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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnen als Untermieter


MEichhoernchen
20.07.2005, 10:46
Hallo,

ich möchte gern zu meinem Sohn ins Haus mit ziehen. Er baut jetzt ein Haus und stellt mir dort 2 Zimmer zur Verfügung. Küche benutzen wir beide gemeinsam, kleines Bad und Abstellraum sind für mich vorhanden. Es wären ca. 50qm mit Küchenbenutzung.

Jetzt stellt sich die Frage, da es ja kein abgeschlossener Wohnraum ist, ob das Arbeitsamt einen Untermietvertrag akzeptiert!? Oder werden mir dann weniger Mietekosten zustehen?

Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.

Liebe Grüße
ME

StephanK
20.07.2005, 11:13
Hallo Eichhörnchen und :welcome:
Ist ein netter Benutzername - ich sehe nämlich meistens welche, wenn ich über'n Bildschirm aus dem Fenster gucke... :-)
Im Prinzip spielt es im Zusammenhang mit ALG II keine Rolle, ob eine Wohnung "abgeschlossen" im baurechtlichen Sinn ist oder nicht, so lange dafür eine realistische Miethöhe angesetzt wird. Man hat solche Vehältnisse meistens bei Untermietern und deswegen bist Du auch auf diesen Begriff gekommen, obwohl Du ja einfach Mieter(in?) sein wirst und Dein Sohn Hauseigentümer und Vermieter.
Am besten schließt Ihr einen schriftlichen Mietvertrag ab. Zu überlegen wird sein, wie die Heizkosten abgerechnet werden. In Einfamilienhäusern hat man oft nicht die Heizkostenverteiler-Röhrchen an den einzelnen Heizkörpern, wie man sie aus Mietwohnungen kennt. Darüber solltet Ihr Euch mal Gedanken machen, um damit keine Probleme zu bekommen.

Allerdings könnte ein ganz anderes Problem noch auftauchen. Ich nehme mal an, dass Dein Sohn nicht schlecht verdient, wenn er ein Haus baut. Da wird das Amt "wittern", dass da Geld zu holen sei, nämlich über den Mechanismus des § 9 Abs. 5 SGB II:
Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.Das ist das Thema "Elternunterhalt", also der familienrechtlichen Unterhaltspflicht, die es ja nicht nur für Eltern gegenüber ihren Kindern gibt, sondern auch in umgekehrter Richtung.
Du wirst Dich also darauf einstellen müssen, dass das Amt, nachdem Du Deinen Umzug gemeldet hast, auf die Idee kommt, mal nachzuhaken, wer denn dieser Vermieter (vermutlich) gleichen Nachnamens ist und von Deinem Sohn näheres über dessen Einkommensverhältnisse erfahren will.
Allerdings ist die Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern längst nicht so weitreichend wie in umgekehrter Richtung. Kinder müssen sich also für ihre Eltern nicht "krumm legen", juristisch formuliert: es gibt relativ hohe Grenzen für das, was den Kindern selbst bleiben muss.
Ich will Dir damit keine Angst machen, aber ich hielte es auch für falsch, nicht darauf hinzuweisen.

MEichhoernchen
20.07.2005, 12:41
Danke schon mal für die Auskunft.

Wäre es eine Möglichkeit dem Problem aus dem Weg zu gehen, wenn meine Schwiegertochter meine Vermieterin ist. Außerdem tragen die beiden den Familiennamen meiner Schwiegertochter, d.h. also es ist nich erkennbar das es sich um meinen Sohn handelt.

Können wir also einen ganz normalen Mietvertrag erstellen. Die Heizkosten würden wir am Jahresende auf die qm berechenen, welche von mir bewohnt werden. Geht das?

ME