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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anrechnung von Einkommen


anni
22.07.2005, 02:13
Hallo!

Ich möchte mal eure Meinung dazu hören:

Alles was an Geld hineinkommt, wird als Einkommen auf das ALG II angerechnet. Einkommen wird in Deutschland besteuert.

Wie mache ich als Arbeitsloser meine Einkommesteuererklärung? Hat das Sozialamt die Einkommensteuer meiner Einkommensteuerrückzahlung für 2004 an das Finanzamt abgeführt (Wahren mehr als 1.000 €, also steuerpflichtig)?

Wenn ich einen Minijob/1 Euro Job hätte, der mir als Einkommen angerechnet würde, könnte ich Werbungskosten geltend machen?

Warum wird mit zweierlei Maß gemessen?

Entweder habe ich Einkommen - welches ab einem bestimmten Betrag besteuert wird- oder ich habe keines.

Bin gespannt auf eure Ansichte dazu!

Gruß
Anni

StephanK
22.07.2005, 09:22
Anni, es ist zugegebenermaßen recht kompliziert und unübersichtlich - und deswegen wirfst Du etwas durcheinander.

Alles was an Geld hineinkommt, wird als Einkommen auf das ALG II angerechnet.Stimmt fast, aber eben nur fast.§ 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II: Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen und der Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit erbracht werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Wie mache ich als Arbeitsloser meine Einkommesteuererklärung? Hat das Sozialamt die Einkommensteuer meiner Einkommensteuerrückzahlung für 2004 an das Finanzamt abgeführt (Wahren mehr als 1.000 €, also steuerpflichtig)?Du gibst gar keine Einkommensteuererklärung ab, weil Arbeitslosengeld nach § 3 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei ist.
Wenn Du eine Einkommensteuerrückzahlung aufgrund früherer Steuerzahlungen auf Arbeitslohn bekommst, ist das (leider) Einkommen im Sinne des SGB II und mindert Deine Bedürftigkeit, wird also angerechnet.

Wenn ich einen Minijob/1 Euro Job hätte, der mir als Einkommen angerechnet würde, könnte ich Werbungskosten geltend machen?Bei Einnahmen aus Mini-Jobs muss man unterscheiden zwischen der steuerrechtlichen und der sozialrechtlichen (=ALG II-bezogenen) Seite.
Steuerrechtlich sind das "normale" Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit wie jeder Arbeitslohn, die aber steuerfrei bleiben, weil sie unter den Freibeträgen des Einkommensteuergesetzes liegen, so dass man von der Möglichkeit, Werbungskosten abzuziehen, nichts hätte. Das wäre tatsächlich ungerecht; um diese Ungerechtigkeit zu vermeiden, werden die Werbungskosten innerhalb des SGB II dadurch berücksichtigt, dass sie dort vom Einkommen abgezogen werden (§ 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB II) und dadurch der Betrag, der als Einkommen auf das ALG II angerechnet wird, geringer wird. Du machst also für Deinen ALG II-Träger genau die gleiche Aufstellung von Werbungskosten wie Du das sonst für das Finanzamt machen würdest.