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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1 Euro Job vs. MiniJob


Betroffener
01.04.2005, 12:20
Hallo,
unsere Tochter (ALG-II-Empfänger, alleinerziehend mit 4-jährigem Kind) berichtete, daß sie jetzt in einer Maßnahme für 6 Monate sei mit einer Kurzausbildung und anschliessendem Praktikum in einem Kindergarten.
Hierfür erhalte Sie 1,50 (6 Stunden täglich, also ca. 180,- Euro im Monat).

Man hat ihr sowohl bei der Arbeitsagentur als auch beim Träger der Maßnahme erzählt, daß dieses Zusatzeinkommen nicht auf ihr ALG-II angerechnet wird, sondern voll ausbezahlt wird. Auch andere Teilnehmer an der Maßnahme gehen davon aus bzw. berichten davon, daß dem so sei.

Es würde mich freuen, wenn es so wäre. Leider fehlt mir der Glaube, da ich von keiner Änderung der Regelungen gehört habe. Deshalb hatten wir ein heftiges Streitgespräch, als ich ihr erklärte, daß sie und ihre Kollegen von den 180,- Euro unterm Strich wahrscheinlich nur um die 70 Euro behalten könnten, weil Ihnen der Rest durch Kürzung des ALG-II dann wieder abgezogen wird.

Wie gesagt - ich gönne den Leuten das bißchen Zubrot von Herzen, will aber vermeiden, daß die hinterher noch dümmer dastehen, weil dann plötzlich die Leistungen gemäß der Einkommensregelungen (nach der alten oder ggf. nach der neuen geplanten) gekürzt werden oder zurückgefordert werden, aber das Geld dann natürlich schon weg ist.

Die Berliner Arbeitsagenturen sollen wohl aktuell massiv ihre Kunden in derartige Maßnahmen drücken, damit die Leute aus der Arbeitslosenstatistik rausfallen, um diese zu "hübschen" - koste es was es wolle.

1. Nachtrag: das scheint es zu sein
Fr, 18.03.2005
Zusatzjobs und geringfügige Beschäftigung

Verglichen mit ALG II -Empfängern, die einen Zusatzjob haben,
stehen ALG II-Empfänger mit einer geringfügigen Beschäftigung jedoch mitunter schlechter da.
Denn Zusatzjobber können von ihrem Einkommen, das sie durch den Zusatzjob erhalten, alles einbehalten. Andererseits kann der ALG II-Empfänger mit einer geringfügigen Beschäftigung verschiedene Kosten, die mit der Erwerbstätigkeit verbunden sind, geltend machen.

Hierzu zählen: Sozialversicherungsbeiträge,
Beiträge für die Kfz-Haftpflicht,
Pauschalbeträge für private Versicherungen,
Beiträge zur Riester-Rente oder auch Werbungskosten.
Dies kann wiederum der Zusatz-Jobber nicht; er muss diese Kosten von seiner "Aufwandsentschädigung" bestreiten.
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2. Nachtrag:
Jetzt habe ich es.

Öffentlich geförderte Beschäftigung
Zusatzjobs sind „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“. Nach dem SGB II gehören Sie zusammen mit den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) zur öffentlich geförderten Beschäftigung.

Zusatzjobs werden als zusätzliche Arbeitsgelegenheiten z.B. bei Gemeinden, Vereinen, Kirchen oder Wohlfahrtsverbänden (den Maßnahmeträgern) eingerichtet. Ein passender Job z.B. bei einem Seniorenbesuchdienst, der Denkmalpflege oder bei Umweltschutzmaßnahmen könnte auch für Sie dabei sein.
Mit einem Zusatzjob können Sie berufliche Erfahrungen sammeln, Ihre Kenntnisse erweitern und soziale Kontakte knüpfen.

Für jede geleistete Arbeitsstunde in einem Zusatzjob erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Arbeitslosengeld II eine angemessene finanzielle Entschädigung. Wenn Sie einen Zusatzjob annehmen, erhalten Sie weiterhin Arbeitslosengeld II und die Kosten für Unterkunft und Heizung. Selbstverständlich bleiben Sie weiterhin kranken-, pflege- und rentenversichert.

In Ihrer Eingliederungsvereinbarung werden die Dauer und Zielsetzung des Zusatzjobs festgehalten.

Sie erhalten eine Mehraufwandsentschädigung für jede geleistete Arbeitsstunde. Die Höhe kann unterschiedlich sein und richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Zusätzlich zu dieser Pauschale werden das Arbeitslosengeld II, die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung weiter gezahlt.
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Also im Prinzip eine Weiterführung der altbekannten ABM-Maßnahmen, um zum Einen die Leute aus der Statistik heraus zu holen, zum Anderen eine kleine Perspektive für die Betroffenen und ein kleines Zubrot aus der Staatskasse (die Träger dürften dabei die Hauptnutzniesser sein).

Kennt jemand eine praktikable Aufstellung bezüglich des Vergleiches von 1 Euro-Jobs im Verhältnis zum Mini-Job?

Bislang gehe ich davon aus, daß jeglicher Zusatzverdienst als Einkommen gewertert wird mit den bislang gültigen Abstufungen und Abschlägen/Freibeträgen:

bis 165 Euro
165 bis 400 Euro
400 bis 900 Euro
über 900 Euro
ohne Sozialversicherungsabzüge

Bei den 400 Euro Mini-Jobs ist ja einer der Kernpunkte die pauschale Versteuerung durch den Arbeitgeber ebenso wie ein Anteil zur Sozialversicherung (ich nenne das mal jetzt: Putzhilfelegalisierung)

Wo liegen aber jetzt die eigentlichen Unterschiede zur Begrifflichkeit 1 Euro Job und den Nebenwirkungen?

Ich würde mir da gerne mal eine Tabelle aufbauen wollen, die da die Unterschiede und Kappungsgrenzen doumentiert, um diese ins Netz zu stellen.

Schneida
06.05.2005, 15:47
Arbeitsgelegenheiten 1 Euro Jobs Zusatzjobs ...

das ist alles das gleiche. Und es handelt sich dabei nicht um Minjobs, geringfügige Beschäftigungen o. ä. Das Geld, das man bekommt ist auch kein Verdienst, kein Einkommen o. ä. sondern eine sogenannte Mehraufwandsentschädigung. Die wird nirgendwo angerechnet abgezogen o.ä.

Die Höhe der Mehraufwandsentschädigungen ist je nach Region, je nach Maßnahme etc. unterschiedlich, bewegt sich meistens um den berüchtigten 1 Euro herum. Manchmal gibt es zusätzlich Fahrgeld und manchmal auch Arbeitskleidung. Oft muss man das aber auch noch von der Mehraufwandsentschädigung selbst bezahlen.

Es sind oft 30 Stunden-Stellen, manchmal aber auch Vollzeit. Sie sollen eigentlich der Qualifizierung dienen (haha) und natürlich die berühmte Gemeinnützigkeit und Zusätzlichkeit erfüllen. Und sie sollen nachrangig gegenüber anderen Integrationsinstrumenten sein. So lautete es von den Politikern (haha)

D.h. es gibt keine Tabellen zur Gegenüberstellung, weil es gar kein Verdienst ist, kein Job. Der Begriff Zusatzjob ist insofern schlicht falsch und dient nur der Suggestion, dass die Leute "vermittelt" würdern, also zur Beschönigung der Statistiken.

Man kann bestenfalls darüber sowas abdecken wie ein Praktikum oder eine ehrenamtliche Tätigkeit, was man ansonsten zumeist völlig kostenlos erbringt.

Nur noch mal so zur Zusammenfassung ...

Grüße

E.Schneider

Betroffener
06.05.2005, 21:02
Von der Sache ist es schon praktisch das Gleiche (nur anders gewandet).
Nur ist es halt ein riesiger Unterschied, ob er/sie für diesen Einsatz z.B. die 180 Euro vollständig behalten kann oder davon nur noch 35 Euro übrig bleiben.