Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Betriebskostenrückerstattung Einkommen?
Ich habe eine Betriebkostenrückerstattung für das Jahr 2003 im Februar 2005 erhalten. Ist die Rückerstattung als Einkommen für Hartz IV anzurechnen?
Betroffener
21.07.2005, 17:59
:welcome: Andel
So leid es mir tut - grundsätzlich ja.
Ein sogenannter "Bagatellbetrag" bis ca. 50 € wäre frei.
Andererseits gilt: was das Amt nicht weiss, macht es nicht heiss und nach einer Abrechnung von 2003 wir kaum jemand frage - eher nach der von 2004.
Viel Erfolg bei der Entscheidung
Das Problem ist nur, dass ich beim Neuantrag meine Kontoauszüge einreichen muss. :-x
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