bean123
18.11.2008, 22:16
Hallo Allerseits!
Habe im Rahmen einer (attestierten) schweren psychiatrischen Erkrankung meinen langjährigen Arbeitsplatz selbst gekündigt. Daraufhin verlor ich meine Krankenversicherung und wurde über meine Ehefrau familienversichert. Mittlerweile habe ich auch schriftlich ALG I beantragt.
Durch ein ärztliches Attest wird es nun mgl. sein die darauffolgende Sperre beim Arbeitsamt rückgängig zu machen, da ich bei der Kündigung als nicht zurechnungsfähig gezählt werde.
Nun meine Frage: muss ich mich vor Bezug des ALG I erst wirksam als arbeitssuchend und damit beim ARGE gesundgemeldet haben oder habe ich auch Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ich im Zeitraum vor meiner Kündigung und bis auf weiteres krank gemeldet bin?
Hat die Tatsache, dass ich seit meiner Kündigung über meine Frau familienversichert bin eine Auswirkung auf den ALG I Bezug?
Viele Grüße,
Bean
Habe im Rahmen einer (attestierten) schweren psychiatrischen Erkrankung meinen langjährigen Arbeitsplatz selbst gekündigt. Daraufhin verlor ich meine Krankenversicherung und wurde über meine Ehefrau familienversichert. Mittlerweile habe ich auch schriftlich ALG I beantragt.
Durch ein ärztliches Attest wird es nun mgl. sein die darauffolgende Sperre beim Arbeitsamt rückgängig zu machen, da ich bei der Kündigung als nicht zurechnungsfähig gezählt werde.
Nun meine Frage: muss ich mich vor Bezug des ALG I erst wirksam als arbeitssuchend und damit beim ARGE gesundgemeldet haben oder habe ich auch Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ich im Zeitraum vor meiner Kündigung und bis auf weiteres krank gemeldet bin?
Hat die Tatsache, dass ich seit meiner Kündigung über meine Frau familienversichert bin eine Auswirkung auf den ALG I Bezug?
Viele Grüße,
Bean