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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aufhebungsbescheid> Grund: Ortsabwesenheit


Torres87
19.11.2008, 15:56
Hallo Leute.

Bin seit einigen Monaten arbeitslos, habe jede,wirklich jeden Termin vom Arbeitsamt wahrgenommen!

Gestern rief eine Frau vom Arbeitsamt und fragte ob meine Adresse richtig sei bzw. ob ich umgezogen bin. Da sie mir einen Brief geschickt haben der nicht an kam bzw. wieder von der post zurück geschickt wurde ( zurück zum arbeitsamt ). Ich habe natürlich sofort gesagt, dass ich nicht umgezogen bzw. meine adresse schon richtig sei, nur dass ich kein Brief erhalten habe. Ich schaue jeden Tag in den Briefkasten.

Der Schriftverkehr vom Arbeitsamt und mir funktionierte bis zu diesem Tag problemlos.

Heute morgen schaue ich die Post und sehe einen Aufhebungsbescheid
"Die entscheidung übe die Bewilligung von Arbeitslosengeld gem...... wurde aufgehoben"
Grund: Ortsabwesenheit

Klartext, ich bekomm nun kein Arbeitslosengeld mehr wegen dieser Aktion, wofür ich ja gar nix kann!.

Was soll ich nun tun, hoffentlich könnt ihr mir helfen.

Danke euch

ratsuchende
19.11.2008, 17:03
Hallo!
Dann holst Du Dir eine Meldebescheinigung von der Gemeinde, legst Widerspruch gegen den Bescheid ein und beschwerst Dich gleich an oberer Stelle, was das soll, wenn der Briefzusteller schlampt, daß Du dann gleich umgezogen sein sollst????

Torres87
19.11.2008, 17:22
Danke dir!

Also es geht wohl ja darum, dass in dem Brief ein Termin stand, den ich wahrnehmen soltle/musste ( 6.11.08 ) und da ich den Brief ja nicht erhalten habe, wusste ich von nix bzw. konnte nicht da sein.

brauch ich sonst noch was ?

Oder reicht das denen vollkommen aus.

Mache mir gerade echt große Sorgen.

Danke euch

ratsuchende
19.11.2008, 18:24
Hallo!
Formuliere in dem Widerspruch, daß Du immer noch dort wohnst und lediglich der Postbote geschlampt hat. Notfalls fotografiere noch den Postkasten, wo Dein Name draufsteht und leg das Foto bei. Du mußt darlegen, daß die Post zustellbar war. Außerdem beweist ja die Zustellbarkeit an der Wohnadresse auch das Schreiben mit dem Aufhebungsbescheid, der kam ja auch an!!!

ratsuchende
19.11.2008, 18:27
Hallo!
Ja, und frag auch mal, wie das sein kann, daß Dich ne Frau vom Amt anruft, wenn Du dort angeblich gar nicht wohnen sollst?
Versuche auch rauszubekommen, ob Dich jemand angeschwärzt hat, daß Du dort nicht wohnen sollst.

Denn es ist seltsam, daß bei Nichtwahrnehmung eines Termins wegen mangelnder Postzustellung gleich die Leistung gstrichen wird???

Seebarsch
19.11.2008, 18:57
Hallo zusammen,
zunächst ist es wichtig zu bemerken, dass wohl öfters Post mit dem Vermerk "unbekannt" an die Agentur zurückkommt. Das liegt oftmals an neuen Postboten oder an Postboten die nicht richtig hinschauen.

Der normale Aktionsweg der Agentur besteht darin, dass die Leistungen zur Vermeidung einer eventuellen Zahlung vorläufig eingstellt werden und die Agentur das Einwohnermeldeamt befragt.

Als erstes würde ich versuchen, den Vorgang persönlich in der Agentur zu klären. Hier hilft ja dann der Hinweis, dass man
a) telefonisch erreichbar war,
b) der Aufhebungsbescheid postalisch ja zustellbar war.

Sollte das nicht reichen, muss vor Ort sofort ein Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid eingelegt werden. Den Widerspruch haben die Mitarbeiter dort vor Ort schriftlich aufzunehmen.
:?

Torres87
19.11.2008, 19:03
Hey Danke Leute, ihr seid mir eine große Hilfe gewesen.

Ich hab mir echt große Sorgen drumgemacht, kein Geld mehr, nicht mehr Krankenversichert etc. etc.

Hab richtig Angst bekommen.

Seebarsch
19.11.2008, 19:31
Hi Torres87,
mein TIPP!
Wenn du in die Agentur gehst, versuch es mal erst auf die sanfte Tour!
Das geht meistens schneller, schont die Nerven und bringt dir eher Geld!
:razz:

Torres87
19.11.2008, 19:38
Ja bin sowieso eher der ruhigen Typ :razz:

Mal was grundsätzliches, die können einen dafür doch nicht einfach das komplette Arbeitslosengeld sperren! Ich mein es war ein einziger Termin

Oder verstehe ich da was falsch, bitte mal um aufklärung

Seebarsch
20.11.2008, 19:23
Doch!
Es wurde ja nicht wegen dem einen Termin ganz gesperrt, sondern weil du angeblich ortsabwesend bzw. nicht erreichbar bist und somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst!
Wenn du lediglich einmal nicht zum Termin ohne wichtigen Grund erscheinst, gibt es nur eine Sperrzeit von einer Woche!
:?