PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überzahlung nach § 43 SGB ll aufrechnen?


Sonnenaufgang
03.11.2008, 11:54
Guten Tag!

Ich habe ein Problem, welches sehr Komplex ist und zum 07.11.08 eine Stellungnahme meinerseits erwartet wird.

Zur Geschichte (Kurzversion):
Ich hatte in den Jahren 2006 und 2007 ein Heizkosten-Guthaben welches laut des Schreibens das ich erhalten habe die Kosten meiner Unterkunft mindert.Desweiteren war ab Juli 2008 ein geringere Miete zu zahlen (1,43€), was ich jedoch nicht angegeben hatte.
Die Heizkosten-Guthaben ergeben sich aus den Jahren 2004 und 2005.

Nun noch generelles und dann die Fragen!

Ich habe als ich 2002 in diese Wohnung eingezogen bin eine Miete in Höhe von 256,44€ zahlen müssen, aber laut einem Bescheid aus dem Jahr 2006 nur 252,92€ erhalten und somit die fehlenden Euros von dem ALG2 bezahlt.
(3,32€/Monat beginnend vom 01.06.2002 - 1.5.2007 = 207,68€ falls ich mich nicht verrechnet haben sollte.

Die Miete wurde zum 1.05.2007 um 5,48€ angehoben und betrug dann 261,92€ und gezahlt wurde mir laut Bescheid 260,87€ anstatt der tatsächlichen 261,92€.

Nun zu meinem eigentlichen Problem (Überzahlung nach § 43 SGB ll aufrechnen)!

Die für mich zuständige Sachbearbeiterin hat mir ein Schreiben geschickt, in dem Sie beabsichtigt Zitat:

"Für den Fall das die Leistungen zu erstatten sind, weise ich schon jetzt darauf hin, dass ich beabsichtige den zu erstattenden Betrag gegen Ihren Anspruch auf Leistungen nach dem SGB ll § 43 SGB ll in Höhe von bis zu 30 v. H. der für Sie maßgebenden Regelleistung monatlich aufzurechnen".
Es handelt sich hierbei um einen Endbetrag von 176,93€.



Nun zu meinen Fragen!

1.)Möchten Sie gerne den gesamten Brief zwecks Übersichtlichkeit hier reinkopiert haben wollen?

2.)Mir wurde ein Formular beigelegt auf dem ich angeben kann, wieviel ich von meiner Regelleistung bereit bin abzugeben.Kann ich dort auch 5,- € eintragen?

3.)Können die mir wirklich 30 von 100 abziehen, wenn ich 250€ feste Ausgaben (Ratenzahlungen, Telefon, Sportstudio, Lebensmittel) monatlich habe?

4.)Ich soll mich laut Schreiben zur Aufrechnung äusserin.Was oder wie genau hat so etwas auszusehen?(Das gibt doch nur ein ewige hin und her geschreibe!)

Puhhhh!Ich hoffe ich konnte Ihnen mein Problem so verständlich wie möglich schildern (?) und hoffe nun auf baldige Antwort!


Mit freundlichen Grüßen,

Sonnenaufgang

Sonnenaufgang
04.11.2008, 04:56
1.)Möchten Sie gerne den gesamten Brief zwecks Übersichtlichkeit hier reinkopiert haben wollen?

2.)Mir wurde ein Formular beigelegt auf dem ich angeben kann, wieviel ich von meiner Regelleistung bereit bin abzugeben.Kann ich dort auch 5,- € eintragen?

3.)Können die mir wirklich 30 von 100 abziehen, wenn ich 250€ feste Ausgaben (Ratenzahlungen, Telefon, Sportstudio, Lebensmittel) monatlich habe?

4.)Ich soll mich laut Schreiben zur Aufrechnung äusserin.Was oder wie genau hat so etwas auszusehen?(Das gibt doch nur ein ewige hin und her geschreibe!)

Puhhhh!Ich hoffe ich konnte Ihnen mein Problem so verständlich wie möglich schildern (?) und hoffe nun auf baldige Antwort!


Mit freundlichen Grüßen,

Sonnenaufgang

Guten Morgen.

Ich vermute, dass zuviel durcheinander in meinem Text war, oder?

Aber vielleicht können Sie mir wenigstens die 3 letzten Fragen beantworten.


Mit freundlichem Gruß,

Sonnenaufgang

Codeman
04.11.2008, 17:18
Hallo Sonnenaufgang,

damit du nicht denkst,dass deine Frage untergegangen ist.Ich grübel schon die ganze Zeit darüber,werde dir morgen im laufe des Tages aber meine Gedanken mitteilen.Ich hoffe du kannst dich so lange noch gedulden.

Grüße
Codeman

Sonnenaufgang
04.11.2008, 19:38
Hallo Sonnenaufgang,

damit du nicht denkst,dass deine Frage untergegangen ist.Ich grübel schon die ganze Zeit darüber,werde dir morgen im laufe des Tages aber meine Gedanken mitteilen.Ich hoffe du kannst dich so lange noch gedulden.

Grüße
Codeman

Guten Abend.

Danke.
Habe Heute Post erhalten in welcher mir bis zum 14.11.07 Zeit gewährt wird mich zu der Sachlage zu äussern.Wenn also die Bürgerämter hoffentlich bald aufhören zu streiken, dann hoffe ich, dass diese mir helfen können.


Mit freundlichen Grüßen,

Sonnenaufgang

Codeman
05.11.2008, 17:26
Ich muss nochmal nachfragen woraus denn nun genau diese Überzahlung stammt.Ich kann irgendwie den Grund nicht so ganz nachvollziehen.Du beschreibst das zwar alles gut,aber es wird nicht klar woraus sich nun die Überzahlung ergibt.

Bitte gehe da nochmal genauer drauf ein.

MfG
Codeman

Sonnenaufgang
06.11.2008, 00:08
Ich muss nochmal nachfragen woraus denn nun genau diese Überzahlung stammt.Ich kann irgendwie den Grund nicht so ganz nachvollziehen.Du beschreibst das zwar alles gut,aber es wird nicht klar woraus sich nun die Überzahlung ergibt.

Bitte gehe da nochmal genauer drauf ein.

MfG
Codeman

Hallo!

Es handelt sich hier nicht um eine Überzahlung, sondern um ein Guthaben das aus 2 Heizkostenabrechnungen stammt.Guthaben bedeutet in dem Fall das ich ein "Einkommen" hatte.

Lieben Gruß,

Sonnenaufgang

Codeman
06.11.2008, 13:38
Hallo,

Heizkostenguthaben,welche von vor der Zeit des ALG II Bezuges stammen und während des ALG II Bezuges ausgezahlt werden,sind kein Einkommen,sondern Vermögen.Das betrifft insbesondere das Heizkostenguthaben aus 2004 (schliesslich gabs ja da ja noch gar kein HartzIV) und je nach dem ob du 2005 schon im ALG II Bezug standest,wird das entweder anteilig als Einkommen zu werten sein,oder gänzlich als Vermögen.

Es handelt sich ja hier bei deinen Schreiben scheinbar noch nicht um einen Erstattungsbescheid sondern lediglich um eine Ankündigung.Ich würde jetzt freundlich zurück schreiben,dass ich darauf hinweise,dass die Heizkostenguthaben aus 2004 als Vermögen zu werten sind,weil die ARGE keine Leistungen dafür erbracht hat und daher auch kein Anspruch ableiten kann,dass diese Leistungen jetzt bedarfsmindernd sein sollen.Insbesondere würde ich dort auf dieses (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=8193) Urteil verweisen.Ähnlich würde ich je nach dem bei dem Guthaben aus 2005 vorgehen.

MfG
Codeman