beckobowski
04.11.2008, 17:36
hi zusammen,
habe da mal an euch ne frage,da ich mich nicht wirklich auskenne...
habe bis vor etwa 2 monaten mit nem kumpel in ner wg gewohnt,da der wieder zu seiner freundin gezogen ist,haben wir die wg aufgelöst da sie für mich allein eh zu teuer gewesen wär! seitdem wohne ich "übergangsweise" bei meiner schwester...
nun meine frage, habe ich momentan noch anspruch auf zusatzleistungen da mein algI nur 358,50€ beträgt???
bzw.
könnte zum 01.12. ne wohnung beziehen ,die in dem budget der arge mit rein fällt! da mir die finanziellen mittel für eine kaution bzw. courtage fehlen wollt ich fragen ob ich dieses geld so bekomme oder es als darlehnen wieder an die arge abtreten muss???
für antworten bin ich sehr dankbar...
mfg
habe da mal an euch ne frage,da ich mich nicht wirklich auskenne...
habe bis vor etwa 2 monaten mit nem kumpel in ner wg gewohnt,da der wieder zu seiner freundin gezogen ist,haben wir die wg aufgelöst da sie für mich allein eh zu teuer gewesen wär! seitdem wohne ich "übergangsweise" bei meiner schwester...
nun meine frage, habe ich momentan noch anspruch auf zusatzleistungen da mein algI nur 358,50€ beträgt???
bzw.
könnte zum 01.12. ne wohnung beziehen ,die in dem budget der arge mit rein fällt! da mir die finanziellen mittel für eine kaution bzw. courtage fehlen wollt ich fragen ob ich dieses geld so bekomme oder es als darlehnen wieder an die arge abtreten muss???
für antworten bin ich sehr dankbar...
mfg