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Morgenstern
15.09.2006, 10:31
Hallo zusammen,
am 1.9.06 wurde ich fristgerecht zum 31.12.06 gekündigt, da die Firma Insolvenz angemeldet hatte. Am 31.8. war der letzte Arbeitstag, seit dem bin ich freigestellt. Insolvenzgeld für die letzten 3 Arbeitsmonate (06, 07, 08 ) habe ich bekommen.
Und nun die Frage: eigentlich müsste ich ja noch bis zum 31.12. mein Geld bekommen, sollte aber ALG I beantragen (habe ich auch gemacht).
Falls ich jetzt aus der Insolvenzmasse noch Lohn erhalte, geht das dann
-komplett an die AfA?
-kompett an mich?
-bis auf 165,- an mich?
Danke fürs Lesen!!

Seebarsch
15.09.2006, 20:57
Hallo Morgenstern,
wenn aus der Insolvenzmasse etwas für Sie überbleiben sollte, wird erst die AfA das vorschussweise gezahlte Arbeitslosengeld einbehalten. Der Rest wird an Sie ausgezahlt.
Die Bezugsdauer des vorschussweise gezahlten Arbeitslosengeldes, dass aus der Masse erstattet wird, wird Ihnen gutgeschrieben, d.h., Ihre Anspruchsdauer verlängert sich um die entsprechende Anzahl an Kalendertagen.
:engel: