Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 400 Euro Job
Hallo,
ich bin neu hier und hoffe das mir jemand auf meine Fragen Antworten weiß:
Also,ich lebe im Moment vom Sozialamt, da ich geschieden bin und bisher kein Job finden konnte. Habe 2 Kinder die bei mir leben und überlege mit meinen Freund zusammenzuziehen,der ganz gut verdient.Nun ich würde dann weiterhin versuchen einen 400 Euro Job zu bekommen.Was muss ich da beachten?Da ich ja selber Krankenversichert bin,muss ich diese dann von den 400 Euro abziehen?Was würde da für mich überbleiben?Ich kenn mich da leider überhaupt nicht aus.Im Moment zahlt sowas ja das Sozialamt,aber da wäre ich ja dann raus,da mein Freund genügend verdient.
Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen,vielleicht auch mit Link`s???
Gruß
Ute
Betroffener
22.07.2005, 11:07
:welcome: Ute,
bei allem guten Einkommen würde sich Dein Freund nach dem Zusammenziehen sicher bedanken, wenn Dein Bedarf bezüglich Dir + den Kindern + die Krankenkasse ihm aufgebürdet wird - und er Euch alle durchfüttern muss zuzüglich der Miete und seiner eigenen Ausgaben.
Hier solltest Du (ihr) vorher genau überlegen, was ihr Euch da für eine Suppe einstippt.
Die Sozialversicherungen (KV, PV + RV) werden derzeit über das ALG II vom Amt bezahlt.
Ich gehe mal davon aus, daß Du ALG II beziehst und das in etwa so aussieht:
+345
+207
+207
+ 41
-154
-154
---------
+492 (+ Kosten der Unkunft)
Ein 400 Euro Job (ab Oktober sind 100 €) frei, würde das obige also um gute 100 Euro + Werbungskosten verbessern, obwohl die ALG II Leistungen um rund 300 € abgesenkt werden (sehr pauschale und überschlägige Rechnung)
Bei einem Zusammengehen ist als strikt darauf zu achten, dass es keine eheähnliche Gemeinschaft wird, sondern Du als Alleinstehende und Alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bildest, die mit einer anderen Person in einer Wohngemeinschaft lebt.
Sie auch hier:
ALG II Antrag
In einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft eines eheähnlichen Verhältnisses wird davon ausgegangen, daß die Partner für ein ander einstehen (Definition siehe unten).
Einkommen des einen wird auf den gemeinsamen Bedarfsanspruch hochgerechnet und führt dann meist dazu, daß der ALG II Anspruch nicht wirksam wird, die Krankenversicherung selber getragen werden muss (Familienversicherung greift hier nicht!), usw., weil das Partnereinkommen bei oder über der Bedarfsgrenze für beide (598 € Ost, 622 € West zzgl. Miete) liegt.
Sofern die Bedingungen der eheähnlichen Gemeinschaft nicht zutreffen, was m.E. für die meisten unverheirateten Paare gilt (sonst hätten sie geheiratet - Details siehe unten) ist der wichtige Punkt die Wohngemeinschaft von zwei oder mehr Personen.
Auf den ALG II Antrag gehört das Kreuz dann zu Alleinstehend:
Bei Kosten der Unterkunft wird dann eingetragen, daß die Miete in Höhe von xxx€ und die Heizkosten in Höhe von xx€ aufgeteilt werden (hälftig oder anteilig).
Erläuterung der Agentur für Arbeit zu diesem Thema:
Wie unterscheidet sich eine Bedarfsgemeinschaft von einer Haushaltsgemeinschaft?
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, dem Partner oder der Partnerin und den im Haushalt lebenden minderjährigen, unverheirateten Kindern. Kinder zählen jedoch nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können. In der Definition sind Partner/in: der/die nicht dauernd getrennt lebende Ehemann/-frau oder die Person, mit der der Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Bindungen.
Was ist eine eheähnliche Gemeinschaft?
Eine eheähnliche Gemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die so eng ist, dass sie von den Partnern ein gegenseitiges Einstehen im Bedarfsfall erwarten lässt. Indizien sind insbesondere eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Betreuung und Versorgung von Kindern im Haushalt sowie die wechselseitige Befugnis, über das gemeinsame tägliche Wirtschaften hinaus über Einkommens- und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen.
Was passiert, wenn ich in einer Wohngemeinschaft lebe?
Im Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen die Antragsteller keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse eines Mitbewohners machen. Es reicht in den Fällen einer reinen Wohngemeinschaft aus, wenn im Formular der Mietanteil des Mitbewohners genannt oder die Untermietzahlung als Einkommen angeben wird. In einer Wohngemeinschaft mit mehreren erwerbsfähigen Erwachsenen können sich somit theoretisch genauso viele Bedarfsgemeinschaften ergeben, wie es Mitglieder der Wohngemeinschaft gibt.
Hallo
danke erstmal für die schnelle Antwort.Ja,wir wissen beide das er für mich und die Kids aufkommen muss :-(
Deswegen will ich ja auch was beisteuern und hoffe immer noch wenn kein Ganztagsjob (wird dann auch schlecht gehen mit dann insgesammt 4 Kids) dann wenigesten einen 400 Euro-Job.Das würde heißen das ich dann das Kindergeld,Unterhaltsgeld für die Kids und dann was beim 400-Euro-Job überbleibt und das ist was ich nicht weiß.Da ich mich ja selber Krankenversichern muss (momentan ca 130 Euro).Was würde für mich da überbleiben?Gibt es sonst noch Abzüge?Ich bin ja dann ganz raus bei den Arbteislosen etc.Ich möchte auch nicht das er alles offenlegen muss,müsste er das,oder reicht es wenn ich mich sozusagen nur abmelde,oder muss ich nachweisen wovon ich dann lebe?So viele Fragen und ich habe wirklich Null Ahnung von diesen Schreib-und Behördenkram.
Gruß
Ute
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