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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einstiegsgeld trotz Insolvenz


toreador
20.11.2008, 16:01
Hallo

also ich habe die Suche mal benutzt einmal hier und auch google aber irgendwie krieg ich keine richtige Antwort.
Ich würde mich gerne aus ALGII selbstständig machen und auch gerne das einstigsgeld beantragen nun trug ich meinen Fall dem Fallmanager vor und er sagte das in unserem Kreis eines der KO Kriterien für das einstiegsgeld die Insolvenz ist in die ich jetzt gehe da ein paar Verpflichtungen angefallen sind die ich einfach bereinigen würde und einen Schnitt machen möchte.
In allen Foren und auch so über google steht das man sich auch trotz insolvenz selbstständig machen kann und auch das Einstigsgeld kriegen könnte und die Insolvenz kein KO Kriterium ist. Wie knan ich dagegen vorgehen, wer könnte helfen?

vielen dank

efge
20.11.2008, 16:39
:welcome: toreador,

schaue doch mal, was in dem Existenzgründungsportal des BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) steht.

Wenn Sie im Bezug des Arbeitslosengeldes II stehen, können Sie das Einstiegsgeld beantragen. Die Förderungsdauer beträgt normalerweise 12 Monate und kann auf 24 Monate verlängert werden. Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld erhalten, entscheidet Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Ihrem Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende. [...]
Eine Insolvenz ist bei der Beantragung des Einstiegsgeldes unerheblich. Bedenklich wäre die Insolvenz nur, wenn weitere finanzielle Hilfen notwendig sind, wie z.B. Darlehen für Investitionen. Die Bank prüft die Bonität der Antragsteller.

Quelle (http://www.existenzgruender.de/expertenforum/foerderung_finanzierung/antwort.php?frage=6237&archiv=43&rubrik=2)

Vielleicht hilft Dir das schon ein wenig weiter. :)

Ich bin es nicht
20.11.2008, 20:34
Hallo toreador ..

In allen Foren und auch so über google steht das man sich auch trotz insolvenz selbstständig machen kann und auch das Einstigsgeld kriegen könnte und die Insolvenz kein KO Kriterium ist. Wie knan ich dagegen vorgehen, wer könnte helfen?

du kannst nicht unbedingt davon ausgehen , das alle bei der Arge am googlen oder chatten sind ..

ich würde in deinem Fall folgendes machen ....

erstelle ein ordentliches Geschäftskonzept mit dazugehörender Rentabilitätsvorschau ..

lass da mal kurz einen Steuerberater drüber schauen und ( falls erforderlich ) korrigierst du es dann ..

dann legst du es einer sachverständigen Stelle wie z.B. IHK oder handwerkskammer zur Beurteilung vor .. auf keinen Fall jedoch einer von der Arge zuständigen / vorgesehenen Stelle ( da die erfahrungsgemäß alles , außer Ahnung haben ) ..

wenn die IHK z.B. dein Konzept als tragfähig befindet , teilst du deinem zuständigen Argebearbeiter mit , das du dich nun selbständig machst und gibst gleichzeitig den Antrag auf Einstiegsgeld ab ..
sollte er dann den Antrag nicht zeitnah bearbeiten , machst du eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit ..

sollte das Einstiegsgeld abgelehnt werden , legst du Widerspruch ein und nimmst dir dazu einen Anwalt ..

in der Regel ist es so , das die Förderungen von Existenzgründern recht unproblematisch sind , da dafür extra Gelder aus dem europäischen Sozialfond freigegeben sind und das Einstiegsgeld nicht von den Argeangestellten getragen / bezahlt wird ..

es ist bereits so , das die Neugründungen 2008 drastisch zurückgegangen sind und darüber ist man nicht so erfreut ..

und ehrlich gesagt ..... ich weiss auch garnicht was dieser Hannes von der Arge sich eigentlich dabei denkt ( soweit man von denken reden kann ) ???
ob der meint , ihm wird im kommenden Jahr die Heizung im Büro um 2 Stufen runtergestellt , wenn er bewilligt ???....

soooollte jedoch dein Konzept NICHT tragfähig sein , so ist es nachvollziehbar das dann Einstiegsgeld nicht befürwortet wird !!!!

- aber die Tragfähigkeit kann nur von einer fachlich qualifizierten Stelle beurteilt werden , und nicht von nem Sachbearbeiter der Arge !!!