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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wird Landeserzeihungsgeld auf ALG II angerechnet?


Marsleuchte
17.11.2008, 14:55
Hallo zusammen,

heute habe ich eine Frage bei der ich nichts brauchbares finden kann.
Also wie das Thema es schon aussagt Wird Landeserziehungsgeld auf ALG II angerechnet?

MfG
Marslicht

Roady
17.11.2008, 14:59
Meines Wissens nach nein, sofern es die 300 € / Monat nicht übersteigt, eben wie beim normalen Erziehungsgeld.

Marsleuchte
17.11.2008, 17:50
Ich bin mir halt auch nicht so sicher und konnte bislang nicht finden.
Landeserziehungsgeld wird ja nur in Ba-Wü, Bayern, Thüringen und Sachsen gezahlt.

trinity4
17.11.2008, 20:11
Hallo Marslicht

3.2 Leistungen nach anderen Gesetzen

Privilegiert sind:

• Erziehungsgeld, vergleichbare Leistungen der Länder sowie Mutterschaftsgeld und vergleichbare Leistungen (§ 8 BErzGG), soweit diese auf das Erziehungsgeld an-gerechnet werden, ...Quelle: Hinweise der BA zum SGB II - § 11 - Zu berücksichtigendes Einkommen (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/GesetzestextAend-11-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf)

§ 8 Andere Sozialleistungen

(1) 1Das Erziehungsgeld und vergleichbare Leistungen der Länder sowie das Mutterschaftsgeld nach § 7 Abs. 1 Satz 1 und vergleichbare Leistungen nach § 7 Abs. 1 Satz 2, soweit sie auf das Erziehungsgeld angerechnet worden sind, bleiben als Einkommen bei Sozialleistungen und bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, unberücksichtigt. 2Bei gleichzeitiger Zahlung von Erziehungsgeld und vergleichbaren Leistungen der Länder sowie von Sozialhilfe ist § 38 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch auf den Berechtigten nicht anwendbar. 3Im Übrigen gilt für die Dauer der Elternzeit, in der dem Berechtigten kein Erziehungsgeld gezahlt wird, der Nachrang der Sozialhilfe und der Nachrang der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch.
...
Quelle: BErzGG (http://www.gesetze-im-internet.de/berzgg/__8.html)

Das heißt, privilegierte Leistungen, also z.B. das Erziehungsgeld und vergleichbare Leistungen der Länder (= Landeserziehungsgeld) werden nicht als Einkommen berücksichtigt.


Das Landeserziehungsgeld wird neben der staatlichen „Grundsicherung“ (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe) und dem Wohngeld gezahlt, es wird nicht auf diese Leistungen angerechnet.


Gruß
trinity4

trinity4
18.11.2008, 16:02
Ich möchte eben noch mitteilen, dass ich heute eine Nachricht bzgl. Landeserziehungsgeld erhalten habe.

Ich hatte bei einer Bekannten aus Bayern nachgefragt, die diese Leistung erhält, also "real life" *kicher*, nicht nur Gesetzesvorgabe.

Die Antwort ist folgende:

Landeserziehungsgeld erhielt sie im Anschluss an Elterngeld und es wird/wurde nicht mit dem Alg II verrechnet. Es sollte aber als zufließendes Einkommen der ARGE gemeldet werden im Gegensatz zu Stiftungsgelder, die nicht angegeben werden müssten.

Gruß noch mal
trinity4