Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag Erstausstattung
schatzzalla
19.11.2008, 21:23
hallo
ich wohne zurzeit bei eltern und wollte mit meiner freundin zusammen und unsere kinder in einer angemessen wohnung ziehen, die von arge genehmigt wurde.
ich selber besitze kein sofa, und die sofa( 6 jahrealt kunstleder) von meiner freundin weist über sehr tiefe lange riese auf wo das inenleben schon rausschaut.
nun wollte ich fragen ob ich ein neues sofa sowie kleiderschrank beantragen kann.
das gleiche gilt auch für die küche, ich selber habe keine, und von frreundin ihre würde einen umzug nicht überleben.
die arge verlangt eine raten veraeinbarung für die mietkaution , ich habe mal gehört das dies nicht rchtens ist , ist das richtig komme aus unna
mfg
schatzzalla
Marsleuchte
19.11.2008, 21:28
Also einen Antrag auf die besagten Möbelstücke würde ich machen, letztendlich liegt aber die Entscheidung bei dem Sachbearbeiter der es bearbeitet.
Ist halt die Frage dann wie es der Außendienstmitarbeiter sieht der es überprüft und weiterleitet.
Mietkaution wird nicht in Raten zurückgezahlt.
Das läuft als Mietkautionsbürgschaft.
Was man hier tun kann ist gute Miene zum bösen Spiel. Kurz gesagt den Dahrlehnsvertrag unterschreiben, nach Auszahlung der Kaution legt Ihr dann einen Teilwiderspruch gegen die Ratenzahlung ein.
MfG
Marslicht
Ich bin es nicht
19.11.2008, 21:32
hallo schatzzalla ..
deine Freundin hat eine eigene Wohnung ?
du wohnst noch bei deinen Eltern und ihr zieht jetzt gemeinsam in eine eigene Wohnung ( zusammen ) ..
dann kannst du für dich sowieso erst einnmal komplette Erstausstattung beantragen ( da du ja von zuhause NICHTS mitnehmen darfst / kannst , da es ja nicht dir gehört !!! ) ..
nun müsste man mal überlegen ob du eventuell auch eine Küche einbringen musst / solltest ? - ich suche da mal , was alles so geht - im Internet was für euch raus ..
die arge verlangt eine raten veraeinbarung für die mietkaution , ich habe mal gehört das dies nicht rchtens ist , ist das richtig komme aus unna
dazu bitte andere Antworten abwarten ...
Bzgl. der Raten wg. der Mietkaution soll es wohl auch schon Gerichtsentscheidungen geben, dass es rechtens ist. Habe das Urteil selber nicht gelesen, aber meine Kollegin hat dies erst gestern in einer Besprechung erwähnt, weil wir auch auf das Thema zu sprechen kamen.
Also ggfls. muss man wg. der Raten selber vor Gericht ein Urteil erstreiten.
Marsleuchte
20.11.2008, 20:19
@ Jette,
ich denke so lange Du nicht die passenden Aktenzeichen zu den Urteilen hast sollte man wie gehabt verfahren und hier nicht noch zusätzlich eine Verunsicherung des User´s mit nicht nachweislichen Fakten bezwecken.
Ich würde empfehlen das die aufgezeigten Wegen von Ich bin´s und meiner Wenigkeit im Augenblick die sind wie verfahren werden sollte und wie verfahren wurde bislang.
MfG
Marslicht
Ich bin es nicht
20.11.2008, 20:39
Bzgl. der Raten wg. der Mietkaution soll es wohl auch schon Gerichtsentscheidungen geben, dass es rechtens ist.
sorry , aber es auch schon einmal ein Handlanger bei ner Herzoperation dabei gewesen sein und hat gemeint .... in die rechte Kammer gehören bestimmt Besen und in die linke Kammer das Putzzeug ..
schatzzalla
20.11.2008, 21:16
hallo
danke an euch alle für die antworten erstmal.
"ich bins" ja meine freundin wohnt mit unsere kinder in eigener wohnung, nun wollen wir zusammenziehen, kann ich trotzdem alles beantragen.
heute habe ich mal den sachberarbeiter gefragt ob wir auch tapetten geld kriegen würden da meinte er wir würden nur umzugskosten lkw u.s.w
noch was die wohnung hat 180 nk , die arge meine 122 nk wären angemessen daher würden die denn umzug nicht genehmigen, darauf hin habe ich mit dem vermieter vereinabert das wirdr auf dem vertrag 120 nebenkosten angeben und 60 euro dan seperaten vertag gemacht die ich dann so überweisen werde.könnte ich deswegen am jahres ende einen dran kriegen
mfg
schatzzalla
Ich bin es nicht
20.11.2008, 21:23
Hallo schatzzalla ..
60 euro dan seperaten vertag gemacht die ich dann so überweisen werde.könnte ich deswegen am jahres ende einen dran kriegen
brauchst ja nicht überweisen , sondern zahlst bar gegen Quittung ..
und diese Kosten dann nicht beim Amt zur Übernahme einreichen !!!
aber man müsste erst einmal schauen ob das Amt bei euch sogar doch alles übernehmen muss ..
geb mal bitte Daten / Zahlen wegen der neuen Wohnung - Miete , Nebenkosten , wie groß und wieviele Personen - ..
und erst einmal ALLE Möbel beantragen .. man kann dann ja nachher sehen ob es in Ordnung ist was die bewilligen , oder ob man Widerspruch einlegen kann / muss ..
noch was die wohnung hat 180 nk , die arge meine 122 nk wären angemessen daher würden die denn umzug nicht genehmigen, darauf hin habe ich mit dem vermieter vereinabert das wirdr auf dem vertrag 120 nebenkosten angeben und 60 euro dan seperaten vertag gemacht die ich dann so überweisen werde.könnte ich deswegen am jahres ende einen dran kriegen
Ich wäre da eher etwas vorsichtiger und würde mich ohne weitere zusätzliche und unabhängige Informationen, was die Kosten der Unterkunft belangt, nicht auf ein Abenteuer einlassen.
Der Höchstbetrag der Grundmiete für die Stadt Unna liegt je m² bei 4,95 €, wobei nicht klar ersichtlich ist, inwieweit die Höhe NK berechnet werden.
Quelle (http://www.arge-kreis-unna.de/index.php?id=240&L=)
Ich empfehle daher zunächst die Kontaktaufnahme zu einer Beratungsstelle in Unna, da diese die Gegebenheiten besser kennen. :)
Adressverzeichnis der Beratungsstellen (http://www.my-sozialberatung.de/adressen)
@ Jette,
ich denke so lange Du nicht die passenden Aktenzeichen zu den Urteilen hast sollte man wie gehabt verfahren und hier nicht noch zusätzlich eine Verunsicherung des User´s mit nicht nachweislichen Fakten bezwecken.
Ich würde empfehlen das die aufgezeigten Wegen von Ich bin´s und meiner Wenigkeit im Augenblick die sind wie verfahren werden sollte und wie verfahren wurde bislang.
MfG
Marslicht
Tz, ihr seid ja mal wieder witzig drauf zur Zeit. :razz: Es ist immer noch besser, wenn den Leuten hier nicht immer nur das positive erzählt wird. Ich hab geschrieben, dass man sich auch darauf einstellen muss seine Angelegenheiten selbst per Klage zu erstreiten.
Das Aktenzeichen hat meine Kollegin nicht in der Besprechung erwähnt, aber das reicht ja auch, wenn es die Kollegen aus der Widerspruchsstelle wissen.
Marsleuchte
21.11.2008, 17:50
Tz, ihr seid ja mal wieder witzig drauf zur Zeit. :razz: Es ist immer noch besser, wenn den Leuten hier nicht immer nur das positive erzählt wird. Ich hab geschrieben, dass man sich auch darauf einstellen muss seine Angelegenheiten selbst per Klage zu erstreiten.
Das Aktenzeichen hat meine Kollegin nicht in der Besprechung erwähnt, aber das reicht ja auch, wenn es die Kollegen aus der Widerspruchsstelle wissen.
Dann könnten sich doch Deine Kollegen der Widerspruchsstelle hier anmelden und genau diese Urteile zur Verfügung stellen. Wäre ja dann von erster Quelle und natürlich auch hilfreich für den Rest. Aber bisher lese ich immer nur meine Kollegen ect pp, schön das ein Sachbearbeiter für ALG II nach Feierabend noch soviel Elan besitzt um sich in Foren für Betroffene umher zu treiben.
Weiterhin gehe ich mal davon aus, das den Leuten klar ist das Sie gewisse Dinge zum Teil selber erstreiten müssen, soviel Grundwissen setzt man dann schon vorraus und den Weg ins Forum haben Sie ja immerhin auch alleine gefunden ohne Hilfe Ihres Sachbearbeiters.
MfG
Marslicht
Bzgl. der Raten wg. der Mietkaution soll es wohl auch schon Gerichtsentscheidungen geben, dass es rechtens ist. Habe das Urteil selber nicht gelesen, aber meine Kollegin hat dies erst gestern in einer Besprechung erwähnt, weil wir auch auf das Thema zu sprechen kamen.
Also ggfls. muss man wg. der Raten selber vor Gericht ein Urteil erstreiten.
Tut mir leid jette.Da sehe ich es anders.Ich gebe einfach mal ein Zitat aus dem Urteil des Sozialgerichtes Berlin Az.: S 37 AS 29504/07 vom 31.10.2008 wieder:
Nach Lage der Dinge ist nicht erkennbar, dass die Kläger inzwischen eine ratenweise Abzahlung der Mietkaution hätten bewerkstelligen können. Die alte Wohnung war kautionsfrei gemietet worden und die Kläger hatten außer dem Regelsatz kein Zusatzeinkommen, mit dem sie die Kaution ohne Einschränkung ihres Existenzminimums ratenweise hätten zahlen können. Es ist inzwischen geklärt, dass die Darlehenskaution nicht vom Regelsatz analog § 23 Abs. 1 SGB II einbehalten werden darf (LSG Hessen vom 19.6.2006 – L 7 AS 150/06 ER; vom 5.9.2007 – L 6 AS 145/07 ER; vom 16.1.2008 – L 9 SO 121/07 ER; LSG Baden-Württemberg vom 6.9.2006 – L 13 AS 3108/06 ER; LSG NRW vom 28.9.2007 – L 1 B 37/07 AS). Dies kann daher auch nicht von den Klägern mit dem Argument verlangt werden, dass sie einen vorherigen Antrag auf Kautionsübernahme versäumt haben.
Quelle (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=83501&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=)
Edit: Und jetzt wurde dies auch vom SG Berlin entsprechend festgestellt.
Ich sehe ich muss mich mal wieder um die Urteilsdatenbank kümmern.
MfG
Codeman
Wir haben bis vor kurzem ja auch so gedacht, dass es eben nicht möglich ist die Kaution in Raten bei uns abstottern lassen zu können. Die Aussage, das es aber doch möglich ist, kam erst dieses Jahr von einem Richter hier aus Schleswig-Holstein. Leider komm ich jetzt auch nicht an das Aktenzeichen um es zumindest selber mal nachlesen zu können um hier auch die Argumente des Richters zu benennen.
@Marslicht:
Meine Kollegen aus der Widerspruchsstelle werden sich sicherlich nicht hier anmelden. Das liegt nicht an diesem Forum, sondern einfach nur daran, dass sie dafür keine Zeit aufbringen wollen und können.
Hallo jette,
gut dann stehen Aussagen gegen Aussagen.So wirst mir hoffentlich allerdings nicht böse sein,wenn ich weiterhin behaupte,dass dies nicht rechtens ist und mich auf Entscheidungen von 3 Landessozialgerichten dazu berufe.Ich finde das kann man schon als gefestigte Rechtssprechung bezeichen.Allerdings hast du Recht.Es wird so lange zu unterschiedlichen Auffassungen kommen,bis dieses Thema höchstrichterlich entschieden wurde.
MfG
Codeman
Ich bin es nicht
21.11.2008, 19:59
na irgendwie passt das ja hierhin..
ALG-II-Empfänger müssen die Kaution nicht selbst zahlen. Ein ALG-II-Empfänger sollte ein Darlehen für eine Wohnungskaution beim zuständigen Amt in Raten abstottern. Doch das verstößt gegen das Gesetz, urteilten Sozialrichter.Empfänger des Arbeitslosengeldes (ALG) II müssen beim Einzug in eine neue Wohnung eine eventuelle Mietkaution nicht aus eigener Tasche zahlen. Ein vom Staat gewährtes Darlehen dürfe nicht mit den Grundsicherungsleistungen verrechnet werden, urteilte das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung (AZ: L 6 AS 145/07).
Der Landkreis Kassel hatte von einem ALG-II-Empfänger verlangt, das für die Kaution gewährte Darlehen mit monatlichen Raten von 50 Euro abzustottern. Das sahen die Richter als rechtswidrig an. Das Darlehen müsse für den Empfänger zins- und tilgungsfrei bleiben, betonte das Gericht und wies auf das gesetzlich abgesicherte Existenzminimum hin. Für den Landkreis entstehe kein Schaden, da vertraglich die Kaution ohnehin an ihn als Leistungsträger zurückgezahlt werden sollte. (dpa)
Quelle (http://www.netzeitung.de/wirtschaft/ratgeber/739472.html)
Ist ja kein Problem Codeman. Wenn einige Gerichte so entschieden haben, dann kann es auch durchaus korrekt sein und jeder sollte auch versuchen, dass es bei einem selber auch so umgesetzt wird.
Mensch, durch diese Diskussion bin ich jetzt schon selber ganz heiß auf diese Entscheidung vom Richter. Mal gucken, ob ich seine Argumente nachvollziehen kann. Mal gucken, ob ich nächste Woche meine Kollegin erwische und an die Entscheidung ran komme. Wenn ja, dann werde ich das hier mal reinsetzen.
Ich bin es nicht
22.11.2008, 00:32
na irgendwie passt das ja hierhin..
Zitat:
ALG-II-Empfänger müssen die Kaution nicht selbst zahlen. Ein ALG-II-Empfänger sollte ein Darlehen für eine Wohnungskaution beim zuständigen Amt in Raten abstottern. Doch das verstößt gegen das Gesetz, urteilten Sozialrichter.Empfänger des Arbeitslosengeldes (ALG) II müssen beim Einzug in eine neue Wohnung eine eventuelle Mietkaution nicht aus eigener Tasche zahlen. Ein vom Staat gewährtes Darlehen dürfe nicht mit den Grundsicherungsleistungen verrechnet werden, urteilte das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung (AZ: L 6 AS 145/07).
Der Landkreis Kassel hatte von einem ALG-II-Empfänger verlangt, das für die Kaution gewährte Darlehen mit monatlichen Raten von 50 Euro abzustottern. Das sahen die Richter als rechtswidrig an. Das Darlehen müsse für den Empfänger zins- und tilgungsfrei bleiben, betonte das Gericht und wies auf das gesetzlich abgesicherte Existenzminimum hin. Für den Landkreis entstehe kein Schaden, da vertraglich die Kaution ohnehin an ihn als Leistungsträger zurückgezahlt werden sollte. (dpa)
Quelle (http://www.netzeitung.de/wirtschaft/ratgeber/739472.html)
Geändert von effge (21.11.2008 um 21:28 Uhr). Grund: Quelle zum Beitrag eingefügt
nein , Quelle war von hier ..
Entscheidungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (http://soerenbenn.de/html/urteile.html)
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