yvie bell
15.11.2008, 13:23
Hallo, entschuldigt wenn meine Anfrage etwas lang wird, aber ich kriegs nicht anders hin!
Im April 08 wurde ich wegen Burnout und schweren Depressionen arbeitsunfähig krank und begann deshalb eine Psychoanalyse und Therapie, die immer noch 2 Mal die Woche fortdauert. Nach meiner Genesung und der Auflösung meines vorherigen Arbeitsverhältnisses, war ich ab 1,Sept..zwar wieder arbeitsfähig, aber noch instabil .
Entgegen der Bedenken meiner Therapeutin ( und dem Rat des MDKs eine stationäre Reha Kur zu beantragen), nahm ich aus lauter Angst, die erstmögliche Stelle an, weil ich seit meinem 15.Lebensjahr noch nie arbeitslos war.und noch nie ALG Leistungen bezogen.habe.
Zum 31.Okt..habe ich die Stelle, auf dringenden ärztlichen Rat, nach 3 Wochen Probezeit selbst wieder gekündigt, um nicht den gesamten Therapieerfolg wieder zunichte zu machen , denn ich war kurz vorm Rückfall.
Wenn mein Antrag endlich entgegengenommen wird, wird aber erst entschieden, ob ich eine Sperre wegen Eigenkündigung bekomme oder nicht (trotz ärztlichem.Gutachten ?) deshalb habe ich parallel auch ALG II beantragt.
Dort sagten sie mir aber, sie wären erst NACH dem Entscheid der Sperre zuständig. Aber wer zahlt bis entschieden wird ob ich eine Sperre bekomme? Denn ich habe bisher nur das abgestempelte ALG1Antragsformular – aber einen Abgabe Termin erst am 3, Dezember ! bekommen (da ist dann aber dann schon die 2. Miete überfällig)
.Seit 1.Nov. bin ich arbeitslos. Am 31.10, habe ich noch mein Oktobergehalt bekommen. Und musste davon Schulden zahlen , die ich gemacht habe, weil ich bis zum Gehalt von irgendwas leben und musste . Stimmt es, das ich , davon meine Novembermiete zahlen und leben muss? und erst danach , also ab 1.Dez.. Unterstützung bekomme?
ich weiß das sind gleich ein paar Fragen, aber ich hoffejemand weiss Rat
lieben Gruß Yvonne
Im April 08 wurde ich wegen Burnout und schweren Depressionen arbeitsunfähig krank und begann deshalb eine Psychoanalyse und Therapie, die immer noch 2 Mal die Woche fortdauert. Nach meiner Genesung und der Auflösung meines vorherigen Arbeitsverhältnisses, war ich ab 1,Sept..zwar wieder arbeitsfähig, aber noch instabil .
Entgegen der Bedenken meiner Therapeutin ( und dem Rat des MDKs eine stationäre Reha Kur zu beantragen), nahm ich aus lauter Angst, die erstmögliche Stelle an, weil ich seit meinem 15.Lebensjahr noch nie arbeitslos war.und noch nie ALG Leistungen bezogen.habe.
Zum 31.Okt..habe ich die Stelle, auf dringenden ärztlichen Rat, nach 3 Wochen Probezeit selbst wieder gekündigt, um nicht den gesamten Therapieerfolg wieder zunichte zu machen , denn ich war kurz vorm Rückfall.
Wenn mein Antrag endlich entgegengenommen wird, wird aber erst entschieden, ob ich eine Sperre wegen Eigenkündigung bekomme oder nicht (trotz ärztlichem.Gutachten ?) deshalb habe ich parallel auch ALG II beantragt.
Dort sagten sie mir aber, sie wären erst NACH dem Entscheid der Sperre zuständig. Aber wer zahlt bis entschieden wird ob ich eine Sperre bekomme? Denn ich habe bisher nur das abgestempelte ALG1Antragsformular – aber einen Abgabe Termin erst am 3, Dezember ! bekommen (da ist dann aber dann schon die 2. Miete überfällig)
.Seit 1.Nov. bin ich arbeitslos. Am 31.10, habe ich noch mein Oktobergehalt bekommen. Und musste davon Schulden zahlen , die ich gemacht habe, weil ich bis zum Gehalt von irgendwas leben und musste . Stimmt es, das ich , davon meine Novembermiete zahlen und leben muss? und erst danach , also ab 1.Dez.. Unterstützung bekomme?
ich weiß das sind gleich ein paar Fragen, aber ich hoffejemand weiss Rat
lieben Gruß Yvonne