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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : verheiratet und jetzt getrennt lebend


buddy
20.07.2005, 14:05
Hallo mein ALG II Antrag wird abgelehnt weil das Einkommen meines Mannes zu hoch ist. Wir führen seit 1998 nur eine Wochenendbeziehung.
Durch die erheblichen finanziellen Probleme haben wir uns auseinandergelebt, eine Scheidung kommt aus finanziellen Gründen nicht in Frage. Bei meinem Antrag im März habe ich noch ein Kreuz bei "nicht dauernd getrennt lebender Ehegatten" und "verheiratet" gemacht. Was passiert wenn ich jetzt einen neuen Antrag stelle und meinen Partner nicht mehr angebe und das Kreuz bei "dauernd getrennt lebend" mache.
Mein Mann bewohnt eine Zweitwohnung 500 km von unserem Wohnort entfernt und kommt nur noch alle 2-3 Wochen am Wochenende nach Hause. Finanziell kann ich nichts von ihm erwarten weil die Kosten für die doppelte Haushaltsführung und das Haus in dem wir wohnen (kann nicht verkauft werden weil sein Vater lebenslanges Wohnrecht hat) seit geraumer Zeit von ihm allein getragen werden müssen und für ihn dadurch fast nichts mehr übrig bleibt. Übrigens habe ich den Bescheid erst mündlich, abgegeben habe ich den Antrag Anfang April.

StephanK
20.07.2005, 15:18
Hallo Buddy und :welcome:
So eine Konstellation ist natürlich für alle - auch für die Behörden - schwierig zu bewältigen.
Zunächst mal sollte Dein Mann dort, wo er sich überwiegend aufhält, auch seinen Hauptwohnsitz anmelden. Das verlangt übrigens schon das Meldegesetz so, aber es ist auch für die ALG II-Frage von Bedeutung.

Das Getrenntleben macht halt ein Nachweisproblem: Das Verheiratetsein kannst Du jederzeit mit der Heiratsurkunde nachweisen, das Getrenntleben schleift sich ohne behördliche Dokumentation einfach so ein. Oder habt Ihr eine förmliche Vereinbarung über den finanziellen Unterhalt?

Derzeit ist das Problem ja wohl, dass Ihr vom Amt als Bedarfsgemeinschaft geführt werdet. Die Frage ist, ob es überhaupt möglich ist, davon wegzukommen. Als "dauernd getrennt Lebender" wäre Dein Mann ja außen vor und sein Einkommen würde Dir nicht angerechnet werden. Die Durchführungshinweise zu § 7 Abs. 3 SGB II (Bedarfsgemeinschaft) sagen dazu: Ob Ehegatten dauernd getrennt leben, richtet sich im Zweifelsfall nach dem Nichtvorliegen einer Wirtschaftsgemeinschaft. Eine nur berufs- oder krankheitsbedingte räumliche Trennung reicht für die Feststellung eines dauernden Getrenntlebens nicht aus.Also wirst Du irgendwie nachweisen müssen, dass er nicht nur vorübergehend aus beruflichen Gründen abwesend ist, Eure bisherige Wohnung vor allem deswegen aufsucht, um seinen Vater zu besuchen und auch nur deswegen noch einen Zweitwohnsitz dort unterhält. Dazu wäre eine schriftliche Erklärung von ihm nützlich, in der er ungefähr das obige zu Papier bringt und unterschreibt - wenn Du ihn dazu bewegen kannst. Ich hoffe, dass Dir das gelingt!

Wenn der ablehnende Bescheid noch keine vier Wochen alt ist, solltest Du auch besser Widerspruch dagegen einlegen als einen neuen Antrag stellen und den Widerspruch damit begründen, dass Du Dich über die Voraussetzungen des "Getrenntlebens" geirrt hast und tatsächlich getrennt lebst.

reino
01.01.2007, 20:04
Hallo!
Super Beitrag ... trifft eigentlich genau unsere Situation, nur noch ein extra: unsere twins sind erst 4 ... sonst genau das gleiche: haus mit Leibgeding/Wohnrecht belastet, Grundschuld ausgelastet, etc. ppp ...

Praktisch: die ehe ist am ende, trennung unumgänlich,
Theoretisch: suche mir als alleinverdiener ein wohnklo mit dusche - kein problem, trotzdem wird die doppelte HH-führung zu teuer.

Hat nun meine Frau Anspruch auf Unterstützung obwohl wir weiter vh sind und ich regelmäßig das gebäude besuchen werde ... nicht um dort zu leben/essen/übernachten - das würde komplett ausgelagert sein. Nur werden trotzdem regelmäßig natürlich unsere töchter nach ihrem dad verlangen - und solen ihn nat. auch haben, würde ohne meine mädels kaputtgehn ...

StephanK
01.01.2007, 22:38
:welcome: Reino,
Hat nun meine Frau Anspruch auf Unterstützung obwohl wir weiter vh sind und ich regelmäßig das gebäude besuchen werde ... nicht um dort zu leben/essen/übernachten - das würde komplett ausgelagert sein. Nur werden trotzdem regelmäßig natürlich unsere töchter nach ihrem dad verlangen - und solen ihn nat. auch haben, würde ohne meine mädels kaputtgehn ...wenn Deine Frau arbeitslos ist (und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld [mehr] hat), ja.

Das Getrenntleben muss eben nachgewiesen werden. Das ist eigentlich sogar in der gleichen Wohnung möglich, aber wenn ich es recht verstehe, willst Du sowieso die räumliche Trennung.
Um Deiner Frau keine zusätzlichen Steine in den Weg zu legen solltest Du Dich, sobald Du eine eigene Wohnung hast, dort an- und in der Familienwohnung abmelden und ihr eine Kopie der Meldebestätigung überlassen, damit sie das Getrenntleben auch nachweisen kann.

Es ist aber natürlich so, dass Du ihr unterhaltspflichtig bist, wobei die Unterhaltspflicht vorrangig gegenüber den Kindern besteht. Ihr Unterhaltsanspruch Dir gegenüber - wenn einer besteht - geht dem Alg II vor. Beim Alg II-Antrag wird sie Angaben darüber machen müssen.

Für einen pfleglichen Umgang miteinander wäre es vielleicht gut, eine Familienberatungsstelle (z.B. pro familia) aufzusuchen, um die finanziellen und die auf die Kinder bezogenen Fragen möglichst einvernehmlich zu lösen. Früher oder später wird aber auch die Einschaltung eines Anwalts oder einer Anwältin (am besten Fachanwalt/-anwältin für Familienrecht) unumgänglich werden.

reino
13.01.2007, 10:45
thx.

klasse auskunft. Und der angesprochene "pflegliche Umgang" ist die oberste Priorität - parallel zu und wegen der kidds natürlich. Wir hätten im März 20 Jahre voll - aber es würde für beide an die totale selbstaufgabe gehn, es weiterzuführen wegen der Kinder. Und - entschuldigung - die sind ja nicht blöd ...

Aus sozialer sicht empfehlen mehrere Stellen ein ende mit schrecken als einen schrecken ohne ende ....

Aber zum fachlichen: ich bekomme netto 1.684.--, das KiGe von 308,-- erhält meine Frau ... wie siehts mit Unterhalt für Frau u. Kidds aus? Habe was von Selbstbehalt von 890,-- für mich gelesen, kann das hinkommen? Alle Kosten - von Haus - bis Heizung und KFZ werden ja von diesen 1.684,-- bestritten? Wie könnte die Splittung / Beträge denkbar sein?

Thx schon jetzt,
gruß, r.