Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urlaub zur Pflege von Angehörigen?
Ruhrmoewe
22.07.2005, 11:11
Mein Vater ist Wittwer und lebt 600km entfernt. Er ist an Alzheimer erkrankt und wird von meiner Schwester betreut. Sie geht nun aber mit ihrer Familie für eine Woche in Urlaub und bat mich, sie in dieser Zeit zu vertreten. Ich bin Empfänger von Arbeitslosengeld. Wird bei dieser Betreuung eine Woche Urlaub angerechnet? Gibt es Sonderregelungen?
StephanK
22.07.2005, 11:37
Hallo Ruhrmoewe und :welcome:
Ich fürchte, dass der "Urlaub" angerechnet wird, und zwar deswegen, weil es für Arbeitsuchende "eigentlich" sowieso keinen Urlaub gibt.
Die "Urlaubsgewährung" für Arbeitsuchende läuft so, dass von Deiner normalerweise bestehenden Pflicht, ständig für die Arbeitsagentur erreichbar zu sein, eine Ausnahme gemacht wird. Das wird normalerweise für bis zu drei Wochen im Jahr genehmigt und zwar unabhängig von den Gründen, die man dafür hat, wegfahren zu wollen. In Härtefällen kann diese Dreiwochenfrist verlängert werden, aber nur, wenn sie sozusagen schon aufgebraucht ist.
Wenn Du also noch übrigen "Urlaubsanspruch" in diesem Jahr hast, wird Dir diese Woche leider darauf angerechnet werden.
angel2008
14.01.2008, 19:17
Hallo,
da hätte ich auch noch eine Frage zu diesem Thema. Wie lange ist Wartezeit, bis ich "Urlaub" beantragen kann? Wie steht es mit festen Buchungen, da ja "Urlaubsgewährung" nur eine Kann-Bestimmung ist?
StephanK
15.01.2008, 08:57
In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit soll "Urlaub" nur in Ausnahmefällen gewährt werden, weil die Vermittlungsaussichten am größten sind, je "frischer" jemand aus einem Arbeitsverhältnis kommt.
Soll bedeutet: in Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden, aber man braucht dann schon triftige Gründe dafür und Überzeugungskraft.
Bei festen Buchungen kommt es auf die Einzelheiten an. Wer z.B. einen befristeten Arbeitsvertrag hatte, der am 31.12.07 auslief und schon August 07 einen Urlaub für Februar 08 gebucht hat, der wird die AA kaum überzeugen können. Wenn der gleiche "Frühbucher" jedoch seit vielen Jahren einen unbefristeten Vertrag hatte, der für ihn überraschend zum Jahresende gekündigt wurde und wenn er keine Reiserücktrittskostenversicherung hat dann wird es vielleicht eine Ausnahme geben. Solche Ausnahmeentscheidungen werden anhand der Umstände des Einzelfalles getroffen, die man deswegen der AA auch mitteilen sollte.
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.