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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohngeld 2009


Margott
14.11.2008, 20:39
Hallo,

an alle Hartz IV-Betroffenen.

Mal eine Frage zu den Wohngeld 2009 wegen den Neuregelungen ab 2009.

Ist unsere Annahme richtig, wenn man Hartz IV (wir bekommen Hilfe zum Lebensunterhalt - arbeiten beide geringfügig) bekommt, das man dann auch nach den neuen Gesetz ab 2009 kein Anrecht auf Wohngeld hat?

Dirk_.
14.11.2008, 21:21
Hallo Margott,

das man dann auch nach den neuen Gesetz ab 2009 kein Anrecht auf Wohngeld hat?

ich muss dir leider mitteilen, das man als HartzIV Empfänger noch nie Wohngeld dazu bekommen hat.

Beides schließt sich gegenseitig aus.

Gruß
Dirk

m.M.z.T.
15.11.2008, 17:33
Hallo Margott,

aufgrund des Vorrangs des Wohngeldes gegenüber dem ALG II musst du Wohngeld in Anspruch nehmen, wenn dadurch die Hilfsbedürftigkeit nach SGB II vollständig vermieden werden kann.

Die Chance, dass eurer Bedarf durch die Anspruchnahme von Wohngeld gedeckt wird, ist natürlich aufgrund der Erhöhung des Wohngeldes ab 2009 ungleich höher.

Ansonsten stimme ich Dirk zu, wer ALG 2 einschließlich Kosten der Unterkunft und Heizung erhält, ist vom Wohngeld ausgeschlossen.

Viele Grüße
aus dem windigen Norden

Die Frau ohne Arbeit
17.02.2009, 16:00
. Bin seit 15. 02 09 also gestern Arbeitslos.Bin alleinerziehend und bekomme 642 Arbeitslosengeld.Meine Frage wie weit darf der Unterhalt meines Sohnes 316€plus KIndergeld mit angerechnet werden.Bekomme nur 101 € Wohngeld m.f.g.

Janet9
17.02.2009, 18:32
Hallo,

Dein Sohn mit Dir in einer Wohnung? Wenn ja, ist das Kindergeld anrechnungsfrei, muss aber mit angegeben werden. Angegeben werden muss es, da der Sachbearbeiter die Angabe dafür braucht, um das Mindesteinkommen prüfen zu können und für die Gewährung des Freibetrages für berufstätige Alleinerziehende ist das Kindergeld Vorraussetzung. Der Unterhalt ist Einkommen Deines Kindes und darf in voller Höhe angerechnet werden. Hiervon müssen 6 % pauschal abgezogen werden, falls Dein Sohn kein weiteres Einkommen hat. Und was heißt hier nur 101,00 € Wohngeld? Wohngeld ist nun mal nur ein Mietzuschuss. Du könntest evtl. mal bei der Familienkasse nachfragen, ob Du einen Anspruch auf Kinderzuschlag hast.

Gruß,
Janet9