DerFrustrierte
21.07.2005, 09:43
Meine Bekannte ist im Erziehungsurlaub und bekommt ALGII. Der erste Antrag lief über 3 Monate, danach mußte sie alle 2 Monate einen Folgeantrag stellen!
Dadurch gab es immer wieder Verzögerungen bei der Auszahlung, mal ganz zu schweigen davon , dass der Erwerb einer Sozialfahrkarte der BVG völlig unmöglich war, weil der Bescheid immer so spät kam, dass sie gleich den neuen Folgeantrag stellen muß und der Erwerb sich nicht gelohnt hätte( für 10 Tage oder so)
Die Abgabe des letzten Folgeantrages( 5 oder 6 Kreuze keine Änderungen) ist jetzt wieder 4 Wochen her!!!Im Juli gab es jetzt noch kein ALGII Geld, sie konnte weder die Miete bezahlen noch reicht das Geld bis Monatsende!Ich(selbst ALGII Empfänger) habe ihr das Geld, was eigentlich für meine Miete gedacht war, zur Verfügung gestellt, damit sie über die Runden kommt mit 2 Kindern!
Am 20. 8 2005 beginnt sie wieder ihre Arbeit, dann endet der Erziehungsurlaub.
Wie ist das jetzt, wenn sie das Geld für Juli erst im August bekommt, wird ihr das ALGII-Geld für Juli dann als Einkommen für August angerechnet?und somit das ALG II für August verweigert?
Ihr Gehalt für August wird ihr erst zum 15. September ausgezahlt, hat sie somit auch kein Anspruch auf ALGII im September?Sie bekommt 905 € ALG II und das Gehalt beläuft sich für August auf ca. 260 €also deutlich weniger , als sie jetzt ALGII bekommt!Ich befürchte einfach , dass wir beide durch dieses hin und her in echte Schwierigkeiten kommen!
Oder sollte sie einen Antrag auf Sozialhilfe stellen, damit wenigstens die Grundsicherung da ist? :patsch:
Wie man sieht, gibt es tausende von Fragen!
Dadurch gab es immer wieder Verzögerungen bei der Auszahlung, mal ganz zu schweigen davon , dass der Erwerb einer Sozialfahrkarte der BVG völlig unmöglich war, weil der Bescheid immer so spät kam, dass sie gleich den neuen Folgeantrag stellen muß und der Erwerb sich nicht gelohnt hätte( für 10 Tage oder so)
Die Abgabe des letzten Folgeantrages( 5 oder 6 Kreuze keine Änderungen) ist jetzt wieder 4 Wochen her!!!Im Juli gab es jetzt noch kein ALGII Geld, sie konnte weder die Miete bezahlen noch reicht das Geld bis Monatsende!Ich(selbst ALGII Empfänger) habe ihr das Geld, was eigentlich für meine Miete gedacht war, zur Verfügung gestellt, damit sie über die Runden kommt mit 2 Kindern!
Am 20. 8 2005 beginnt sie wieder ihre Arbeit, dann endet der Erziehungsurlaub.
Wie ist das jetzt, wenn sie das Geld für Juli erst im August bekommt, wird ihr das ALGII-Geld für Juli dann als Einkommen für August angerechnet?und somit das ALG II für August verweigert?
Ihr Gehalt für August wird ihr erst zum 15. September ausgezahlt, hat sie somit auch kein Anspruch auf ALGII im September?Sie bekommt 905 € ALG II und das Gehalt beläuft sich für August auf ca. 260 €also deutlich weniger , als sie jetzt ALGII bekommt!Ich befürchte einfach , dass wir beide durch dieses hin und her in echte Schwierigkeiten kommen!
Oder sollte sie einen Antrag auf Sozialhilfe stellen, damit wenigstens die Grundsicherung da ist? :patsch:
Wie man sieht, gibt es tausende von Fragen!