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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eigenkündig auf ärztl. Rat, wer zahlt bis zum Sperrbscheid?


yvie bell
15.11.2008, 13:23
Hallo, entschuldigt wenn meine Anfrage etwas lang wird, aber ich kriegs nicht anders hin!

Im April 08 wurde ich wegen Burnout und schweren Depressionen arbeitsunfähig krank und begann deshalb eine Psychoanalyse und Therapie, die immer noch 2 Mal die Woche fortdauert. Nach meiner Genesung und der Auflösung meines vorherigen Arbeitsverhältnisses, war ich ab 1,Sept..zwar wieder arbeitsfähig, aber noch instabil .
Entgegen der Bedenken meiner Therapeutin ( und dem Rat des MDKs eine stationäre Reha Kur zu beantragen), nahm ich aus lauter Angst, die erstmögliche Stelle an, weil ich seit meinem 15.Lebensjahr noch nie arbeitslos war.und noch nie ALG Leistungen bezogen.habe.

Zum 31.Okt..habe ich die Stelle, auf dringenden ärztlichen Rat, nach 3 Wochen Probezeit selbst wieder gekündigt, um nicht den gesamten Therapieerfolg wieder zunichte zu machen , denn ich war kurz vorm Rückfall.
Wenn mein Antrag endlich entgegengenommen wird, wird aber erst entschieden, ob ich eine Sperre wegen Eigenkündigung bekomme oder nicht (trotz ärztlichem.Gutachten ?) deshalb habe ich parallel auch ALG II beantragt.
Dort sagten sie mir aber, sie wären erst NACH dem Entscheid der Sperre zuständig. Aber wer zahlt bis entschieden wird ob ich eine Sperre bekomme? Denn ich habe bisher nur das abgestempelte ALG1Antragsformular – aber einen Abgabe Termin erst am 3, Dezember ! bekommen (da ist dann aber dann schon die 2. Miete überfällig)
.Seit 1.Nov. bin ich arbeitslos. Am 31.10, habe ich noch mein Oktobergehalt bekommen. Und musste davon Schulden zahlen , die ich gemacht habe, weil ich bis zum Gehalt von irgendwas leben und musste . Stimmt es, das ich , davon meine Novembermiete zahlen und leben muss? und erst danach , also ab 1.Dez.. Unterstützung bekomme?
ich weiß das sind gleich ein paar Fragen, aber ich hoffejemand weiss Rat
lieben Gruß Yvonne

Dirk_.
15.11.2008, 14:57
:welcome:yvie bell,

also,
nahm ich aus lauter Angst, die erstmögliche Stelle an

das kann bei dem ganzen der Knackpunkt sein. Vor allem weil auch der MDk dir zu einer Stationären Rheha geraten hat.

Es ist dir moralisch hoch anzurechnen, das du dir gleich wieder eine Stelle gesucht hast. Aber für deinen Heilungsprozess war dies eigentlich nur schädlich.
Nun bin ich kein Arzt und kann von daher nur als Laie sprechen, aber wenn 2 verschiedene Ärzte derselben Meinung sind, hättest du darauf hören sollen.

Wenn mein Antrag endlich entgegengenommen wird, wird aber erst entschieden, ob ich eine Sperre wegen Eigenkündigung bekomme oder nicht (trotz ärztlichem.Gutachten ?

Ich denke mal, durch die Gutachten die du hast, bist du in einer komfortablen Position. Ob dies aber rechtlich ausreicht, kann ich dir so auf die schnelle jetzt nicht sagen.
Hättest du nicht mit deinem Chef sprechen können, so daß der dich eben gekündigt hätte. In der Probezeit, kann er dies doch ohne Angaben von Gründen machen.
Dann gebe es kein Problem.

Am 31.10, habe ich noch mein Oktobergehalt bekommen. Und musste davon Schulden zahlen , die ich gemacht habe, weil ich bis zum Gehalt von irgendwas leben und musste . Stimmt es, das ich , davon meine Novembermiete zahlen und leben muss?

Ja, dein Gehalt wäre nach dem Zuflußprinzip angerechnet worden.
Es kommt auf die Höhe deines Gehaltes an, evtl was du ja schon getan hast ergänzend ALGII beantragen.

Wenn du nun erst Anfang Dezember einen Termin hast und du aber nachweislich dein Geld schon aufbrauchen mußtest, würde ich versuchen einen Vorschuß zu bekommen.
Wird aber schwierig, da ja erst die Geschichte mit der Eigenkündigung geregelt werden muß.

Vor jeder Sperre/Sanktion, kommt eine Anhörung. Dort kannst du dein Problem und vor allem deinen Leidensweg denen beim Amt deutlich schildern. Nehme zu diesen Termin einen Zeugen mit(evtl. deine Therapeutin). Sie kann dann gegebenfalls eben bezeugen, das "dies und das" gesagt wurde.
Aber verlasse dich nicht aufs "sagen". Nur schriftliche Sachen haben Wirkung.
Gesagt wird viel, aber mit dem Kurzzeitgedächtniss mancher Menschen ist es leider nicht gut "bestellt":)
Und genau mit der Therapie und dessen Erfolg würde ich ansetzen. Dein Ziel war und ist es wieder Fit für den Arbeitsmarkt zu werden. Und als du eben in der Probezeit bemerkt hast, das der Zeitpunkt noch zu früh war, hast du dich eben entschieden.
So in der Art würde ich versuchen die Sache zu erklären.

Gruß
Dirk

restart
16.11.2008, 13:16
Hallo yvie bell,

soweit ich weiß muss dein Arzt ein Formular ausfüllen, in dem er seinen ärztlichen Rat zur Eigenkündigung darlegt und begründet. Ich denke, dann wird es keine Sperrzeit geben.

Zum Thema ALG II scheint mir die Aussage der ARGE falsch. Man kann nicht einfach warten, bis mal irgendwann ein Bescheid ergeht und der Betroffene inzwischen wohnungslos ist. Wenn in absehbarer Zeit keine Bescheidung in Sicht ist (Nachweise von der Agentur vorlegen) muss die ARGE in die Presche springen und dir das ALG II vorläufig oder Darlehensweise zahlen. Eine Aufrechnung oder Rückforderung ist nachträglich immer noch möglich.

Bleib also hartnäckig und verlange Notfalls den Vorgesetzten.

MoK
16.11.2008, 22:31
.Seit 1.Nov. bin ich arbeitslos. Am 31.10, habe ich noch mein Oktobergehalt bekommen. Und musste davon Schulden zahlen , die ich gemacht habe, weil ich bis zum Gehalt von irgendwas leben und musste . Stimmt es, das ich , davon meine Novembermiete zahlen und leben muss? und erst danach , also ab 1.Dez.. Unterstützung bekomme?
ich weiß das sind gleich ein paar Fragen, aber ich hoffejemand weiss Rat
lieben Gruß Yvonne

Hallo Yvonne,

wenn du ab dem 01.11 arbeitslos gemeldet bist, aber eine Sperre bekommen solltest, dann hast du ab dem 01.11 Anspruch auf ALG II und nicht erst, wenn über die Sperre entschieden wird.

LG,

Monika