Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietobergrenzen ALG2
Tinchen_38
14.09.2006, 14:10
ich hoffe ,Ihr können mir weiter helfen . Ich habe mich im Oktober 2005 von meinem Lebenspartner getrennt und beziehe Alg 2. Ich durfte mir mit meinem Sohn eine Wohnung anmieten von 330 Euro inklusive Nebenk. Ich bin im Februar 2006 wieder zu meinem Lebensgefärten gezogen ,aber es klappt einfach nicht und möchte wieder ausziehen. Meine Frage ist darauf bezogen ,als ich damals ausgezogen bin ,durfte mein Lebenspartner in einem Neubau 3Zimmer ,Küche Bad 74 qm wohnen bleiben ,weil 30 % karrenz nach oben in der Miete sein soll. Die Wohnung beträgt 417 Euro inklusive Nebenkosten . Wie hoch darf ich denn nun mit Nebenkosten gehen für 2 Personen???? Könnt Ihr mir weiter helfen????
An wem könnte ich mich wenden ausser einem Sachbearbeiter? Denn ich sehe nicht ein das mein jetziger Lebenspartner in einer Wohnung (Neubau? mit Terasse wohnen bleiben darf und ich mit meinem Sohn eine Bruchbude mieten muß!!
:welcome: tinchen_38
schaue Dir bitte diesen Link in unserem Portal an Download/KdU (http://www.arbeitslosennetz.de/component/option,com_docman/task,cat_view/gid,97/dir,DESC/order,name/limit,10/limitstart,50/)
Du wirst Dich wahrscheinlich auf unserer Hauptseite nochmals einloggen müssen.
Gruß
Tinchen_38
14.09.2006, 15:37
Juhuuuuuuuuuuuuu
danke für Deine Info ,aber daraus werde ich nicht schlauer.
Ich brauche auch Infos ,warum eine einzelne Person mit 74qm leben darf und über den Satz ist . Wo kann ich denn eine Beschwerde einlegen das das geändert wird???? Und gibt es tatsächlich Karrenz in den Mieten????
Liebe Grüsse
Tina
Ich glaube, dass wir hier kaum Auskunft erteilen werden, damit – egal wer und ob berechtigt oder unberechtigt – sprichwörtlich in die Pfanne gehauen werden kann.
Tinchen_38
14.09.2006, 16:20
Ich glaube ,Du verstehst da etwas ganz falsch . Auch ich bin ein Beroffener wir Du,das hat doch nichts mit jemanden in die Pfanne haun zu tun . Es muß aber doch Gesetzesregelungen geben,die für alle gelten ,oder sehe ich nun schon wieder etwas falsch??
Hallo Tina,
Deine Frage ging recht deutlich in Richtung Deines Ex-Lebensgefährten bzw. seiner Wohnung, daher konnte es schon missverstanden werden.
Die Frage als solche kann ich allerdings schwerlich beantworten und könnte nur Vermutungen anstellen, zumal mir die Einzelheiten fehlen und ich diese ehrlich auch nicht haben möchte. Wir reden hier über eine dritte Person über deren Leistungsbezug und möglichem Schriftverkehr mit dem Amt wir nichts wissen. Zu Recht.
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