Babis
30.10.2008, 20:31
Hallo
Habe heute meine bewilligung bekommen für Wohngeld. Jetzt bekomme ich doch Wohngeld wegen mein Sohn.
Jetzt aber die Frage was ich nicht ganz verstehe:
Das Wohngeld ist als eigenes Einkommen des Kindes auf dessen Bedarf anzurechnen und mindert somit sein für die Sicherung des Lebensunterhaltes benötigtes Kindergeld. Das insoweit nicht benötigte Kindergeld ist dann bei ihren Grundsicherungsleistungen als ihr eigenes Einkommen zu berücksichtigen und wirkt sich also auf ihre Hilfsbedürftigkeit aus.
Ziehen die mir jetzt das Kindergeld ab wenn ich den zuschuss vom Amt bekomme oder nicht ??
MFG
Habe heute meine bewilligung bekommen für Wohngeld. Jetzt bekomme ich doch Wohngeld wegen mein Sohn.
Jetzt aber die Frage was ich nicht ganz verstehe:
Das Wohngeld ist als eigenes Einkommen des Kindes auf dessen Bedarf anzurechnen und mindert somit sein für die Sicherung des Lebensunterhaltes benötigtes Kindergeld. Das insoweit nicht benötigte Kindergeld ist dann bei ihren Grundsicherungsleistungen als ihr eigenes Einkommen zu berücksichtigen und wirkt sich also auf ihre Hilfsbedürftigkeit aus.
Ziehen die mir jetzt das Kindergeld ab wenn ich den zuschuss vom Amt bekomme oder nicht ??
MFG