Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1euro Job Kind und Mutter Krank
pitti752002
17.11.2008, 11:28
Hallo !!!
Habe folgenes Problem ,mein Kind ist Krank, meine Freundin auch (so das sie den Ganzen Tag im Bett liegt und sich nicht um ihn kümmer kann) .
nun habe ich mir Gedacht bzw finde ich normal rufe bei meinem Arbeitgeber an sage ihm bescheit so weit so gut .Daraufhin habe ich dan auch den Vermitler Zwischen ARGE und dem 1 Euro Job mitgeteilt das ich zuhause bleibe da meine Freundin sich nicht um unseren Sohn kümmer kann .Dieser aber sagt das das ganze ein nachspiel für mich hat .Da dAS ganze als ein fehl Tag bzw Tage gesehen wir.Und ein Kündigungs Grund ist somit auch Kürzung der Leistungen
Nun zur meiner Frage dürfen sie mir verbieten zuhause zubleiben bei so einem Fall !!!????wie sieht die Rechtslage bei einem 1Euro Job aus
Machmal frage ich mich ob ich hier noch Menschen vor mir habe weil jedem dem ich das erzählt habe ,hat dafür Verständnis .
Weiß nicht was das Theater soll, hättest Dich besser direkt krank gemeldet und wärst zum Arzt, der hätte Dich nachdem Du ihm die Lage geschildert hättest garantiert umgehend krankgeschrieben.
Einfach nicht zu viel mit den Nasen vom Träger, oder der Arge reden, dass sind nicht Deine Freunde.
Rotkäppchen
17.11.2008, 14:38
Lass dir vom Kinderarzt eine Bescheinigung geben, dass das Kind krank ist und deine Betreuung benötigt. Dann können die dir nichts, wenn das Kind nicht älter als 12 Jahre ist.
pitti752002
17.11.2008, 15:00
Also der Lütte ist 19 Monate
pitti752002
17.11.2008, 15:01
Weiß nicht was das Theater soll, hättest Dich besser direkt krank gemeldet und wärst zum Arzt, der hätte Dich nachdem Du ihm die Lage geschildert hättest garantiert umgehend krankgeschrieben.
Einfach nicht zu viel mit den Nasen vom Träger, oder der Arge reden, dass sind nicht Deine Freunde.
Bischen Freundlicher gehts wohl nicht wa ??????:confused:
Ich bin kein 12 Jähriger mit dem du hier redest .
pitti752002
17.11.2008, 15:24
Lass dir vom Kinderarzt eine Bescheinigung geben, dass das Kind krank ist und deine Betreuung benötigt. Dann können die dir nichts, wenn das Kind nicht älter als 12 Jahre ist.
Ok dank dir habe ich ebend abgeklärt ;)
Naja dan wird ja wieder alles gut lach ;)
Rotkäppchen
17.11.2008, 17:32
Also der Lütte ist 19 Monate
Sag mal, du bist doch noch unter Mutterschutz! Weswegen musst du einen Ein-Euro-Job machen???
Bischen Freundlicher gehts wohl nicht wa ??????:confused:
Ich bin kein 12 Jähriger mit dem du hier redest .
Dann benimm Dich auch nicht so ;-)
Ich möchte dann doch darauf hinweisen,hier bitte wieder einen umgänglicheren Ton anzuschlagen.
Danke.
MfG
Codeman
Ich bin es nicht
17.11.2008, 21:33
Sag mal, du bist doch noch unter Mutterschutz! Weswegen musst du einen Ein-Euro-Job machen???
???
also wir haben hier auch häufiger die Konstellation , das der Kindsvater in einem 1 Euro-Job ist ..
ich denke eher , das sich die leider nunmehr erziehende Kindsmutter attestieren lassen muss , das sie derzeit nicht in der Lage ist die Pflege / Betreuung für das Kind sicherzustellen - da sie ja bettlägerig ist ..
dadurch könnte sich dann der Kindsvater schon eher von dem 1 Euro-Job freistellen lassen ..
Rotkäppchen
18.11.2008, 10:26
Das wäre der Fall, wenn der Kindesvater zuhause ohne Arbeit ist. Dann kann er das Kind betreuen, sofern kein Behinderungs- oder sonstiges gravierendes Problem vorliegt.
Es ist eine sehr gute Frage, wer in diesem Fall das Kind denn mit 19 Monaten grundsätzlcih betreut, wenn die Mutter beim EEJ ist. Wenn es der Vater ist, liegt hier sicher kein guter Grund vor um bei Krankheit des Kindes zu fehlen. Sie musste aber eine Bekannte fragen, die gerade auch nicht konnte. D.h., irgendwie muss sie schon in ein Gewissenskonflikt geraten sein.
Ich zitiere hier mal § 10 SGB II:
Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist;
Im Regelfall ist hier die Mutter gemeint.
Ich bin es nicht
18.11.2008, 10:42
hmm ..
der Fragesteller ( Pitti ) ist der Kindsvater und befindet sich in einem 1 Euro-Job..
Habe folgenes Problem ,mein Kind ist Krank, meine Freundin auch (so das sie den Ganzen Tag im Bett liegt und sich nicht um ihn kümmer kann) .
nun habe ich mir Gedacht bzw finde ich normal rufe bei meinem Arbeitgeber an sage ihm bescheit so weit so gut .Daraufhin habe ich dan auch den Vermitler Zwischen ARGE und dem 1 Euro Job mitgeteilt das ich zuhause bleibe da meine Freundin sich nicht um unseren Sohn kümmer kann .
seine Freundin ( Kindsmutter )ist wohl in Mutterschaft , liegt jedoch krank im Bett und kann sich nicht um das Kind kümmern ..
die Mutter ist ( so wie ich es verstehe ) doch nicht in dem EEJ.
und Pitti möchte sich nun um die Kinderbetreuung kümmern und von seinem EEJ freigestellt werden ..
dazu müsste jedoch die Mutter ein Attest besorgen , das sie bettlägerig krank ist und die Betreuung nicht ausüben kann - damit dann der Kindsvater vom EEJ freigestellt wird und diese Aufgabe übernehmen kann ..
Rotkäppchen
18.11.2008, 12:53
Na da hab ich wohl etwas falsch verstanden (nämlich dass Pitti die Mutter ist und es sich um eine fremde Freundin handelt).
In diesem Fall wäre es tatsächlich das einfachste, wenn sich Pitti krank schreiben lässt. Ansonsten müsste er die Krankmeldung des Kindes und der Partnerin vorlegen. Das wäre nicht so einfach.
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