Eddi
13.09.2006, 21:09
ich beziehe seit 02/2006 algII. bei der ermittlung der leistungen wurde auch das einkommen meiner partnerin berücksichtigt. letztendlich wurde für uns beide 295,-- euro gezahlt. nun erhielten wir heute einen anruf von einer firma wo meine nochpartnerin seit dez. 2005 einen nebenjob auf 400 euro basis ausführt. die firma bat um rückruf da sie ein schreiben von der arge vorliegen hat. meine frage nunmehr führt die arge derartige überprüfungen durch. und wenn ja, wie? ich bin mir jetzt nämlich nicht mehr so sicher, ob ich in dem damaligen antrag die nebeneinkünfte von ihr mitangegeben habe. ich bin damals von einer nicht eheähnlichen gemeinschaft ausgegangen, mein widerspruch wurde jedoch abgelehnt.
zur info die sogenannte bedarfsgemeinschaft ist mit wirkung vom 01.10.2006 beendet. wir haben uns getrennt u. jeder bezieht eine eigene wohnung. dieser umstand ist der arge auch bekannt. ich möchte natürlich jetzt nicht noch mehr probleme bekommen, als wie ich schon habe.
sofern ich das nebeneinkommen nicht mitangegeben habe ( nicht wissentlich ) und es kommt jetzt bei der prfüung heraus, was kann dann schlimmsten falles passieren? wahrscheinlich eine rückzahlung, oder?
zur info die sogenannte bedarfsgemeinschaft ist mit wirkung vom 01.10.2006 beendet. wir haben uns getrennt u. jeder bezieht eine eigene wohnung. dieser umstand ist der arge auch bekannt. ich möchte natürlich jetzt nicht noch mehr probleme bekommen, als wie ich schon habe.
sofern ich das nebeneinkommen nicht mitangegeben habe ( nicht wissentlich ) und es kommt jetzt bei der prfüung heraus, was kann dann schlimmsten falles passieren? wahrscheinlich eine rückzahlung, oder?