentlich anders aussehen.
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