Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eigenheim und kostenloses Wohnrecht der Mutter
ottovater38
21.07.2005, 10:12
Hallo,
habe eben meine Antragsformulare für das ALG II abgeholt. Dabei hat man mir u.a. eröffnet, dass ich evtl. gar keinen Anspruch hätte, da mein Haus mit Einliegerwohnung verwertbares Vermögen darstellt, obwohl meine Mutter in dieser Einliegerwohnung ein kostenloses Wohnrecht hat. Auch in diesem Fall wäre es zumut bar, das Haus zu verkaufen. Eine 2. Möglichkeit wäre, das Haus weiter zu belasten, um so an flüssige Mittel zu kommen oder 3. würde die Hilfe evtl. nur auf Darlehnsbasis bezahlt.
Kann mir dazu jemand Näheres sagen - bin im Moment ziemlich geschockt und ratlos.
StephanK
21.07.2005, 11:00
Hallo ottovater und :welcome:
Es ist sehr verständlich, dass Dir das große Sorgen macht.
Die Frage ist zunächst mal, ob das Haus überhaupt so groß ist, dass es für einen Verkauf in Frage käme. Ein selbst genutztes Hausgrundstück "angemessener Größe" gilt nämlich überhaupt nicht als Vermögen (§ 12 Abs. 3 SGB II).
Wenn die reine Wohnfläche unter 130 m² liegt, macht das Amt sich über die Frage der Angemessenheit auch gar keine Gedanken und das Thema ist vom Tisch.
Ist das Haus größer, kann es schon ziemlich massive Probleme geben. Ich nehme an, dass das Dauerwohnrecht im Grundbuch eingetragen ist - und dieser Umstand macht das Haus natürlich so gut wie unverkäuflich, selbst wenn Ihr das wolltet. Dann könnte tatsächlich die Bewilligung nur auf Darlehensbasis drohen, weil Du eben Vermögen hast, das lediglich nicht aktuell verwertbar ist.
Wenn die Einliegerwohnung einen separaten Zugang hat und auch sonst vollständig ausgestattet ist, wäre daran zu denken, das Haus in zwei Eigentumswohnungen aufzuteilen und die Einliegerwohnung der Mutter zu übereignen. Allerdings wird vermutlich die Zeit dafür nicht reichen, das noch vor Antragstellung zu tun, weil ein solcher Vorgang mindestens einige Wochen in Anspruch nimmt.
So weit mal für's erste!
ottovater38
21.07.2005, 12:20
Danke für die nette Begrüßung und schnelle Antwort.
Ich habe noch eine Nachfrage: Die 130 qm beziehen sich also auf das gesamte Haus, d.h. beide Wohnungen zusammen?
Wenn wir das Haus in 2 Eigentumswohnungen teilen, könnte ich dann direkt danach (nach Grundbucheintrag) den ALG II-Antrag stellen, oder würde die Behörde dann Schwierigkeiten machen, weil die Änderung eben so kurzfristig vor Antragstellung erfolgte?
Vielen Dank im Voraus!
StephanK
21.07.2005, 12:51
Ich habe noch eine Nachfrage: Die 130 qm beziehen sich also auf das gesamte Haus, d.h. beide Wohnungen zusammen?Die Zahl bezieht sich einfach auf das, was in Deinem Eigentum steht, also einschließlich der Einliegerwohnung. Das soll einfach eine Grenze zwischen "Normalität" und "Luxus" markieren, um einen Anhaltspunkt dafür zu haben, wann man jemand den Verkauf zumutet, weil mehr die (nicht geschützte) Vermögensanlage im Vordergrund steht und weniger der (geschützte) eigene Wohnzweck.
Ich habe nun aber auch noch mal 'ne Nachfrage, weil mir nicht klar ist, wie das Wohnrecht für Deine Mutter genau ausgestaltet ist. Ist es ein ohnehin schon im Grundbuch eingetragenes Dauerwohnrecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz? Wenn ja, gibt es dazu nähere Regelungen z.B. über die Frage, was passiert, wenn das Grundstück veräußert wird? Wenn nein, wie ist das Recht sonst ausgestaltet?
Es könnte nämlich gut sein, dass irgendwelche Klimmzüge in Richtung Aufteilung in Eigentumswohnungen gar nicht nötig sind.
Wenn wir das Haus in 2 Eigentumswohnungen teilen, könnte ich dann direkt danach (nach Grundbucheintrag) den ALG II-Antrag stellen, oder würde die Behörde dann Schwierigkeiten machen, weil die Änderung eben so kurzfristig vor Antragstellung erfolgte?
Vielen Dank im Voraus! Eine berechtigte Frage, die ich aber gerne zurückstellen würde, bis die Sache mit dem "Wohnrecht" geklärt ist, denn eines hängt mit dem anderen zusammen.
ottovater38
21.07.2005, 13:36
Das Wohnrecht ist notariell festgelegt und im Grundbuch als " beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wohnrecht)" eingetragen.
Ein evtl. Käufer müßte also dieses Wohnrecht mit übernehmen.
StephanK
21.07.2005, 15:13
OK, danke für die Auskunft. Du bist also Alleineigentümer einer Immobilie, deren Verkäuflichkeit durch die beschränkte persönliche Dienstbarkeit praktisch so gut wie ausgeschlossen ist, wenn sie nicht sowieso schon wegen der "im Rahmen liegenden" Größe gar nicht als Vermögen anzusehen ist (was nicht so ganz klar geworden ist). Das könnte dazu führen, dass Dir ALG II möglicherweise nur als Darlehen gewährt wird; allerdings weiss ich auch nicht, ob von dieser rechtlichen Möglichkeit auch tatsächlich Gebrauch gemacht wird.
Da Du einen keineswegs unkundigen Eindruck machst, bitte ich Dich, Dir einmal selbst die internen Dienstanweisungen der Behörde für solche Fälle anzusehen. Diese sind erfreulicherweise öffentlich zugänglich und werden Dir eine eigene Einschätzung erlauben, was für Deine Situation ein gangbarer Weg sein könnte. Sie sind natürlich aus und für die Behördenperspektive geschrieben und erfordern beim Lesen einen "Rollentausch im Kopf", aber ich denke, dass Dir das gelingen wird. Du findest diesen Text (PDF-Datei) hier (http://www.my-sozialberatung.de/files/hinweise-12-20050414.pdf); für Dich von Bedeutung sind vor allem die Punkte 1.2 und 3.4
Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich Dich diesbezüglich auf's Eigenstudium verweisen muss, denn ich darf hier keine Rechtsberatung betreiben und muss mich deswegen bei solchen Detailfragen etwas zurückhalten.
ottovater38
22.07.2005, 08:44
Danke für die Auskünfte - ich denke, das hilft mir schon etwas weiter.
Manfred1
23.05.2008, 19:09
Hallo ottovater38,
verstehe ich das richtig: Du bewohnst die Einliegerwohnung,
die Mutter die andere Whg. im Haus (hier lebenslanges, unentgeltliches Wohnrecht) ?
Wie groß ist die Whg, die Du bewohnst ?
Gruß
Manfred
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.