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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beantragung der Erstausstattung - wann ?


Colibri89
15.11.2008, 17:52
Hallo,

erstmal was zu mir und den Umständen auszuziehen!

Ich bin 19 Jahre alt, mache grade mein Fachabi wohne in neussund zuhause geht es heiss her
Meine Eltern (51 u. 63) sind momentan noch selbstständig (Gastro), da es aber nicht genug abwirft haben sie die Gaststätte verpachtet ab 1.1.09.

Sie haben jetzt mit meinen jüngern Geschwistern ( 12u. 13) Geld vom Amt beantragt!

Die Stimmung Zuhause ist deswegen ziemlich angespannt... insolvenz, schulden, gerichtsvollzieher, gesperrte konten usw :oops:
dann hiess es ich solle doch bitte ausziehn damit sich alles etwas entspannt..
hab von ihnen ein Ultimatum bekommen das ich bis Ende Nov 08 ausziehen solle.

Habe dann schön meine Ämter abgeklappert. wo es immer hiess meine Eltern sind ja noch Unterhaltsverpflichet..
ich bekomme schon seit jahren kein taschengeld da sie ja selbst wenig Geld haben..
habs dan übers Jugendamt laufen lassen, weil ich mal was damit zu tun hatte; nach einigen Gesprächen war die vom Jugendamt sehr überzeugt das ein Auszug für mich das Beste sei..

Hab mich dann nach Wohnungen umgeschaut (bekam von der ARGE ne liste mit hausverwaltungen etc). Da mein Papa welche von dieser verwaltung kennt, bekam ich auch schnell ne tolle Wohnung direkt in der Nähe zugesprochen.
43m² ... 2Zimmer, Bad, Loggia... :razz:
Auf einmal hiess es die ARGE würde ja nur Kautionen übernehmen und keine Genossenschaftsanteile (... warum hab ich dann deren Adresse bekommen..? :wut: )
Nach Stundenlangen rumtelefonieren, und bitten und bettlen... über nehmen sie das doch.

Ab dem 1.12.08 bekomme ich dann ALG II und die wohnung.

Jetzt am MO ist die Übernahme von alten Mieter wo ich auch meinen Vertrag unterscheiben darf. Der muss dann erst mal wieder zur ARGE , dnan muss die ARGE diese Genossenschaftsanteile zahlen ..und erst dann bekomm ich die schlüssel. Sind jetzt noch gut 2 wochen bis zum geplanten Einzug! wer weiss wie schnell das mit dem anteilen klappt und ob ich überhaupt ab 1.12 schon die schlüssel hab.
klar, hoff ich das ich die früher bekomme damit ich schon meine sachen unterbringen kann..

Jetzt frag ich mich was ich noch alles Beantragen muss und wie lang so was dauert.
Wohne ja grad noch in meinem Kinderzimmer und besitze:

1 Kleiderschrank
1 Matratze ( kein Bett , da die Matratze nur auf einem Lattenrost auf Holzklötzen liegt)
3 offene regale
Schuhschrank
Schreibtischstuhl

was ich hier lassen soll, weils meine geschwister bekommen:

Schreibtisch
TV


Sonst hab ich keinerlei Möbel ,nur eben meinen ganzen Privatkrams.
Der vormieter meine neuen Wohnung überlässt mir eine Couch ,eine Deckenlampe und den verlegten Teppich... Gibt auch keine Küche.. weder Schränke, Spüle , Herd usw

was muss ich noch alles beantragen? und sollte ich das jetzt schon tun oder erst wenn ich in der wohnung wohne?

Tut mir leid für diese Story... aber sollte ja alles einen Zusammenhang geben... damit weitere Fragen zu dem Grund des Auszuges geklärt sind

Ich hoffe ich bekomme hilfreiche Antworten


Lg Jennie

Dirk_.
15.11.2008, 19:02
:welcome:Colibri89,

den Antrag auf erstausstattung nach §23SGBII würde ich stellen wenn du die Schlüssel, bzw. den Mietvertrag hast.

Du kannst dich "glücklich " schätzen, das du in deinem "jungen" Alter dir eine eigene Bleibe nehmen kannst.:sensationell:

Und wenn die ArGe fragen sollte, was du den an Möbeln usw. benötigst.
Ganz klar, alles was du benötigst. Denn du hast nichts was du mitnehmen kannst/könntest.

Zur Beantragungsdauer, wenn der Antrag gestellt wurde, kommt evtl. ein Außendienstmitarbeiter um sich deine Wohnung anzuschauen. Ist aber halb so wild.
Ab dann, kann das schnell(10-14Tage) gehen. Auf welche Art du zu "neuen" Möbel kommst hängt von der Handhabe der jeweiligen Kommune ab.
Entweder Gutschein, oder Dekra Möbelhaus usw.

Viel Erfolg auf deinem neuen Lebensweg.

Gruß
Dirk

Kotzpuppe
03.01.2009, 10:22
Meinen Antrag hab ich sofort gestellt wo ich den Mietvertrag und die Schlüssel hatte.