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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eine Etage - zwei eigenständige Wohnungen


PetraB
21.07.2005, 10:39
Es geht um meine Mutter.

Wir haben die untere Etage eines Hauses gemietet, welche so groß ist, daß man zwei eigenständige Wohnungen daraus machen konnte.

D.h. wir haben jeder unsere eigene Wohnung mit einer Verbindungstür. Jeder hat auch seinen eigenen Eingang.

Die Kaltmiete beträgt 660,00 EUR, die NK inkl. Heizung 150,00 EUR.

Summa sumarum also 810,00 EUR. Davon zahle ich 410,00 EUR und meine Mutter 400,00 EUR.

Der Garten, der dazu gehört wird weitestgehend durch meine zwei Ponies besetzt.

Ich überweise das Geld auf das Konto meiner Mutter mit dem Hinweis "Mietanteil" und noch zusätzlich 50,00 EUR monatlich für den Stromanteil.

Ich bin in der Verwaltung beschäftigt und verdiene etwa 1500 EUR, wovon mir nach Abzug von Kredit- und allen anderen Kosten nicht mehr viel bleibt.

Nun ist es so, daß meine Mutter Anfang nächsten Jahres ALG II beantragen muß.

Keiner von uns beiden möchte hier ausziehen, da es auch sehr ruhig ist und man einen unverbauten Blick hat, außerdem finde ich die Miete nicht wirklich teuer.

Auf meine Nachfrage beim Sozialbüro wurde mir (die Töchter dürfen sich immer erkundigen *grummel*) mitgeteilt, daß Mietkosten in Höhe von 245,00 EUR inkl. NK + angemessene Heizkosten übernommen werden.

Müssen wir jetzt hier ausziehen, oder wie sieht die Sache aus?


Für Rat wäre ich dankbar.

Petra

StephanK
21.07.2005, 11:43
Hallo Petra und :welcome:
Zunächst mal: Es ist gut, dass Ihr Euch rechtzeitig informiert und Gedanken macht!
Deine Mutter wird ALG II-mäßig als Ein-Frau-Bedarfs"gemeinschaft" behandelt werden, unabhängig davon, wie "abgeschlossen" oder nicht ihre Wohnung ist.
Die "Kosten der Unterkunft" werden ja kommunal geregelt, und die entsprechenden Regelungen für den Kreis Euskirchen kenne ich nicht (und Du wirst da evtl. selbst einen "internen" Zugang haben), aber die von Dir genannten 245 € liegen so etwa im Rahmen dessen, was auch anderswo als einem ein-Personen-Haushalt "angemessen" gilt.

Zum Ausziehen kann natürlich niemand Deine Mutter zwingen, aber es kann und wird vermutlich auch so kommen, dass als Kosten der Unterkunft nur die besagten € 245.- + Heizkosten übernommen werden und Deine Mutter dann zusehen muss, wie sie klar kommt. Einen indirekten Zwang gibt es also leider schon. Für einen begrenzten Zeitraum werden auch höhere Kosten übernommen, aber... Nun ja, das Lesen von Gesetzestext dürfte Dir vertraut sein:
§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB II: Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.Darauf müsst Ihr Euch leider einstellen!

PetraB
21.07.2005, 14:09
Hallo, danke erstmal für die Antwort.

Auch wenn ich selbst bei der Behörde arbeite, muß ich nicht alles gutheißen, was unsere Regierung sich da so einfallen läßt.

Generell finde ich das Konzept nicht schlecht, aber man sollte schon differenzieren.

Und dazu gehört auch, daß man jemanden, der über 40 Jahre in die Kassen eingezahlt hat, nicht gleichzustellen mit jemanden, der erst 5 oder 10 Jahre eingezahlt hat. Ist meine Meinung und muß nicht geteilt werden.

Aber ich halte es generell für utopisch eine Wohnung zu finden, die inkl. der NK nur 245 Eur kostet, selbst auf dem platten Land ist das fast unmöglich.

Und was ist schon "angemessen"? Bestimmt keine "Wohnung", in der man sich gerade mal um sich selbst drehen kann.


Petra

StephanK
21.07.2005, 21:51
Und dazu gehört auch, daß man jemanden, der über 40 Jahre in die Kassen eingezahlt hat, nicht gleichzustellen mit jemanden, der erst 5 oder 10 Jahre eingezahlt hat. Ist meine Meinung und muß nicht geteilt werden.Von mir wird sie schon geteilt... Diese Verkürzung des ALG I-Bezuges gehört mit zu den "Lebenslügen" des ganzen Hartz-Konzeptes. Wäre die Umorganisation der BA gelungen und gäbe es offene Stellen, ließe sich noch darüber reden, aber unter den gegenwärtigen Bedingungen ist das sicherlich eine große Ungerechtigkeit.

Und was ist schon "angemessen"? Bestimmt keine "Wohnung", in der man sich gerade mal um sich selbst drehen kann.Das ist auch so ein übles Ding. Im Gesetz heisst es ja nicht etwa, dass die "Kosten einer angemessenen Wohnung" übernommen würden, sondern - wörtlich - "Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind", was eigentlich aussagt, dass nur relativ günstige Mieten übernommen werden und nichts über irgendeine Angemessenheits-Kriterium, an dem die Wohnungen selbst zu messen wären. Aber über diesen feinen Unterschied wird in der Praxis hinweggegangen (siehe den Diskussionsfaden "Absurdistan in Hamm" (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=3097).