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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerspruch oder nicht ?


Tokra71
19.11.2008, 13:36
Hallo,

brauche mal wieder Eure Hilfe. Problem ist folgendes, hatte ja hier schonmal angefragt zwecks Wasser und Heizkosten.

Wir haben ja ein Wärmekonto d. h. ich bezahle mtl. 105,- € und 1x im Jahr kommt dann die Firma und bringt Öl. Da die Kosten ja praktisch explodiert sind hatte ich im Sommer auf unserer Abrechnung -194 €, die auf das neue Abschlagsjahr übertragen wurden. Leider wusste ich aber nicht, dass auch diese 194 € von der Arge übernommen werden und habe somit die Abrechnung nicht eingereicht.

Im Oktober musste ich einen Weiterbewilligungsantrag abgeben wo man mir sagte ich hätte es einreichen können :patsch:, nun ist es aber zu spät.

Habe es dennoch schriftlich eingereicht (man hat ja doch noch Hoffnung), leider kam heute die Ablehnung mit der Begründung Schuldverpflichtungen werden nicht übernommen (berufen haben sie sich auf § 22 (1) SGBII).

Lohnt es sich dagegen einen Widerspruch einzulegen oder hab ich einfach mal Pech gehabt ?

Heute kam übrigens auch die Abrechnung Strom/Wasser, die ich natürlich ganz vorbildlich heute schon hingeschickt habe :sensationell:.

Werden auch die Kosten für Abwasser übernommen? Durch unsere Babies ist unser Wasserverbrauch extrem gestiegen (Nachzahlung 240 €), somit steigt natürlich auch der Abwasseranteil (auch 240 €). Strom weiß ich ja, wird nicht übernommen, müssen wir gottsei Dank nur 40,- € nachzahlen, aber das andere ist heftig.

Können die uns einen Strick daraus drehen, wo wir noch alleine waren hatten wir einen Jahresverbrauch von nur 40 m³ und nun mit den Zwergen über 90 m³, aber das bleibt ja nun nicht aus, gerade mit kleinen Kindern.

Würde mich freuen, wenn Ihr mir ein paar Fragen beantworten könntet.

Viele Grüße Anja

Dirk_.
19.11.2008, 14:30
Hallo Tokra71,

Im Oktober musste ich einen Weiterbewilligungsantrag abgeben wo man mir sagte ich hätte es einreichen können , nun ist es aber zu spät.

na dann wollen wir mal.

Ich würde hier nicht mehr mit einem Widerspruch anfangen, sondern gleich einen Überprüfungsantrag nach §44SGBX einreichen.
Dieser Antrag gibt dir die Möglichkeit alle Bescheide bis 4 Jahre rückwirkend , oder bis eben Beginn von Hartz4 zu "checken".
Ein Muster hänge ich mit an den Beitrag.
Als Begründung sollte die Explosionsartige Steigung der Ölkosten eigentlich genügen. Dies aber im Antrag deutlich darstellen. Zum vergleich zb. die letzte Jahresabrechnung mit beilegen

Du kannst aber auch erst einen Widerspruch einlegen, den die ArGe wahrscheinlich genauso "abwürgen" wird, wie den Antrag selbst.

leider kam heute die Ablehnung mit der Begründung Schuldverpflichtungen werden nicht übernommen (berufen haben sie sich auf § 22 (1) SGBII).

Wo bitte sind dies Schuldverpflichtungen?
Für mich gehören euere Kosten immer noch zu den KdU und die MUß die ArGe im tatsächlichen Umfang übernehmen.
Es kann sein, das die ArGe mit der Begründung kommt, es sei nicht zeitnah und somit haben euch die 194€ nicht weh getan. Dennoch sind es KdU Kosten.Basta

Ich hab mir jetzt auf die schnelle deine anderen postings angesehen,sorry. Aber ich gehe mal davon aus, das Ihr ein Haus oder der gleichen besitzt(wenn ich mich irre, dann bitte verbessern)
Dann gibt es doch auch hier eine Nebenkostenabrechnung. Diese sind ebenfalls von der ArGe im vollen Umfang zu "berappen".

Und da Ihr einen gewissen Mehrbedarf durch euere Kinder nun habt, müßtet Ihr diesen doch eigentlich pro Person auch mehr auf dem Bewilligungsbescheid stehen haben.

Wobei eine erhöhung um über 100% an Wasserverbrauch schon recht viel ist.
Ich kenne das mit Baby. Klar möchte man alles sauber haben, das Wasser immer abkochen. Ist ja auch richtig.
Aber Ihr solltet dennoch mal schauen, wo Ihr den ein oder anderen Liter einsparen könnt.

Können die uns einen Strick daraus drehen,

Nein, können Sie nicht. Lediglich nicht alles oder gar nichts bezahlen wollen.
Aber wie gesagt, das müßte in euerem Bescheid stehen.

Gruß
Dirk

Tokra71
19.11.2008, 14:55
Hallo Dirk,

danke für deine schnelle Antwort. Ja wir wohnen im Haus von meiner Oma. Hab nochmal schnell nachgeschaut zwecks unseres genauen Verbrauchs. Stimmt 90 m³ ist sehr viel, als der Sohn von meinem Mann damals zu uns zog wollte ich den Abschlag schon erhöhen, die Antwort damals war wir sollten die Abrechnung abwarten, die dann aber auch nicht höher war, als wo wir noch zu zweit waren. Nun sind aber noch die beiden Zwerge da und da wir ja mtl. nur 7 € Wasser gezahlt hatten, ist die hohe Nachzahlung natürlich klar und das gleiche gilt ja dann auch für Abwasser.

Deinen Antrag kann ich leider nicht öffnen, weiß auch nicht warum :patsch:. Kannst du mir bitte im Groben mal erklären was es genau mit diesem Überprüfungsantrag auf sich hat? Wir bzw. mein Mann bekommt seit Jan. diesen Jahres ALG II und gegen beide Bescheide (die bisher kamen) wurde Widerspruch eingelegt, wo wir auch Recht bekamen, da die Arge einfach alles falsch berechnet hatte.

Wenn ich Dich richtig verstehe soll ich mich auf die Steigerung der Ölkosten berufen. Lt. der Ablehnung (wenn ich es richtig verstanden habe) ist es mein Fehler gewesen, da die Abrechnung im Juli kam und ich sie erst im November eingereicht habe und halt deswegen abgelehnt wurde.

So ich hoffe du findest dich durch mein Kauderwelsch durch !!!!

Viele Grüße Anja

Dirk_.
19.11.2008, 15:28
Kannst du mir bitte im Groben mal erklären was es genau mit diesem Überprüfungsantrag auf sich hat

Name, Vorname
Straße/ Nr.
PLZ/ Ort

Kundennummer:
Datum
Arbeitsamt
Straße/ Nr.
PLZ Ort

Betreff: Antrag gemäß § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)


Sehr gehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Überprüfung der Entscheidung vom .... gemäß § 44 SGB X.

Begründung:

Damit wurde bei der Entscheidung als Verwaltungsakt von einem Sachverhalt ausgegangen,
der sich als unrichtig erweist. Aus diesem Grund bitte ich den Bescheid vom.... zu
überprüfen.


Ich bitte Sie mir Ihre Entscheidung per Bescheid mitzuteilen.



Mit freundlichen Grüßen
Vorname Name

Jetzt habe ich Ihn halt gleich hier eingefügt.
Dieser Antrag hebelt jeden Bescheid aus. Auch abgelehnte Widersprüche. Für mich ist dies einer der wichtigsten § für ALGII Empfänger und deren Rechte.

Nun sind aber noch die beiden Zwerge da

Und hier frage ich nochmal, verzeih.Habt Ihr den die beiden nicht auf eueren Bescheid stehen? Dieser muß doch erhöht worden sein. Dann müßtet Ihr ja auch mehr für die KdU bekommen, also auch für Wasser.

ist es mein Fehler gewesen, da die Abrechnung im Juli kam und ich sie erst im November eingereicht habe und halt deswegen abgelehnt wurde.

Indirekt. Die ArGe könnte so argumentieren, meine ich.
Aber dies ist in meinen Augen eben falsch. Und ein Ü-Antrag hebelt eben solche entscheidungen aus und zwingt die SBs sich die Sache nochmals durch zusehen.
Als letztes wäre dann halt nur noch der Gang zum Anwalt. Beratungsschein vom Amtsgericht abholen und dann ab zu einem Anwalt für Sozialrecht.

PS: Warum du meinen Antrag nicht öffnen kannst, kann ich dir leider auch nicht sagen:confused:

Gruß
Dirk

Tokra71
19.11.2008, 19:59
Hallo,

danke für deine superschnelle Antwort. Unsere beiden Babies stehen auf dem Bescheid mit drauf. Wie sich das mit den Summen auf dem Bescheid zusammensetzt davon hab ich leider keine Ahnung :wut:.

Bei anerkannte mtl. Kosten für Unterkunft und Heizung steht ein Gesamtbedarf von 480,42 €, da sind doch sicherlich die Wasserkosten mit drin oder ?

Weiterhin verste ich auch nicht was es mit der Einkommensbereinigung auf sich hat. Da steht bei mir 38,97 € und bei meinem Mann 140 € ?! Naja nun warte ich ja auf unseren Weiterbewilligungsbescheid, bin ja mal gespannt was es damit auf sich hat.

Deinen Musterbrief werd ich morgen gleich mal in die Tat umsetzen, bin ja mal auf eine Reaktion des Amtes gespannt !!!

Vielen Dank erstmal für deine Tipps und einen schönen Abend !!!

Gruss Anja

Codeman
19.11.2008, 20:49
Hallo,

ich will hier mal etwas aufklären und auch korrigierend eingreifen:

Tokra,

zu Recht hast du diese Nachzahlung eingereicht und zu Unrecht wurde diese abgelehnt.

Begründung: Mit dem ALG II Antrag und den Folgeanträgen beantragst du grundsätzlich alle Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende.Dazu gehört auch der §22 Abs.1 SGB II.Da drin steht,dass Heizkosten in tatsächlicher Höhe bezahlt werden und auch entsprechend zu übernehmen sind.Daher scheidet auch die verspätete Antragsstellung nach §37 SGB II aus,weil ihr ja bereits alle Leistungen darauf beantragt habt.

Überings ist diese Erfindung keine von mir,sondern wurde bereits von einen Sozialgericht bestätigt.Dort geht es zwar um eine Klassenfahrt,das Argument ist bei euch aber das gleiche.

SG Düsseldorf vom 18.08.2008 (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?p=170813#post170813)

Ihr solltet also einen Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen !

@Dirk,

du schreibst

Dieser Antrag hebelt jeden Bescheid aus. Auch abgelehnte Widersprüche. Für mich ist dies einer der wichtigsten § für ALGII Empfänger und deren Rechte.

Nein das stimmt leider nicht.Der §44 SGB X hebelt lediglich Bescheide aus,aus denen Leistungen ersichtlich sind.Wie z.b. Bewilligungsbescheide.Bei einen abgelehnten Widerspruch zieht das also nicht,denn ein abgelehnter Widerspruch gehört nicht zum Themenkreis des SGB X,bzw. des Leistungsrechtes allgemein,sondern gehört schon zum Themenkreis des Sozialgerichtsgesetzes und findet sich dort unter den Stichpunkt "Vorverfahren" wieder.

MfG
Codeman

Tokra71
20.11.2008, 08:08
Morgen Codeman,

danke auch für deine Antwort.

Kannst du mir bitte im Groben sagen, wie ich es denn nun schreiben soll, ich hätte es jetzt wie den Musterbrief von Dirk geschrieben.

Danke schonmal im Voraus

Gruss Anja

Codeman
20.11.2008, 08:45
Hallo Tokra,

es gibt bei Widersprüchen keine Musterbriefe,denn diese müssen immer individuell sein,schliesslich kann niemand für alle Eventualitäten vorbereitet sein.

Ausserdem verbietet mir das,dass Rechtsberatungsgesetz.

MfG
Codeman

Tokra71
20.11.2008, 09:07
Hab jetzt mal einen Widerspruch geschrieben wo ich mich auf die § berufe, geht nachher gleich mit der Post raus, bin ja mal auf die Antwort gespannt.

Falls dies wirklich gelingen sollte muss ich mich vor Euch :anbet2:, muss ich sowieso, lese schon ewig in Euren verschiedenen Bereichen mit und muss sagen ihr seid wirklich spitze.

Morgen hab ich einen Termin bei mir auf Arbeit, bin ja mal gespannt ob ich bald unter der Kategorie Kündigung posten muss :sad:

Gruss Anja

Tokra71
20.11.2008, 13:18
Wie der Teufel es so will, kam heute auch unser Bescheid. Gebe Euch mal alle relevanten Daten, möchte mal wissen ob es so okay ist:

Regelleistung für Erwerbsf. 632,- €
Regelleistung für nicht Erw. 633,- €

anerkannte Kosten Unterkunft u. Heizung 474,22 €

Gesamtbedarf: 1739,22 €

Einkommensbereinigung: 178,97 € (38,97 € bei mir und 140,- € steht bei meinem Mann)

sonst. Einkommen: 303,37 € (nehme ich mal an, dass das der anrechenbare Teil vom Elterngeld ist)

Kindergeld: 462,- €

Gesamteinkommen: 726,40 €

So ich hoffe die Daten reichen Euch, wenn nicht einfach mal schreiben was fehlt

Gruss Anja

Codeman
20.11.2008, 14:24
Ja hier habe ich schon viele fragen:

Regelleistung für Erwerbsf. 632,- €
Regelleistung für nicht Erw. 633,- €

Die Regelleistung beträgt 351 € für einen Alleinstehenden,bzw. 316 € für verheiratete.Wie kommen die da auf 632 € oder hast du bereits eure beiden Regelleistungen zusammenaddiert ? Oder ist das von vornherein so auf euren Bescheid ausgewiesen ? Habt ihr noch Kinder ?? Wenn ja wie alt ?


anerkannte Kosten Unterkunft u. Heizung 474,22 €

Wieviel zahlt ihr denn wirklich miete ?

Einkommensbereinigung: 178,97 € (38,97 € bei mir und 140,- € steht bei meinem Mann)

Wieviel verdient denn dein mann ? oder gehst du noch arbeiten ?

sonst. Einkommen: 303,37 € (nehme ich mal an, dass das der anrechenbare Teil vom Elterngeld ist)

Keine ahnung,wieviel elterngeld bekommt ihr denn ?



Du siehst also,nur von deinen angaben wird man nicht wirklich schlau.daher warte ich erstmal ab,ob das so alles ok ist.l

MfG
Codeman

Tokra71
21.11.2008, 08:36
Hallo,

so versuch mal deine Fragen zu beantworten:

die 632,- € sind zusammengefasst für meinen Man und mich, die 633,- € beziehen sich auf die Kids (Stiefsohn 12 Jahre sowie die beiden Zwerge 8 Monate).

Miete bezahlen wir ja direkt an meine Oma 380,- €, weiterhin 105,- € Heizung sowie 80 € Strom, 7 € Wasser und 7,- Abwasser (ändert sich ja ab Dezember).

Das mit der Einkommensbereinigung hat mich schon bei dem alten Bescheid gestört, mein Mann hat momentan gar kein Einkommen und ich bin in Elternezeit, gehe auch nicht Teilzeit arbeiten.

Elterngeld bekomme ich 903 € und ein paar Zerquetschte (603,?? für das erste anteilig mit 67 % vom Lohn, das zweite Baby kriegt nur 300,- €).

So ich hoffe die Zahlen reichen ?!

Gruss Anja

Tokra71
05.12.2008, 12:49
Hallo Codeman,

hast du schon ein paar Infos für mich zwecks des Bescheides ?

Gruss Anja