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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung mit Abfindung.


Okidoki11
31.10.2008, 11:57
Hallo.

Mein Mann überlegt im Moment, ob er kündigt und die angebotene Abfindung nimmt.
Nun stellen sich für uns folgende Fragen und ich hoffe sehr, dass hier jemand eine Auskunft geben kann.

Mein Mann ist 50 und seit 35 Jahren in der Firma tätig. Wie lange hätte er Anspruch auf ALG?

Wie lang ist die Sperrfrist und wird diese vom Anspruch abgezogen?

Muß er sich sofort arbeitslos melden, oder kann er dies auch erst tun, wenn die Abfindung verbraucht ist?

Was wäre wenn er arbeitslos gemeldet wäre und einen Job ablehnen müßte? Gibt es dann wieder eine Sperre und wird diese vom Anspruch abgezogen?

Ich weiß, es sind viele Fragen, aber wir waren noch nie arbeitslos und deshalb ziemlich planlos.

Vielen Dank.

lg

Seebarsch
31.10.2008, 18:35
Hallo okidoki11,
:welcome:

nach den von dir genannten Daten hätte dein Mann einen Anspruch auf 15 Monate = 450 Kalendertage Alg.
Wenn er selbst, ohne wichtigen Grund, kündigt, tritt eine Sperrzeit von 12 Wochen ein. In der Zeit wird der Anspruch auf Alg um 1/4 = 112 Kalendertage gemindert.
Ob die Abfindung auf das Alg angerchnet wird, hängt davon ab, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Wenn diese eingehalten wurde, wird die Abfindung nicht berücksichtigt.
Wenn dein Mann alo ist und eine zumutbare Arbeit ablehnt, tritt beim ersten mal eine Sperrzeit von drei Wochen ein. Das wird natürlich auch vom Anspruch abgezogen!
Mein TIPP:
Vor Eigenkündigung und Abfindung sollte sich dein Mann bei der örtlichen Agentur mal eine qualifizierte Leistungsberatung abholen!
:-P

ratsuchende
01.11.2008, 05:20
Hallo!
Er sollte zusätzlich Rat bei einem RA für Sozialrecht holen, zwecks neutraler Beratung.

Eine Sperrzeit tritt nämlich bei Auflösungsvertrag mit Abfindung nicht ein, wenn dadurch einer betriebsbedingten Kündigung ohne Abfindung vorgebeugt wird. Und dergleichen mehr Fallstricke. Bei der Agentur wird einem nämlich nicht immer alles gesagt, was man wissen sollte.