Andy62
15.11.2008, 13:35
Hallo,
Ich wurde am 17.02.2005 gekündigt und habe Klage eingereicht, in der Zeit habe ich Alg1 bezogen und danach Alg II . Durch diverse Firmen übernahmen und so weiter hat sich das bis jetzt hingezogen.:wut: Nun habe ich Alg 1 beantragt da ich durch etliche Gerichtsurteile und einem Vergleich vom17.07.2008, bis zum 30.03.2008 beschäftigt war. Gehälter und Sozialleistungen müssen vom Arbeitgeber nachbezahlt werden.
Nun wurde mir mitgeteilt das ich keinen Anspruch auf Alg 1 hätte.
Mit der Begründung : Die Entscheidung beruht auf $$ 117,123, 124 SGB III
Meine Frage : Ist es sinnvoll Widerspruch einzulegen und kann es sein das ich wirklich keinen Anspruch auf Leistungen habe.
Die erbrachten Leistungen des Amtes wurden von mir auf das Arbeitsamt und Arge sofort abgetreten so das eine Rückforderung gegen meinen alten Arbeitgeber direkt an die Ämtern zu leisten sind und ich außen vor bleibe.
Hoffe es kennt sich jemand damit aus und bedanke mich schon mal im Voraus
Ich wurde am 17.02.2005 gekündigt und habe Klage eingereicht, in der Zeit habe ich Alg1 bezogen und danach Alg II . Durch diverse Firmen übernahmen und so weiter hat sich das bis jetzt hingezogen.:wut: Nun habe ich Alg 1 beantragt da ich durch etliche Gerichtsurteile und einem Vergleich vom17.07.2008, bis zum 30.03.2008 beschäftigt war. Gehälter und Sozialleistungen müssen vom Arbeitgeber nachbezahlt werden.
Nun wurde mir mitgeteilt das ich keinen Anspruch auf Alg 1 hätte.
Mit der Begründung : Die Entscheidung beruht auf $$ 117,123, 124 SGB III
Meine Frage : Ist es sinnvoll Widerspruch einzulegen und kann es sein das ich wirklich keinen Anspruch auf Leistungen habe.
Die erbrachten Leistungen des Amtes wurden von mir auf das Arbeitsamt und Arge sofort abgetreten so das eine Rückforderung gegen meinen alten Arbeitgeber direkt an die Ämtern zu leisten sind und ich außen vor bleibe.
Hoffe es kennt sich jemand damit aus und bedanke mich schon mal im Voraus