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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ganzlin - wer kennt das?


engel54
10.11.2008, 19:16
Hallo liebe Mitglieder,seit 01.11.08 bin ich ja arbeitslos gemeldet.Hatte letzte Woche dann ne Vorbesprechung in der gesagt wurde,daß ich an einer Maßnahme teilnehmen soll.
Samstag kam nun das Schreiben,in dem stand:
Im Rahmen Ihrer beruflichen Wiedereingliederung wurden Sie eingeladen,am Seminar Ganzil teilzunehmen.Persönliche Unterlagen(Anschreiben,Lebenslauf,Zeugnisse,Bewerb ungsunterlagen etc.)sind mitzubringen.
Muß da am 13.11.08 hin-was kann mich da erwarten bzw. wer hat Ganzil schon mal durch?
Komischerweise hab ich am 12.11.08 einen Termin beim SB des AA um meinen Antrag abzugeben-eigenartiger Verlauf,oder mein ich das nur?:oops:

MoK
10.11.2008, 19:23
Komischerweise hab ich am 12.11.08 einen Termin beim SB des AA um meinen Antrag abzugeben-eigenartiger Verlauf,oder mein ich das nur?:oops:

Hallo,

noch nie was davon gehört, es hört sich nach Bewerbungstraining an ...
Vieles, wenn nicht alles, was mit dem AA oder ARGE zu tun hat kommt uns allen eigenartig vor, keine Sorge :razz:

LG,

Monika

Dirk_.
10.11.2008, 20:25
Hallo engel54,

ich denke mal, daß das dies hier sein soll.
Individuelles Coaching und Vermittlungshilfe ganzil - ganzheitliche Integrationsleistung

Quelle (http://www.bfz.de/wwwpubroot/Standorte/bfz_Rosenheim/Seminardatenbank/ro_krs.php?krs_id=4691)

Ich denke mal, das gilt so ziemlich Bundesweit.

Sorry, aber mit dem "umwandeln" des Links hab ich igrendwie meine Probs.:oops:

Gruß
Dirk

efge
10.11.2008, 20:52
Diese "Ganzheitliche Integrationsleistungen" gibt ist in der Tat bundesweit. Von Schleswig-Holstein bis "runter" nach Bayern.

[Offtopic]Danke Dirk, Du bist mir zuvorgekommen, dafür habe ich Deinen Link verschönert.[Offtopic Ende]

engel54
10.11.2008, 22:49
Danke für die Antworten.Ich laß mich dann mal am Donnerstag überraschen,was da auf mich zukommt

Rotkäppchen
11.11.2008, 00:58
Beziehst du ALG I oder II? Sollte es ALG II sein, kann es sein, dass du davor kein ALG I erhalten hast weil es dir nciht zustand?

Hast du eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, in dem diese Maßnahme "vereinbart" wurde?

engel54
11.11.2008, 21:51
Hi rotkäppchen,der Antrag,den ich morgen abgeben muß,ist für Alg I.War schon einmal arbeitslos und zwar vom 1.1.2006 bis 31.05.07.
Hab dann vom 01.06.07 bis zum 31.10.08 gearbeitet und bin jetzt wieder seit 01.11.08 gemeldet.
Ich hab mal gerade nachgesehen,was die Dame mir letzte Woche vorlegte zum Unterschreiben.Und zwar ist der Betreff:
Zuweisung in eine Integrationsleistung zur Unterstützung der Vermittlung mit ganzheitlichem Ansatz auf den Rechtsgrundlagen der §§ 37 und 48 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - SGB III
Ich hab das auch unterschrieben und nun hoff ich,daß das nicht falsch war???

Dirk_.
11.11.2008, 22:11
Hallo Ganzlin54,

Na dann schau doch bitte selbst:
Bundesagentur für Arbeit
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Ausschreibungen/REZ-Suedwest/Integrationsleistungen/37-08-ARGE-KS-LK-05-ARGE-LK-Kassel-VU-SGB2.pdf


Verzeih, aber ich bin echt zu müde.
Lee mich nun auch nieder.
Gute Nacht allerseits.:engel:

Gruß
Dirk

Rotkäppchen
11.11.2008, 22:59
Das ist eine Zielvereinbarung nach ALG I. Die sind meist nur kurze Zeit gültig und haben keine Rechtsbelehrung. Wenn du das aber unterschreibst, dann verpflichtest du dich das zu machen was da drin steht. Und zwar freiwillig. Da kommst du jetzt schlecht raus, bis die Vereinbarung nicht abläuft.

engel54
19.01.2009, 18:46
So,nun muß ich hier doch wieder mal was fragen.
Seit November 2008 geh ich alle 14 tage zu "febs" und vollziehe Ganzil.Es ist jedesmal so ca. 1 Stunde Gespräch und eigentlich frage ich mich,was das Ganze ergeben soll.Diese "Gesprächstherapie" geht bis 07/2009 und bis jetzt weiß ich eigentlich nicht,für was das gut sein soll.
Die SB und ich schauen im Internet nach Stellen für mich,was nicht so einfach ist,denn ich kann keine pc-Erfahrung vorweisen,hab keine kfm. Ausbildung,die oftmals gewünscht wird.
Die SB wollte,daß ich mich als Bäckerei- bzw. Fleischereifachverkäuferin bewerbe-das ist doch absurd,oder?
Hat jemand von euch Ganzil durchexerziert und kann mir jemand dann mal sagen,was am Ende dabei rauskam?:confused:

Dakkon
19.01.2009, 19:41
Frag doch deinen Ganzil-Betreuer mal, was er sich von der Maßnahme verspricht, und sag, dass du bisher nicht siehst, dass es irgendwohin führt.
Ganzil ist,wie der Name schon sagt, ein Pfad der beschritten wird, wenn klar wird, dass der Kunde ein Gesamtpaket nötig hat, nicht nur ab und an mal ein Gespräch. Darunter fallen Aktivierungsmaßnahmen, Bewerbungstraining und -Coaching, etc. D.h. man versucht dich fit zu machen, normalerweise auch durch PC-Kurse, wenn sowas fehlen sollte, um dich in den 1. Arbeitsmarkt oder wenigstens den 2. (Nebenverdienst) zu integrieren.

Und wenn dein SB dir vorschlägt,dich als Bäckerei oder Fleischereifachverkäufer zu bewerben, tu das doch, oder warum sollte das ein Witz sein? Wenn du dadurch Arbeit hast und Geld verdienst, macht es sich besser im Lebenslauf, als "Arbeitssuchend, okt 2008 - Nov 2011" (Übertrieben). Kaufmännische Ausbildung braucht man dafür nicht, aber.. um dich zu beruhigen, zumindest in unserer Gegend würde kein Fleischer eine ungelernte Kraft einstellen.

Pepsi
02.02.2009, 15:35
Hallo,

eigentlich würde ich zu diesem Thema gern ein Neues eröffnen, finde aber nicht wo.
Ich versuch es einfach mal hier.
Soll eine ganzheitliche Integrationsleistung mitmachen, was an und für sich ja nicht schlecht ist.
Nun haben wir für dieses Jahr ein paar Tage Urlaub gebucht und auf meine Anfrage beim Arbeitsamt, wie das für mich läuft, kam, mir würde in der Zeit kein Urlaub zustehen.
Toll :( Und nun? Ist das so richtig?

Pepsi
02.02.2009, 15:42
ach so, nur noch am Rand. Hiervon bin nicht nur ich betroffen, sondern auch mein Mann und mein Kind. Und es wäre auch nur ein Termin, den ich nicht wahrnehmen kann.

Bin schon am Überlegen, mich ganz abzumelden, da seit Jahren eh nichts bei rauskommt. Muss ich jetzt die Kosten für die Maßnahme tragen?

Nun habe ich das Ganze aber auch schon unterschrieben. Wurde dazu geradezu genötigt. Mit nach Hause durfte ich es nicht nehmen. Fühle mich total überrollt. Ist das alles so in Ordnung?

Liebe Grüße,
Pepsi

Pepsi
05.02.2009, 09:03
Hallo,

ich bekomme hier zwar leider keine Antwort, hab ich mir auch schon gedacht, da ich kein neues Thema einstellen kann. Allerdings dachte ich mir, es schadet nichts, wenn ich Euch ein paar Informationen zukommen lasse, wie das in meinem Fall weitergeht, falls es Euch auch einmal betrifft.


lt. meiner Information seitens des Arbeitsamtes ist es so (war das vorher schon?), das man wie gehabt, erst eine Woche vorher, seinen Urlaub beim AA beantragen kann. Sollte man etwas gebucht haben, Pech gehabt, muss die Kosten dafür selber tragen, falls das AA ablehnt.
Sollte man trotzdem auf seinen Urlaub beharren (bei mir wohl gemerkt nur 1 Tag) wird man für 12 Wochen beim AA gesperrt und kann sich dann danach wieder neu anmelden.
Um die Rentenanrechnungszeit nicht zu verlieren, kann man 2 x wöchentlich bei der deutschen Rentenversicherung seine Bewerbungen vorlegen, damit für sie Eigenbemühungen ersichtlich sind.
Okay, also mich haben die zwar jetzt für 12 Wochen aus der Statistik raus, danach bin ich wieder mit dabei. So ein Quatsch...:patsch:
Und klar, als Arbeitsloser fährt man ja nun nicht permanent in den Urlaub, aber mit Familie muss man doch irgendwann mal etwas planen und auch buchen können, ohne die Angst zu haben, das man den Urlaub nicht antreten kann und man auf den Kosten sitzenbleibt.:sdagegen:
Außerdem bin ja ja mal gespannt, was die dt. Rentenversicherung dazu sagt, wenn die jetzt von mir (und eventuell auch von anderen) 2 x wöchentlich Bewerbungen zur Bearbeitung vorgelegt bekommen.

Nun ja, somit sollte das den einen oder anderen Arbeitsplatz zumindest bei der Versicherung schaffen. :D

Viele Grüße,
Pepsi

Dirk_.
05.02.2009, 09:52
Hallo Pepsi,

ich bekomme hier zwar leider keine Antwort,

sorry, aber dein Beitrag scheint wohl etwas untergegangen zu sein.
also,

Sollte man trotzdem auf seinen Urlaub beharren (bei mir wohl gemerkt nur 1 Tag) wird man für 12 Wochen beim AA gesperrt und kann sich dann danach wieder neu anmelden.

wie jetzt gesperrt, Du bist komplett raus und mußt dich dann koplett neu anmelden, oder bekommst du nur eine Sanktion :confused:

Wer ist denn da dein Ansprechpartner?. Jemand von dem Ganzlin Verein, oder hat dein SB auch noch was zu sagen.
Und wenn ja, was sagt denn der dazu?

Ich muß gestehen, das ich mich mit diesem Ganzlin Zeugs nicht besonders auskenne. Aber ich denke mal das du da noch Antworten bekommst.

Grundsätzlich gilt ja das was in dem Vertrag steht, den du und der Ganzlin Verein geschlossen habt. Da müßte auch das Thema Urlaub angesprochen/bzw niedergeschrieben sein.
Was steht denn da bitte drin?

das man wie gehabt, erst eine Woche vorher, seinen Urlaub beim AA beantragen kann
das entspricht so den Tatsachen. Auch bei uns muß man seinen Urlaub erst ca. 1 Woche vorher anmelden. Es ist bei uns sogar so, das man nach dem Urlaub sich perönlich zurück melden muß. Man(n) könnte ja sonst noch ein paar Tage auf "Malle" rumsitzen.:?

Na ja und das mit der RV und den Bewebungen ist schon witzig aber dennoch gut gelöst, finde ich.

Soweit erstmal. Dank dir für die Info´s

Gruß
Dirk

x_anonymus_x
08.02.2009, 11:22
Hallo zusammen,

evtl. vorneweg: das Dingens nennt sich "GANZIL" (ganzheitliche Integrationsleistungen). Diese Maßnahme wurde letztes (?) Jahr bundesweit nach den alten §§ 37 und 48 SGB III eingekauft und wird vor Ort von verschiedensten Trägern angeboten. Ziel der Maßnahme ist es arbeitlosen Menschen mit "Aktivierungs- und Unterstützungsbedarf sowie multiplen Vermittlungshemmnissen und geringen Integrationschancen" eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Maßnahme läuft IIRC bis zu acht Monaten.

wie jetzt gesperrt, Du bist komplett raus und mußt dich dann koplett neu anmelden, oder bekommst du nur eine Sanktion :confused:

Ich würde mal tippen, dass es sich hier um die Anwendung des neuen § 38, SGB III handelt:

"Im Übrigen kann die Agentur für Arbeit die Vermittlung einstellen, wenn der Arbeitsuchende die ihm nach Absatz 2 oder der Eingliederungsvereinbarung oder dem Verwaltungsakt nach § 37 Abs. 3 Satz 4 obliegenden Pflichten nicht erfüllt, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Der Arbeitsuchende kann sie erneut nach Ablauf von zwölf Wochen in Anspruch nehmen."

Mit den "Arbeitsuchenden" sind die "Arbeitslosen" eingeschlossen (s. hierzu auch die HEGA 01/09 - 06 - Gesetzliche Änderungen zu den §§ 35, 37 und 38 SGB III (http://www.arbeitsagentur.de/nn_27836/zentraler-Content/HEGA-Internet/A04-Vermittlung/Dokument/HEGA-01-2009-VA-Gesetzliche-Aenderungen.html))

HTH

x_anonymus_x

--
Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr

Pepsi
11.02.2009, 11:57
Hallo,

danke schön erstmal für die Antworten!

Ich bin also wieder da und warte nun auf den Rausschmiß vom Arbeitsamt und so wie ich das mitbekommen habe, muss ich mich nach den 12 Wochen komplett neu anmelden. Sowie ich Post bekomme, werde ich Euch auf dem Laufenden halten.

Ja, Thema Sachbearbeiter ;)

Hatte die ganze Zeit lang immer den gleichen. Letztes Jahr für einen Tag einen anderen. Dieses Jahr erst einen (das ist der, dem ich das Ganze zu verdanken habe, er beharrte darauf, das ich an dem Tag zu erscheinen habe und den einen Tag nicht genehmigte). Und nachdem ich am gleichen Tag noch um Rückruf gebeten habe, meldetet sich nach über (!) 48 Stunden wieder jemand anders als mein zuständiger Sachbearbeiter und verwies auf das vom vorherigen SB. Auch dieser Sachbearbeiter ist nur vorübergehend, also ein komplettes Chaos.

Ach ja, der Vertrag sagt, das man in der Zeit wo GANZIL, läuft eine komplette Urlaubssperre hat. Finde ich ein bisschen seltsam, selbst wenn ich einen neuen Job antrete steht mir spätestens nach 6 Monaten wieder Urlaub zu, wenn ich mich da nicht irre.

Viele Grüße,
Pepsi

Pepsi
10.03.2009, 14:04
Hallo,

ich habe ja gesagt, das ich mich wieder melde, wenn ich mehr weiß. Also es ist tatsächlich so, das bei einer Sperre vom Arbeitszeit, man und jetzt kommt esje Kalenderwoche 2 schriftliche Bewerbungen mit deren Antwortschreiben an die Rentenversicherung zu senden, um die Zeit der Vermittlungssperre als unschädlichen Überbrückungstatbestand angerechnet zu bekommen. Heißt auf gut deutsch: Wenn ich Ganzil nicht antrete, werde ich für 12 Wochen geperrt.
Schicke ich in der Zeit besagte Bewerbungsschreiben an die Rentenversicherung, bekomme ich zwar die 12 Wochen als Rentenanrechnungszeit nicht angerechnet, aber die Zeit danach wird wieder angerechnet. Sonst ist auch diese Zeit hinfällig und es wird keine Rentenzeit mehr angerechnet. Habe ich mich soweit verstädnlich ausgedrückt?
Übrigens habe ich diese Information direkt von einer Dame der deutschen Rentenversicherung, die das erstmal nachgelesen hat und als als kompletten Blödsinn hinstellt, wer soll das alles bearbeiten? :wut:
Aber es ist wie es ist. Zum einen könnt ihr dort selbst anrufen und Euch informieren (Tel: 08001000480700401010) bzw. es unter dem § 58 Abs. 2 SGB VI nachlesen.

Und nun? Was mach ich jetzt? Wo soll ich auf einmal die ganzen Stellenangebote herbekommen? Wie bekomme ich auf die schnelle die entsprechenden Antwortschreiben? Wer zahlt die Kosten? Man, man...

LG,
Pepsi

efge
10.03.2009, 21:57
Mal eine kurze Frage...

Bin schon am Überlegen, mich ganz abzumelden, da seit Jahren eh nichts bei rauskommt.i

Erhältst Du keine Leistungen oder warum überlegst Du Dir Dich ganz abzumelden? :confused:

Pepsi
11.03.2009, 07:46
ich bekomme keine Leistung. Das ist soweit richtig.
Leider habe ich bisher auch nichts wirklich Gutes vom Amt erfahren und nach dieser Geschichte haben sie mich fast soweit, das sie mich aus der Statistik raushaben und ich mich nur noch privat auf die Suche nach einem Job mache.
Mitgemacht habe ich den ganzen Blödsinn nur, wegen Rentenanrechnungszeiten, eventuelle Berufsunfähigkeitsrente, usw. Schau ich in die Jobörse, ist für mich ganz selten etwas dabei, ansonsten fordern die dort nur. Wäre ja schön, wenn ich einmal eine Weiterbildung etc. bewilligt bekommen hätte. Ganzil ist das erste, was ich aufgedrückt bekommen habe.

übrigens hab schon wieder nen neuen Sachbearbeiter :mad:


Viele Grüße,
Pepsi

Pepsi
20.04.2009, 14:53
Hallo,

ich habe ja gesagt, dass ich mich nochmal melde.

Also, man kann Ganzil ablehnen allerdings unter der Voraussetzung, das man in der Zeit der Arbeitslosigkeit keine oder vielleicht nur ganz wenige Maßnahmen bewilligt bekam.

Bin mit jemanden zusammen zu dem letzten Gespräch gefahren und habe ienen anderen, für mich sinnvolleren Kurs beantragt. Nach langem Kampf und unter Teilnahmes des Chefs des Sachbearbeiters bekam ich sogar, was ich wollte.

Natürlich hätte der Sachbearbeiter das Ganze auch ablehnen können, aber unter diesen Voraussetzungen hats funktioniert!

Viel Glück und viele Grüße,
Pepsi

Dirk_.
20.04.2009, 15:10
Hallo Pepsi,


ich hatte ja im Februar geschrieben das ich nicht viel weiss über GANZIL. Nun bin ich mittlerweile selbst in einer GANZIL-Maßnahme.:)

Und ich muß sagen, das ich so eine "lockeren" Kurs noch nicht hatte.
Es gab vor den Osterwochenende 4 Tage Unterricht und das war es.

Ab jetzt ist alle 14 Tage- bis 3 Wochen ein Treffen geplant, in dem man(n) seine Bewerbungsbemühungen bespricht und Verbesserungen, sowie auch Kontakte zu Firmen mittgeteilt bekommt.

Man wird zu nichts gezwungen. Und die Arbeitsstellen sollen individuell auf den jeweils einzelnen zugeschnitten sein, soweit dies halt möglich ist.

Also ich kann deine Abneigung gegen diese GANZIL-Maßnahme nicht wirklich verstehen.
Aber es freut zu hören das du Erfolg bei deinem Unternehmen hattest und nun in einer Maßnahme steckst, die dich persönlich weiterbringt.:engel:

Und einem realistisch denkenden SB hast du auch noch, was will man(n) da mehr!!

Gruß
Dirk

Pepsi
22.04.2009, 19:26
Hallo Dirk,

es ist schön, auch mal etwas positives über GANZIL zu hören. Ist das erste Mal ;)
Nein im Ernst, meine Sachbearbeiterin hat nun endlich ein Einsehen gehabt und sich auch endlich mal meine Bewerbungsunterlagen angesehen.
Nun ist sie selbst zu dem Entschluss gekommen, das das für mich Blödsinn ist (ich habe in dem Bereich gearbeitet).
Der Haken ist eben, das ich eine Halbtagsstelle suche, beschränke mich da auch nicht darauf, was, Hauptsache halbe Tage im kaufmännischen Bereich.
Tja und da gibt es so gut wie nichts...
Ich wünsch Dir mit dem GANZIL viel Erfolg!
Und wer weiß, wenn ich weiterhin nichts bekomme, vielleicht komm ich trotzdem noch dazu, daran teilzunehmen.
Würde mich auf jeden Fall interessieren, wie das bei Dir weitergeht und was für Erfahrungen Du sammeln konntest.

Viele Grüße,

Pepsi

Dirk_.
22.04.2009, 19:39
@Pepsi,

ich werde dich und unsere User insgesammt auf jeden Fall auf den laufenden halten.:engel::)