Sonnenaufgang
03.11.2008, 11:54
Guten Tag!
Ich habe ein Problem, welches sehr Komplex ist und zum 07.11.08 eine Stellungnahme meinerseits erwartet wird.
Zur Geschichte (Kurzversion):
Ich hatte in den Jahren 2006 und 2007 ein Heizkosten-Guthaben welches laut des Schreibens das ich erhalten habe die Kosten meiner Unterkunft mindert.Desweiteren war ab Juli 2008 ein geringere Miete zu zahlen (1,43€), was ich jedoch nicht angegeben hatte.
Die Heizkosten-Guthaben ergeben sich aus den Jahren 2004 und 2005.
Nun noch generelles und dann die Fragen!
Ich habe als ich 2002 in diese Wohnung eingezogen bin eine Miete in Höhe von 256,44€ zahlen müssen, aber laut einem Bescheid aus dem Jahr 2006 nur 252,92€ erhalten und somit die fehlenden Euros von dem ALG2 bezahlt.
(3,32€/Monat beginnend vom 01.06.2002 - 1.5.2007 = 207,68€ falls ich mich nicht verrechnet haben sollte.
Die Miete wurde zum 1.05.2007 um 5,48€ angehoben und betrug dann 261,92€ und gezahlt wurde mir laut Bescheid 260,87€ anstatt der tatsächlichen 261,92€.
Nun zu meinem eigentlichen Problem (Überzahlung nach § 43 SGB ll aufrechnen)!
Die für mich zuständige Sachbearbeiterin hat mir ein Schreiben geschickt, in dem Sie beabsichtigt Zitat:
"Für den Fall das die Leistungen zu erstatten sind, weise ich schon jetzt darauf hin, dass ich beabsichtige den zu erstattenden Betrag gegen Ihren Anspruch auf Leistungen nach dem SGB ll § 43 SGB ll in Höhe von bis zu 30 v. H. der für Sie maßgebenden Regelleistung monatlich aufzurechnen".
Es handelt sich hierbei um einen Endbetrag von 176,93€.
Nun zu meinen Fragen!
1.)Möchten Sie gerne den gesamten Brief zwecks Übersichtlichkeit hier reinkopiert haben wollen?
2.)Mir wurde ein Formular beigelegt auf dem ich angeben kann, wieviel ich von meiner Regelleistung bereit bin abzugeben.Kann ich dort auch 5,- € eintragen?
3.)Können die mir wirklich 30 von 100 abziehen, wenn ich 250€ feste Ausgaben (Ratenzahlungen, Telefon, Sportstudio, Lebensmittel) monatlich habe?
4.)Ich soll mich laut Schreiben zur Aufrechnung äusserin.Was oder wie genau hat so etwas auszusehen?(Das gibt doch nur ein ewige hin und her geschreibe!)
Puhhhh!Ich hoffe ich konnte Ihnen mein Problem so verständlich wie möglich schildern (?) und hoffe nun auf baldige Antwort!
Mit freundlichen Grüßen,
Sonnenaufgang
Ich habe ein Problem, welches sehr Komplex ist und zum 07.11.08 eine Stellungnahme meinerseits erwartet wird.
Zur Geschichte (Kurzversion):
Ich hatte in den Jahren 2006 und 2007 ein Heizkosten-Guthaben welches laut des Schreibens das ich erhalten habe die Kosten meiner Unterkunft mindert.Desweiteren war ab Juli 2008 ein geringere Miete zu zahlen (1,43€), was ich jedoch nicht angegeben hatte.
Die Heizkosten-Guthaben ergeben sich aus den Jahren 2004 und 2005.
Nun noch generelles und dann die Fragen!
Ich habe als ich 2002 in diese Wohnung eingezogen bin eine Miete in Höhe von 256,44€ zahlen müssen, aber laut einem Bescheid aus dem Jahr 2006 nur 252,92€ erhalten und somit die fehlenden Euros von dem ALG2 bezahlt.
(3,32€/Monat beginnend vom 01.06.2002 - 1.5.2007 = 207,68€ falls ich mich nicht verrechnet haben sollte.
Die Miete wurde zum 1.05.2007 um 5,48€ angehoben und betrug dann 261,92€ und gezahlt wurde mir laut Bescheid 260,87€ anstatt der tatsächlichen 261,92€.
Nun zu meinem eigentlichen Problem (Überzahlung nach § 43 SGB ll aufrechnen)!
Die für mich zuständige Sachbearbeiterin hat mir ein Schreiben geschickt, in dem Sie beabsichtigt Zitat:
"Für den Fall das die Leistungen zu erstatten sind, weise ich schon jetzt darauf hin, dass ich beabsichtige den zu erstattenden Betrag gegen Ihren Anspruch auf Leistungen nach dem SGB ll § 43 SGB ll in Höhe von bis zu 30 v. H. der für Sie maßgebenden Regelleistung monatlich aufzurechnen".
Es handelt sich hierbei um einen Endbetrag von 176,93€.
Nun zu meinen Fragen!
1.)Möchten Sie gerne den gesamten Brief zwecks Übersichtlichkeit hier reinkopiert haben wollen?
2.)Mir wurde ein Formular beigelegt auf dem ich angeben kann, wieviel ich von meiner Regelleistung bereit bin abzugeben.Kann ich dort auch 5,- € eintragen?
3.)Können die mir wirklich 30 von 100 abziehen, wenn ich 250€ feste Ausgaben (Ratenzahlungen, Telefon, Sportstudio, Lebensmittel) monatlich habe?
4.)Ich soll mich laut Schreiben zur Aufrechnung äusserin.Was oder wie genau hat so etwas auszusehen?(Das gibt doch nur ein ewige hin und her geschreibe!)
Puhhhh!Ich hoffe ich konnte Ihnen mein Problem so verständlich wie möglich schildern (?) und hoffe nun auf baldige Antwort!
Mit freundlichen Grüßen,
Sonnenaufgang