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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : nach ALG II selbständig aber...


mustafa
20.07.2005, 15:43
ich habe 1,5 jahre lang ALG II bekommen.
am 15. März 05 habe ich mich dann selbständig gemacht,
das Arbeitsamt hat mir vorher eine weiterzahlung der ALG II zugesichert
bis ich einen anständigen Gewinn erziele.
vorausgesetzt ich müsse jeden monat meine E/A (Einnahme/Überschussrechnung) rein schicken.

nun, aber wo ich jetzt selbständig bin, legen sie mir einen stein nach dem
anderen auf den weg.
als erstes haben sie mir einfach das ALG II der letzten 2 monate
einfach so durchgestrichen.
Da die E/A was ich rein schicke nicht detailliert sei, sie wollen auch mein
Buchhaltung sehen,
diesen habe ich dann zum termin mitgenommen,
der Sachbearbeiter hat über 1 std. hin und her gerechnet,
Dann sah er auf meinem Geschäftskonto eine Einzahlung
vom Finanzamt in Höhe von 1116 €, für das Monat März 05,
da ich eine Verlust in höhe von ca. 8000 € hatte.
er sagte: ich habe vom März eine einnahme vom Finanzamt,
daher müsse er das Monat März durchstreichen,
ich erinnerte ihn daran das ich im März aber trotzdem dann einen Verlust von 7.000 € haben würde, das hat er aber nicht verstehen wollen,

dann waren da noch 1.200 € einzahlung auf mein Geschäftskonto,
er fragte mich wo ich das Geld her habe,
ich antwortete Privatdarlehen,
auch dies sah er dann als einnahmen, und streichte´mir den Monat Februar 05 durch,
ich sagte ihm ich muss ja auch die Ladenmiete ja irgendwie bezahlen,
wie soll ich das machen wenn ich kein Geld leihe.
da antwortete er: selbständigkeit ist sowieso schlecht, ich soll lieber
die Selbständigkeit aufgeben!

am nächsten Tag ging ich zu einem Rechtsanwalt,
der hat ihn dann angerufen, am telefon hat er das gleiche erzählt
was er mir auch gesagt hatte,

Er wollte einfach nicht kapieren das ich vom März 05 immer noch einen
Verlust hatte trotz der einnahmen vom Finanzamt,
und die 1200 € Privatschulden waren für ihn auch Einnahmen.
Als der Anwalt ihn fragte wovon ich nun leben sollte,
antwortete er, ich soll die Selbständigkeit aufgeben.

Ich frage mich ob ich nicht mit diesem Fall zur Redaktion oder zur WISO gehen soll.

Das ist echt ein Hammer was die da machen,

zuerst wollen sie das man Selbständig wird um die Arbeitslosigkeit zu beenden, und fördern sogar diese,
und wenn man dann selbständig wird dann machen sie schwerigkeiten ohne ende.

StephanK
20.07.2005, 16:28
Hallo Mustafa und :welcome:
das Arbeitsamt hat mir vorher eine weiterzahlung der ALG II zugesichert bis ich einen anständigen Gewinn erziele.Es wäre dazu noch interessant zu wissen, wie das vereinbart worden ist: Gibt es eine Eingliederungsvereinbarung, oder waren das nur mündliche Zusagen "so locker vom Hocker"?

...er sagte: ich habe vom März eine einnahme vom Finanzamt, daher müsse er das Monat März durchstreichen, ich erinnerte ihn daran das ich im März aber trotzdem dann einen Verlust von 7.000 € haben würde, das hat er aber nicht verstehen wollen, dann waren da noch 1.200 € einzahlung auf mein Geschäftskonto, er fragte mich wo ich das Geld her habe, ich antwortete PrivatdarlehenIch fürchte, dass der Mann zwar nach dem Buchstaben des Gesetzes korrekt gehandelt hat, aber trotzdem ist es natürlich unsinnig. Als Unternehmer musst Du ganz anders wirtschaften und Dich auch finanziell anders bewegen können als jemand, dessen Unkosten nur aus Miete und dem bestehen, was man sonst so zum überleben braucht.

Er wollte einfach nicht kapieren das ich vom März 05 immer noch einen Verlust hatte trotz der einnahmen vom Finanzamt,
und die 1200 € Privatschulden waren für ihn auch Einnahmen.Das ist das gleiche Problem: Keine Bewegungsfreiheit!

Als der Anwalt ihn fragte wovon ich nun leben sollte, antwortete er, ich soll die Selbständigkeit aufgeben.Ich kann natürlich nicht einschätzen, ob Dein Laden eine Chance hat oder nicht, aber nach gut drei Monaten ist das einfach zu schnell. Jedes Geschäft braucht doch eine Anlaufzeit, bis es (hoffentlich) Gewinn bringt.

Ich frage mich ob ich nicht mit diesem Fall zur Redaktion oder zur WISO gehen soll.Das finde ich eine gute Idee! Für München wäre bestimmt die Süddeutsche Zeitung eine gute Adresse, und ich könnte mir auch gut vorstellen, dass die WISO-Redaktion an Deiner Geschichte interessiert wäre.

Ich wünsche Dir, dass es Dir gelingt, Dein Geschäft trotz dieser Probleme noch über Wasser zu halten!

Betroffener
20.07.2005, 22:01
Hallo Mustafa,

ich frage mich hier noch etwas anderes:

das Arbeitsamt hat mir vorher eine weiterzahlung der ALG II zugesichert bis ich einen anständigen Gewinn erziele.

AlG II gibt es erst seit dem 01.01.05. Wie kannst Du das seit 18 Monaten bezogen haben?

Oder hast Du auf Basis von ALG I Überbrückungsgeld bekommen (dann wäre die Gewinnprüfung total daneben) oder auf Basis von ALG II Einstiegsgeld?
Etwas anderes hätte das Amt nicht genehmigen dürfen.

Falls es sich wirklich um weitergezahltes ALG II OHNE (oder eingespartes) Einstiegsgeld und entsprechende Fördervereinbarung handelt, kann es zu solchen Situationen kommen, wie Du sie gerade erlebst. Aber irgendwas erscheint mir hier oberfaul.

mustafa
21.07.2005, 15:33
AlG II gibt es erst seit dem 01.01.05. Wie kannst Du das seit 18 Monaten bezogen haben?

Oder hast Du auf Basis von ALG I Überbrückungsgeld bekommen (dann wäre die Gewinnprüfung total daneben) oder auf Basis von ALG II Einstiegsgeld?
Etwas anderes hätte das Amt nicht genehmigen dürfen.?

ALG II bekomme ich seit 01.01.05 (habe mich oben verschrieben)

nein, keine Überbrückungsgeld bin seit 15. März selbständig

man hat mir einfach die letzten 2 Monate ALG II durchgestrichen,
hätte ich keine Bekannte/Verwandte die mir Geld leihen,
würde ich jetzt irgendwo in München unter der Brücke leben.
und die Selbständigkeit gebe ich ende September auf.
Obwohl ich im moment Gewinn erziele, aber das sind ja paar 100 €
was mir bleiben.

StephanK
21.07.2005, 15:53
Wenn Du "ganz normal" ALG II beziehst, dann gibt es allerdings das Problem mit den Einnahmen durch die Rückzahlung vom Finanzamt, weil jeder Cent, den Du irgendwoher kriegst, Deine Bedürftigkeit mindert, also auf Dein ALG II angerechnet wird.

Der einzige Weg, um diesen Unsinn zu vermeiden, könnte vielleicht so sein: In einer Eingliederungsvereinbarung könnte vereinbart werden, dass Du Deine Betriebseinnahmen bis zur Höhe von X Euro monatlich in jedem Fall im Betrieb lässt (in das Geschäft steckst) und nur das, was darüber hinausgeht, für Deinen eigenen Lebensunterhalt verwendest. Das würde Dir wenigstens einen gewissen Bewegungsspielraum lassen.
Normalerweise warnen wir immer vor Eingliederungsvereinbarungen, aber in Deinem Fall könnte sie vielleicht mal weiterhelfen - wenn die ARGe sich darauf einlässt, was ich nicht vorhersagen kann.

Aber toll ist das auch nicht und würde für Dich und für die ARGE einen großen zusätzlichen Aufwand bedeuten, weil ständig das ALG II neu berechnet werden müsste.

Ich glaube, das ganze SGB II taugt einfach nicht für Leute, die sich lieber selbständig machen wollen statt auf einen Job zu warten. Und das ist durchaus ein politisches Thema - deswegen ist Deine Idee nach wie vor richtig, damit an die Öffentlichkeit zu gehen!

Betroffener
21.07.2005, 18:48
Mustafa,

hast Du nicht mal das Einstiegsgeld (gibt es nur bei ALG II) beantragt (bzw. nicht bekommen)?

Wenn Du Dich als normaler ALG II Empfänger (einfach) selbständig gemacht hast, dann ist alles klar, was da abläuft und ich kann nur empfehlen, es so wie vom Stephan beschrieben zu versuchen über eine Eingliederungsvereinbarung.

Wie sah denn die Vereinbarung aus, die Du da mit dem Sachbearbeiter geschlossen hattest?

Offensichtlich war Dir da nicht so richtig klar, was die Inhalte bedeuten.

mustafa
22.07.2005, 10:34
Wie sah denn die Vereinbarung aus, die Du da mit dem Sachbearbeiter geschlossen hattest?

Offensichtlich war Dir da nicht so richtig klar, was die Inhalte bedeuten.

Es hat keine besondere Vereinbarung gegeben!
Ich habe ALG II auch ganz normal in voller Höhe für März, April, Mai (nach der Selbständigkeit (15. März)) bekommen,
ab Juni, haben die einfach angefangen zu spinnen!

Betroffener
22.07.2005, 11:20
Mustafa,

am 15. März 05 habe ich mich dann selbständig gemacht,
das Arbeitsamt hat mir vorher eine weiterzahlung der ALG II zugesichert
bis ich einen anständigen Gewinn erziele.
vorausgesetzt ich müsse jeden monat meine E/A (Einnahme/Überschussrechnung) rein schicken.
Da es offensichtlich nichts schriftliches gibt (die Definition "anständiger Gewinn" mehr als nur schwammig ist) und wie auch immer entstandene Zuflüsse erfolgt sind, kann sich das Amt eigentlich nur so verhalten, wie es das jetzt tut (wobei auch sicher noch eine gehörige Portion fehlender Sachverstand hinzu kommt).

Das ganze "Modell" kann so nicht funktionieren (über Einstiegsgeld oder ICH-AG hätten die Dich jedoch in Ruhe gelassen), was das Amt so aber gar nicht darf.

Das Dir das alles nicht bewußt war, ändert nichts an der jetzigen dummen Situation. Hier kann Dir höchsten ein Vorstoß auf der Ebene des Teamleiters vielleicht noch etwas Erleichterung verschaffen, wenn dieser etwas mehr Verständnis zeigt.

StephanK
22.07.2005, 11:22
Es hat keine besondere Vereinbarung gegeben!
Ich habe ALG II auch ganz normal in voller Höhe für März, April, Mai (nach der Selbständigkeit (15. März)) bekommen,
ab Juni, haben die einfach angefangen zu spinnen!Interessant! Mir kommt das so vor, als ob sie dann Angst vor ihrem eigenen Mut bekommen hätten. Damit will ich sagen: Am Angang waren sie insofern schon mutig, als sie anscheinend gedacht und gesagt haben "Das geht nicht anders, als dass wir im Hinblick auf seine normalen laufenden Einnahmen aus dem Geschäft beide Augen zudrücken und nicht jeden Cent auf sein ALG II anrechnen, sonst kriegt er das Geschäft nicht in's laufen." Und als dann in Form der Rückzahlung vom Finanzamt und Deines Privatkredits größere "Brocken" an Einnahmen kamen, da haben sie kalte Füße gekriegt und rechnen jetzt auf einmal doch jeden Cent an.

Das ist psychologisch vielleicht sogar verständlich (die haben auch Vorgesetzte...), aber so kann man nicht mit jemand umgehen, der in der kritischen Phase steckt, ein neues Geschäft aufzubauen.

Auf der juristischen Ebene wird da leider nichts zu machen sein. Wenn ich das einseitig juristisch betrachten würde, müsste ich sogar sagen, Du bist mit diesem "deal" mit dem Amt (also der Zusicherung "ALG II gibt's, bis Du ein anständiges Einkommen erzielst") ein hohes Risiko eingegangen und hast Dich denen ziemlich ausgeliefert. Das soll kein Vorwurf sein, denn normalerweise sollte man auf solche Zusagen vom Amt auch vertrauen können; nur wird - wie gesagt - juristisch daran nix zu ändern sein.

Deswegen kann ich Dich wirklich nur ermutigen, damit an die Medien zu gehen und auch dem Ombudsrat diese Geschichte zu schildern. Der Ombudsrat soll ja Schwachstellen im Gesetz ausfindig machen und Verbesserungsvorschläge ausarbeiten - und Deine Probleme zeigen, dass es für Menschen, die sich aus dem ALG II heraus selbständig machen wollen, wirklich Schwachstellen im Gesetz gibt.
"Schwachstelle" ist eigentlich ein zu vorsichtiger Ausdruck dafür: Diese kleinliche Kontrolle Deiner Finanzen beim ALG II und selbständiges unternehmerisches Wirtschaften passen einfach nicht zusammen. Dafür müsste es ein anderes Modell geben, das die Bewegungsfreiheit gewährleistet, die man als Selbständiger einfach braucht.

mustafa
22.07.2005, 12:13
hier das Schreiben an die WISO und an die Ombudsrat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 01.01.05 bekomme ich ALG II, am 15.03.05 habe ich mich selbständig gemacht, das Arbeitsamt hat mir vorher eine Weiterzahlung der ALG II zugesichert bis ich einen Gewinn erziele, vorausgesetzt ich muss jeden Monat meine E/A (Einnahme/Überschussrechnung) reinschicken.

ALG II habe ich dann nur noch für März, April und Mai 05 bekommen, danach wurden mir die Monate Juni und Juli einfach so durchgestrichen, obwohl ich kein Gewinn erzielt habe.

Als ich beim Arbeitsamt war um zu fragen warum ich kein Geld mehr bekomme, hat mir dort der Sachbearbeiter gesagt ich muss eine detaillierte E/A reinschicken, als ich fragte was er genau meint sagte er zu mir, meine ganze Buchhaltung etc.
Er gab mir dann einen Termin nach 2 Wochen. Als ich zu der Termin mit der Unterlagen erschien, durchblätterte der Sachbearbeiter meine Kontoauszüge vom März 05, da sah er eine Einzahlung vom Finanzamt von 1116 € , da ich am März einen Verlust hatte in Höhe von ca. 8500 €, diese 1116 € sah er als Einnahmen, als ich ihm aber sagte das ich dann trotzdem einen Verlust von
ca. 7500 € habe, hat das ihn gar nicht interessiert, er sagte zu mir ich soll vom Finanzamt eine Bestätigung bringen das diese Einnahme „Zweckgebunden“ seien.
(Als ich dann später beim Finanzamt anrief, sagten sie zu mir so etwas gebe es nicht.)

Er blätterte weiter im Kontoauszügen, und da sah er eine Einzahlung auf mein Geschäftskonto Feb. 05 in Höhe von 1200 €, Er fragte mich woher ich das Geld habe, ich sagte ihm ich habe das Geld geliehen um die Ladenmiete zahlen zu können.
Er sagte zu mir das seien auch Einnahmen, ich erinnerte ihn daran das dies ein Darlehen sei und das ich das Geld nur dafür verwendet habe um die Miete des Geschäftes zu zahlen, das aber interessierte ihn wenig, als ich ihn dann fragte wovon ich jetzt leben soll, sagte er mir ganz frech, ich soll die Selbstständigkeit lieber aufgeben!

Er gab mir noch einen weiteren Termin, wollte noch weitere Unterlagen von mir haben (Mietvertrag etc… obwohl ich diese schon vor der Selbständigkeit rein gegeben hatte)

Am Nächsten Tag ging ich dann zu einem Rechtsanwalt habe ihm von diesem Vorfall erzählt, darauf hin hat er bei dem Sacharbeiter vom AA angerufen, am Telefon hat der Sachbearbeiter, dem Rechtsanwalt das gleiche gesagt was er mir auch sagte, er wollte einfach nicht verstehen das ich vom Monat März 05, einen Verlust hatte und das Darlehen nicht als Einnahmen verrechnet werden könne.
Als mein Rechtsanwalt ihn fragte wovon ich nun leben sollte, auch da sagte er zu ihm, ich solle die Selbständigkeit aufgeben.

Mein Rechtsanwalt wird jetzt erstmal die AA Anschreiben und wenn’s daraus nichts wird, kommt es zu einer Gerichtsverfahren.

Was ich aber gar nicht verstehe, die AA möchte das die arbeitslosen um die Arbeitslosigkeit zu beenden sich selbständig machen und diesen sogar fördern, aber dann einen mitten im weg stehen lassen.

Ich muss jetzt meine Selbständigkeit beenden, da ich meine Miete nicht mehr zahlen kann. Und genau das will der Sachbearbeiter von der AA. Wenn ich dann nicht mehr selbständig bin was dann? Es ist sowieso zur Zeit keine Aussicht auf ein Job für mich, war ja vor der Selbständigkeit schon seit 1,5 Jahre lang arbeitslos.

PS.: ALG II vom Monaten Juni und Juli 05, habe ich bis heute noch nicht bekommen.

Nun, ich möchte Sie hiermit bitten diese Angelegenheit für mich in die Redaktion zu bringen. (dieser Teil für WISO)

Mit freundlichen Grüßen

mariposa
06.08.2005, 11:51
hallo mustafa! hast du schon etwas neues in deinem, doch recht merkwürdigen fall ggehört? :s???: