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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Betriebskostenrückerstattung Einkommen?


Andel
21.07.2005, 15:07
Ich habe eine Betriebkostenrückerstattung für das Jahr 2003 im Februar 2005 erhalten. Ist die Rückerstattung als Einkommen für Hartz IV anzurechnen?

Betroffener
21.07.2005, 17:59
:welcome: Andel

So leid es mir tut - grundsätzlich ja.
Ein sogenannter "Bagatellbetrag" bis ca. 50 € wäre frei.

Andererseits gilt: was das Amt nicht weiss, macht es nicht heiss und nach einer Abrechnung von 2003 wir kaum jemand frage - eher nach der von 2004.

Viel Erfolg bei der Entscheidung

Andel
22.07.2005, 08:42
Das Problem ist nur, dass ich beim Neuantrag meine Kontoauszüge einreichen muss. :-x