Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Maximale Entfernung bei der Arbeitssuche
Darf der Arbeitsvermittler V des AAs die Bewilligung der Weiterbildung davon abhängig machen, dass der ALG-1 Kunde K die Entfernung seiner Arbeitssuche vom 50 km Radius (das hat der Kunde K bei der ALG1 Beantragung ins Formular selbst eingetragen) Deutschlandsweit ankreuzen muss ? Sonst gibt der V dem K keine Weiterbildung.
Ist das zu recht ?
Seebarsch
18.11.2008, 20:10
Hallo rene5,
aus welchem Grund hast du denn die 50 Km angegeben?
Wenn du z.B. ledig bist, musst du eigentlich Deutschlandweit suchen!
:confused:
Aus der Grund, dass K in diesem Region eine Stabile Nebentätigkeit hat und den Vertrag dafür hat K für nächstes Halbjahr schon unterschrieben.
Und aus der Grund das K in diesem Region auch langfristiges berufsbegleitendes Nebenstudium abends begonnen hat.
Wie dann?
Seebarsch
20.11.2008, 19:04
Hallo,
die genannten Gründe reichen nach dem Gesetz nicht, um von den rechtlich vorgesehenen Zumutbarkeitsregeln abzuweichen. Da werden Fahrzeiten und nicht Entfernungen gefordert. Insofern dürfte meiner Einschätzung nach Verfügbarkeit im Sinne der §§ 19 SGB III nicht vorliegen und somit auch keine Leistungen erbracht werden.
Wenn dann noch eine Weiterbildung angestrebt wird, für die es innerhalb des 50 KM-Radius keine Stellen gibt, kann ich den Arbeitsvermittler verstehen!
:?
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