Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anhörungsbogen - eheähnliche Gemeinschaft
Mancubus
15.09.2006, 23:04
Hallo an alle!
Meine Mitbewohnerin und ich wohnen nun schon ein Jahr zusammen und sind beide ALG-II Empfänger. Nun kam heute per Post der Anhörungsbogen der ARGE. Diese möchten von uns wissen ob wir in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben oder nicht. Falls 'ja' muss man dies begründen!
Ich habe hier einen Text den ich gerade verfasst habe. Den würde ich gerne als Begründung zur ARGE schicken. Aber ich wollte Euch nochmal drüber schauen lassen ob Euch noch was einfällt, oder ob man das überhaupt so schreiben kann:
Betreff: Stellungnahme zu Ihrem Schreiben vom 15.09.2006
Sehr geehrte Damen u. Herren
Bezüglich Ihres Schreibens vom 15.09.2006 „Anhörung gemäß §24 SGB X zum Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft“ möchten Frau xxxx und Herr xxxx mit diesem Schreiben Stellung zum genannten Sachverhalt nehmen.
Zu dem Schreiben möchten sich Frau xxxx und Herr xxxx wie folgt äußern:
• Miete
Die Miete wird zu 50% aufgeteilt, d.h. das monatlich jede Person genau die Hälfte der anfallenden Kosten für die Unterkunft zahlt.
• Finanzen/KFZ
Sowohl meine Mitbewohnerin Frau xxxxxx, als auch ich (Hr. xxxxx) verfügen über getrennte Konten, wobei keine Kontovollmachten für den jeweils anderen bestehen und somit keiner der genannten Personen über das Vermögen des anderen verfügen kann.
Wir sind weder finanziell von einander abhängig, noch kommt der eine für den anderen in jeglicher Form auf. (Als Beispiel möchte ich Ihnen den Einkauf von Lebensmitteln oder Hygiene-Mitteln des täglichen Bedarfs nennen. Jeder in unserer Wohngemeinschaft, ist zur Befriedigung seiner eigenen Bedürfnisse selbst verantwortlich.)
KFZ: Sowohl Frau xxxx als auch ich besitzen jeweils einen PKW und sind somit nicht von einander abhängig.
• Versicherungen
Frau xxxxx besitzt keinerlei Versicherungen, die auf mich, Herrn xxxxx überschrieben, oder abgeschlossen sind. Auch ich besitze keinerlei Versicherungen, die auf Frau xxxx überschrieben oder abgeschlossen sind.
• Wohngemeinschaft
Frau xxxx, sowie auch ich, verfügen jeweils über zwei getrennte Schlafräumlichkeiten. Geteilt werden lediglich Küche und Bad. Jeder trägt die Kosten der Wohnung zu 50% (wie oben genannt), ansonsten leben wir getrennt.
• Stellungnahme: Verhältnis von Frau xxxx zu Herrn Xxxx
Zu Ihrer Behauptung, „Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird u.a. Vermutet, wenn Partner länger als ein Jahr zusammenleben“, möchte ich mich wie folgt äußern:
Unsere Wohngemeinschaft bildet sich auf der Basis einer guten, langjährigen Freundschaft (...falls Ihnen dies von Interesse ist: Wir haben kein Intimes Verhältnis zueinander bzw. miteinander).
(Sicherlich sind Sie darüber informiert, dass man in einer Ehe viele Vorteile genießt: z.B. Steuerliche Vorteile, Krankenkassen-Familienversicherung etc.). Somit würden sowohl Frau xxxx als auch ich auf wesentliche Vorteile verzichten, falls die oben genannte Behauptung auf uns zutreffen würde)
(Dieses Schreiben liegt sowohl Herrn xxxxx's Anhörungsschreiben, als auch Frau xxxx's Schreiben bei. Es handelt sich hierbei um das selbe Schreiben, da alle Punkte auf beide Personen zutreffen)
Freundliche Grüße
______________________ ______________________
xxxxx xxxxx
Hoffe das passt so. Falls nicht: SCHREIBT SCHREIBT SCHREIBT :)
Danke schonmal im voraus
cu
Mancubus
Moin Mancubus,
Dein Schreiben finde ich sehr prima. :Respekt:
Einen wichtigen Änderungsvorschlag und eine Anregung habe ich:
- Schreibt unabhängig an die ARGE, also jede/r für sich, denn Ihr seid ja von einander unabhängig
- Erwähnt auch warum Ihr Euch entschlossen habt eine WG zu gründen. Und dies ist, wie bei fast allen WG’s, die Kosten der Miete und Nebenkosten möglichst gering zu halten.
Vielleicht hat die eine oder der andere noch Ratschläge oder Ergänzungen?
Gruß aus dem Norden,
von einem der sich auch schon auf diesen Fragebogen einstellt
Betroffener
16.09.2006, 02:54
Genau den Hinweis von effge wollte ich auch geben.
Mit einem gemeinsamen Schreiben habt ihr schon verloren.
Ihr seid zwei voneinander unabhängige Alleinstehende, die jeder für sich anzusprechen sind und auch jeder für sich agiert.
Lasst Euch keinesfalls auf solche Gemeinsamkeiten ein. Das wäre der Anfang vom Ende.
Vielleicht noch mal zur Verdeutlichung:
Jedes Mitglied in einer Wohngemeinschaft ist seine eigene
Bedarfsgemeinschaft (BG). Und somit muss und sollte auch jede BG = Person für sich selbst agieren!!!
Mancubus
17.09.2006, 20:08
Super!! Danke für die tollen Antworten und die Tips! Die werde ich aufjedenfall mit einarbeiten!
Und ich wollte ebenfalls wissen, ob man eben GEMEINSAM dieses Schreiben verschicken kann oder nicht. Ich habe mir fast schon gedacht das wir das unabhängig voneinander machen sollten. Allerdings würde sich da der eigentliche Inhalt nicht großartig ändern, da ja alle Punkte auf uns beide zutreffen. Aber das kriegen wir schon irgendwie hin. :)
Ich werde nun mal mein Schreiben aufbessern und dieses dann die Tage nochmals posten. Meine Mitbewohnerin wird Ihr Schreiben die nächsten Tage fertig haben und dann poste ichs auch nochmal. Könnt ja nochmal drüber gucken!
Danke nochmal und bis demnächst! *g*
Mancubus
17.09.2006, 20:20
...und hier ist die überarbeitete Fassung:
Betreff: Stellungnahme zu Ihrem Schreiben vom 15.09.2006
Sehr geehrte Damen u. Herren
Bezüglich Ihres Schreibens vom 15.09.2006 „Anhörung gemäß §24 SGB X zum Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft“ möchten Frau xxx xxx und Herr xxx xxx mit diesem Schreiben Stellung zum genannten Sachverhalt nehmen.
Zu dem Schreiben möchten sich Frau xxx xxx und Herr xxx xxx wie folgt äußern:
(ab hier ICH-Form – zweimal ausdrucken und jeweils namen ändern!!!)
• Miete
Die Miete wird zu 50% aufgeteilt, d.h. das monatlich jede Person genau die Hälfte der anfallenden Kosten für die Unterkunft zahlt.
• Finanzen/KFZ
Sowohl meine Mitbewohnerin Frau xxx xxx, als auch ich (Hr. xxx) verfügen über getrennte Konten, wobei keine Kontovollmachten für den jeweils anderen bestehen und somit keiner der genannten Personen über das Vermögen des anderen verfügen kann.
Wir sind weder finanziell von einander abhängig, noch kommt der eine für den anderen in jeglicher Form auf. (Als Beispiel möchte ich Ihnen den Einkauf von Lebensmitteln oder Hygiene-Mitteln des täglichen Bedarfs nennen. Jeder in unserer Wohngemeinschaft, ist zur Befriedigung seiner eigenen Bedürfnisse selbst verantwortlich.)
KFZ: Sowohl Frau xxx als auch ich besitzen jeweils einen eigenen PKW und sind somit nicht von einander abhängig.
• Versicherungen
Frau xxx besitzt keinerlei Versicherungen, die auf mich überschrieben oder abgeschlossen sind. (Dies gilt auch für mich: Ich bin weder im Besitz einer Vollmacht, noch über sonstige schriftliche Dokumente die belegen, dass ich gemeinsam mit Frau xxx Versicherungen besitze.)
• Wohngemeinschaft
Die Gründe für unsere Wohngemeinschaft liegen darin, anfallende Kosten wie Miete und Nebenkosten möglichst gering zu halten.
Frau xxx, sowie auch ich, verfügen jeweils über zwei getrennte Schlafräumlichkeiten. Geteilt werden lediglich Küche und Bad. Jeder trägt die Kosten der Wohnung zu 50% (wie oben genannt), ansonsten leben wir getrennt.
• Stellungnahme: Verhältnis von Frau xxx zu Herrn xxx
Zu Ihrer Behauptung, „Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird u.a. Vermutet, wenn Partner länger als ein Jahr zusammenleben“, möchte ich mich wie folgt äußern:
Unsere Wohngemeinschaft bildet sich auf der Basis einer guten, langjährigen Freundschaft. (Falls Ihnen dies von Interesse ist: Wir haben kein Intimes Verhältnis zueinander bzw. miteinander).
(Sicherlich sind Sie darüber informiert, dass man in einer Ehe viele Vorteile genießt: z.B. Steuerliche Vorteile, Krankenkassen-Familienversicherung Vorteile etc.). Somit würde sowohl Frau xxx als auch ich auf wesentliche Vorteile verzichten, falls die oben genannte Behauptung auf uns zutreffen würde.)
Freundliche Grüße
.............
Ich denke so kann man das an die ARGE verschicken ne? Was meint Ihr?
Ich denke, dass man/frau dies so abschicken kann.
Sieht sonst noch jemand einen kleinen „Haken“?
Anm.: Ich bin heftig sauer, dass diese Entwicklung so eingetreten ist und wir uns demnächst alle diesem Irrsinn unterziehen „dürfen“. Feine Geschichte, dass wir nun alle unsere „Hosen herunterlassen“ müssen.
Ich würde schon zwei wirklich unterschiedlich lautendeTexte nehmen, die zwar eine Aussage haben, aber doch individueller sein sollten. Ich denk die kriegt ein SB auf den Tisch und der wird sich schnell seinen Reim darauf machen.:(
StephanK
17.09.2006, 22:30
Zwei kleine Anmerkungen noch: Zu Ihrer Behauptung, „Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird u.a. Vermutet, wenn Partner länger als ein Jahr zusammenleben“, möchte ich mich wie folgt äußern:Diese "Behauptung" ist kein persönlicher Einfall des Sachbearbeiters, sondern eine sog. gesetzliche Vermutung. Per Gesetz wird also nach > 1jährigem Zusammenwohnen vermutet, dass man ... siehe oben. Deswegen wäre es wohl besser, das weniger "persönlich" zu formulieren, sondern in etwa zu schreiben: "Entgegen der gesetzlichen Vermutung besteht keine Einstandsgemeinschaft, weil ..." usw.
Einstandsgemeinschaft habe ich geschrieben, weil es seit der Gesetzesänderung zum 1.8. nicht mehr auf eine eheähnliche Gemeinschaft ankommt, sondern nur noch darauf, ob der eine den anderen mit durchfüttert (warum auch immer) oder eben nicht.
Grübel, grübel,
ich habe zu lax geantwortet. :o Denn ich muss, nach nochmaligem lesen Deines Textes, Stupido Recht geben. Verfasst beide unterschiedliche Antworten :!:
Und: Unterlasst auch persönliche Anmerkungen zu Euch, wie z.B. wir fanden uns sympathisch o.ä.
Gruss
Mancubus
19.09.2006, 19:18
...super! Danke für Eure Tips! Ich denke nun ist mein Teil des Textes optimal formuliert.
Ich finde es auch mehr als "SCH.........SCHADE" das man sich als ALG-II Empfänger so dermaßen OUTEN muss. Ist echt eine Schande was da zur Zeit abgeht. Aber was will man als "normaler Bürger" denn anderes tun, als sich unterzuordnen... :(
Naja ... also Danke Euch nochmal vielmals für Eure Hilfe! :) Falls Ihr auch mal so nen Wisch bekommt wie ich, dann könnt Ihr Euch ja von meinem Text "inspirieren" lassen :D :D (..natürlich nur, wenn das ganze von Erfolg gekrönt ist!)
EDIT:
Hier doch nochmal die Änderung des Textes. (Will halt nunmal auf Nummer Sicher gehen *g*):
...
• Stellungnahme: Verhältnis von Frau xxx zu Herrn xxx
Entgegen der gesetzlichen Vermutung, besteht keine Einstandsgemeinschaft bzw eheähnliche Gemeinschaft, da unsere Wohngemeinschaft auf einer guten und langjährigen Freundschaft basiert. (Falls Ihnen dies von Interesse ist: Wir haben kein Intimes Verhältnis zueinander bzw. miteinander).
(Sicherlich sind Sie darüber informiert, dass man in einer Ehe viele Vorteile genießt: z.B. Steuerliche Vorteile, Vorteile hinsichtlich der Krankenkasse, Familienversicherungen etc.). Somit würde sowohl Frau xxx als auch ich auf wesentliche Vorteile verzichten, falls die Vermutung auf ein eheähnliches Verhältnis zutreffen würden.)
...
So ... ich möchte Euch bitten, mal auf den letzten Satz der in Klammern steht zu achten. Passt der so? Was besseres ist mir nicht mehr eingefallen. *g*
bis bald & liebe Grüße
Mancubus
Servus Mancubus!
Das geklammerte sagt m. E. nichts aus, denn ihr seid nicht verheiratet und ob ihr Vorteile aus einer Heirat ziehen könntet, wird sicherlich niemanden interessieren. Es geht doch darum ein paar Gründe aus der Sicht deiner Mitbewohnerin und von dir, jeweils getrennt voneinander, auf den Punkt zu bringen, die klar belegen, daß ihr getrennt wirtschaftet ohne irgendeine Verpflichtung füreinander einzugehen. Eben alles Argumente entgegen der gesetzlichen Vermutung! Getrennte Einkäufe, Kühlschrank beschriftet, nummerierte Zuckerwürfel, getrennte Wäsche usw.. Euer Intimleben geht die ertsmal nix an und auf Formulierungen wie „langjährige Freundschaft“ würde ich auch verzichten. Es geht um Geld und wenn es darum geht zerbrechen schnell die Freundschaften.
:mymind:
Hallo Mancubus,
im Betreff der „Stellungnahme“ sollte nicht das Wort „Verhältnis“ auftauchen, wenn Ihr lediglich in einer Wohngemeinschaft wohnt.
Auch würde ich dringend davon abraten, und ich schließe mich daher auch stupidos Beitrag an, Formulierungen zu wählen, wie „Wir haben kein intimes Verhältnis zueinander bzw. miteinander“.
Selbstredend „funktioniert“ eine WG u.a. auch über Sympathie und/oder langjähriger Freundschaft, hat aber in diesem „Fall“ nichts im Anhörungsbogen zu suchen.
Ihr, wie auch fast alle WG’s, habt Euch entschlossen aus wirtschaftlichen Gründen zusammen zu ziehen. Punkt.
Mancubus
20.09.2006, 09:21
Okay ... ist abgeändert. Tss .. wenn ich Euch nicht hätte *grins*!
Hier nochmal die komplette letzte Version (Hoffe es passt nun):
.....
Betreff: Stellungnahme zu Ihrem Schreiben vom 15.09.2006
Sehr geehrte Damen u. Herren
Bezüglich Ihres Schreibens vom 15.09.2006 „Anhörung gemäß §24 SGB X zum Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft“ möchte ich (Herr xxx xxx) mit diesem Schreiben Stellung zum genannten Sachverhalt nehmen.
• Miete
Die Miete wird zu 50% aufgeteilt, d.h. das monatlich jede Person genau die Hälfte der anfallenden Kosten für die Unterkunft zahlt.
• Finanzen/KFZ
Sowohl meine Mitbewohnerin Frau xxx xxx, als auch ich (Hr. xxx) verfügen über getrennte Konten, wobei keine Kontovollmachten für den jeweils anderen bestehen und somit keiner der genannten Personen über das Vermögen des anderen verfügen kann.
Wir sind weder finanziell von einander abhängig, noch kommt der eine für den anderen in jeglicher Form auf. (Als Beispiel möchte ich Ihnen den Einkauf von Lebensmitteln oder Hygiene-Mitteln des täglichen Bedarfs nennen. Jeder in unserer Wohngemeinschaft, ist zur Befriedigung seiner eigenen Bedürfnisse selbst verantwortlich.)
KFZ: Sowohl Frau xxx als auch ich besitzen jeweils einen eigenen PKW und sind somit nicht von einander abhängig.
• Versicherungen
Frau xxx besitzt keinerlei Versicherungen, die auf mich überschrieben oder abgeschlossen sind. (Dies gilt auch für mich: Ich bin weder im Besitz einer Vollmacht, noch über sonstige schriftliche Dokumente die belegen, dass ich gemeinsam mit Frau xxx Versicherungen besitze.)
• Wohngemeinschaft
Die Gründe für unsere Wohngemeinschaft liegen darin, anfallende Kosten wie Miete und Nebenkosten möglichst gering zu halten.
Frau xxx, sowie auch ich, verfügen jeweils über zwei getrennte Schlafräumlichkeiten. Geteilt werden lediglich Küche und Bad. Jeder trägt die Kosten der Wohnung zu 50% (wie oben genannt), ansonsten leben wir getrennt.
Entgegen der gesetzlichen Vermutung, besteht keine Einstandsgemeinschaft bzw eheähnliche Gemeinschaft.
Freundliche Grüße
______________________
xxx xxx
.....
Sooo ... das wars. Schau mer mal ob Ihr noch was findet oder ob man es so wegschicken kann. Möchte das spätestens morgen per Post wegschicken.
Liebe Grüße
Mancubus
Hallo Mancubus,
im Schlußsatz schreibst du von gesetzlicher Vermutung, gibt es sowas wirklich. - ich frag mich gerade wie "gesetzlich" etwas vermutet werden kann. (scheint für mich ein Widerspruch in sich zu sein)
- ich würd schreiben entgegen der unterstellenden oder unzutreffenden Vermutung.
- mal schauen ob sich noch jemand dazu meldet.
MFG
border
Moin Mancubus,
hier noch eine Anregung:
Wir sind weder finanziell von einander abhängig, noch kommt der eine für den anderen in jeglicher Form auf.
Würde ich wie folgt formulieren:
„Ich bin finanziell unabhängig und war und bin auch nicht bereit für meine Mitbewohnerin finanziell aufzukommen.“
Entgegen der gesetzlichen Vermutung, besteht keine Einstandsgemeinschaft bzw eheähnliche Gemeinschaft.
Das ist mit nicht ganz verständlich – gibt es eine „gesetzliche Vermutung“? Davon unabhängig frage ich mich, ob dieser letzte Satz geschrieben werden sollte?
Vielleicht hat die eine oder der andere noch Ratschläge?
Ich vermute mal ganz „ungesetzlich“, daß die verehrten Kollegen Border und Effge nicht gelesen haben was der Kollege StephanK ein paar Zeilen höher formulierte: Deswegen wäre es wohl besser, das weniger "persönlich" zu formulieren, sondern in etwa zu schreiben: "Entgegen der gesetzlichen Vermutung besteht keine Einstandsgemeinschaft, weil ..." usw.:lol:
Die erste Änderung die Effge vorgeschlagen hat würde ich auch umsetzen.
Ach ja! Den link zur gesetzlichen Vermutung (http://de.wikipedia.org/wiki/Vermutung_(Recht)) hatte ich vergessen! Ich vermute das schafft Klarheit.
Danke stupido,
damit ist meine Aussage komplett hinfällig, sorry.
- aber ich finde diese "gesetzliche Vermutung" hat schon ein besonderes Geschmäckle. (meiner Ansicht nach ist diese ein völlig ungeeignetes Instrument um in diesen Fällen, davon Gebrauch zu machen)
da wird meines Erachtens nach das Gesetz benutzt um Recht zu brechen.
wieder was gelernt:oops:
MfG
border
Ich rudere auch schon heftig zurück :)
Da hat unser Mann aus München Recht.
Den letzten Satz also leicht geändert stehen lassen:
Entgegen der gesetzlichen Vermutung besteht daher keine Einstandsgemeinschaft bzw eheähnliche Gemeinschaft.
Mancubus
21.09.2006, 10:57
Also Ihr seit echt genial! Finde es toll das man hier so tollen support bekommt .. ich ziehe meinen Hut vor Euch Jungs! ;)
So also ich denke somit wäre meine "Anhörungsbescheid" komplett.
Hier poste ich nochmal die nun fertige Fassung, da ich diese spätestens morgen wegschicken muss.
....
Betreff: Stellungnahme zu Ihrem Schreiben vom 15.09.2006
Sehr geehrte Damen u. Herren
Bezüglich Ihres Schreibens vom 15.09.2006 „Anhörung gemäß §24 SGB X zum Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft“ möchte ich (Herr xxx xxx) mit diesem Schreiben Stellung zum genannten Sachverhalt nehmen.
• Miete
Die Miete wird zu 50% aufgeteilt, d.h. das monatlich jede Person genau die Hälfte der anfallenden Kosten für die Unterkunft zahlt.
• Finanzen/KFZ
Sowohl meine Mitbewohnerin Frau xxx xxx, als auch ich (Hr. xxx) verfügen über getrennte Konten, wobei keine Kontovollmachten für den jeweils anderen bestehen und somit keiner der genannten Personen über das Vermögen des anderen verfügen kann.
Ich bin finanziell unabhängig und war und bin auch nicht bereit für meine Mitbewohnerin finanziell aufzukommen. (Als Beispiel möchte ich Ihnen den Einkauf von Lebensmitteln oder Hygiene-Mitteln des täglichen Bedarfs nennen. Jeder in unserer Wohngemeinschaft, ist zur Befriedigung seiner eigenen Bedürfnisse selbst verantwortlich.)
KFZ: Sowohl Frau xxx als auch ich besitzen jeweils einen eigenen PKW und sind somit nicht von einander abhängig.
• Versicherungen
Frau xxx besitzt keinerlei Versicherungen, die auf mich überschrieben oder abgeschlossen sind. (Dies gilt auch für mich: Ich bin weder im Besitz einer Vollmacht, noch über sonstige schriftliche Dokumente die belegen, dass ich gemeinsam mit Frau xxx Versicherungen besitze.)
• Wohngemeinschaft
Die Gründe für unsere Wohngemeinschaft liegen darin, anfallende Kosten wie Miete und Nebenkosten möglichst gering zu halten.
Frau xxx, sowie auch ich, verfügen jeweils über zwei getrennte Schlafräumlichkeiten. Geteilt werden lediglich Küche und Bad. Jeder trägt die Kosten der Wohnung zu 50% (wie oben genannt), ansonsten leben wir getrennt.
Entgegen der gesetzlichen Vermutung besteht daher keine Einstandsgemeinschaft bzw. eheähnliche Gemeinschaft.
Freundliche Grüße
______________________
xxx xxx
....
Tjo .. das dürft's gewesen sein oder? :)
Grüße
Mancubus
StephanK
21.09.2006, 12:40
... ich finde diese "gesetzliche Vermutung" hat schon ein besonderes Geschmäckle. (meiner Ansicht nach ist diese ein völlig ungeeignetes Instrument um in diesen Fällen, davon Gebrauch zu machen). Da wird meines Erachtens nach das Gesetz benutzt um Recht zu brechen.Dazu mal ein paar allgemein-grundsätzliche Worte zu gesetzlichen Vermutungen: Das ist keine neue Erfindung und keine Spezialität des SGB II, sondern es gibt gesetzliche Vermutungen an vielen Stellen unseres Rechts. (Beispiel: § 443 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__443.html))
Die Funktion solcher gesetzlicher Vermutungen besteht nicht darin, jemandem etwas persönlich zu unterstellen, sondern in der Regel in einer Beweislastumkehr in typischen Fällen, durch die dem eigentlich Beweispflichtigen der Beweis erleichtert wird, den er sonst nur mit Schwierigkeiten oder gar nicht führen könnte, weil das zu Beweisende in der Sphäre des Gegenübers liegt. Um den Fall als Beispiel zu nehmen, an den in § 443 BGB gedacht ist: der Käufer einer Ware hat in aller Regel keinen Einblick in den Produktionsprozess oder in die Lagerung beim Verkäufer.
Man muss wohl einräumen, dass das bei zusammenlebenden Menschen ganz ähnlich ist: Der Alg II-Träger hat in der Regel keinen Einblick in deren privaten Lebensbereich. Das ist auch gut und richtig so. Die bisherige "Schnüffelpraxis" ist hier schon oft und zurecht kritisiert worden.
Auf der anderen Seite wird dadurch das Prinzip durchbrochen, dass normalerweise die Behörde einen Sachverhalt ermitteln muss und es nicht dem Antragsteller obliegt, darzulegen, dass etwas nicht so ist, wie es entweder den Anschein hat oder per Gesetz vermutet wird. Eine solche gesetzliche Vermutung "beißt sich" also mit dem Grundsatz, dass für eine Behörde nur das existiert, was sie selbst ermittelt oder an Informationen vom Antragsteller bekommen hat.
Wirklich lösen lässt das Problem sich nicht; es wird immer ein Spannungsverhältnis geben, wenn auf eine bedarfsabhängige Sozialleistung Leistungen angerechnet werden sollen, die jemand (vielleicht) erhält, auf die er aber keinen Anspruch hat.
@Mancubus
Nicht vergessen die XXXX mit Namen zu füllen und den Brief per Einschreiben mit Rückschein abzuschicken.:wink:
Teile uns bitte mit, wie es weitergeht, da zu vermuten ist, daß demnächst häufiger dieses Thema angesprochen wird.
Yo,
und däumchendrück :!:
Mancubus
21.09.2006, 22:43
Jup wird gemacht! :)
Danke nochmal an Euch!
Ich halte Euch auf'm Laufenden!
Liebe Grüße
Mancubus
cuimhnich
27.09.2006, 06:24
guten morgen,
mich würde wirklich interessieren, was bei dir raus gekommen ist... derweil schreib ich euch mal meine version...
ich lebe hier in einer wg! wir haben alles getrennt versicherungen, konten, GEZ, kühlschrank....
ich habe vom 06.60.06 bis 25.08.06 eine weiterbildungsmaßnahme von der agentur für arbeit darmstadt bekommen (incluvise eines 4-wöchigen praktikums)
in der zeit der schule sagte ein 'kollege' dass seine mutter ihm mitgeteilt hatte, dass er ne kontrolle vom amt hatte... ich dachte noch... bei mir würden die pech haben, ist eh keiner zu hause...
aber pech hatte ich... warum?
ende juli hatte ich nen kleinen zettel im briefkasten: 4. hausbesuch, niemand angetroffen.
ok, es standen ja die daten drauf, also schreib ich dem mann ne mail, dass ich ja von seiner firma aus die weiterbildung habe und er wissen müssen, wo ich bin... null reaktion darauf.
das schreiben im august war schon größer: 7. hausbesuche erfolglos... und er wollte, dass ich am 19.08. von 09:30 bis 13:30 zu hause bin... zu dem zeitpunkt war ich schon im praktikum (hotel in der rezeption). ich rief ihn an, dass ich doch in der weiterbildung bin und dass ich nicht 4 stunden zu hause sitzen kann und auf ihn warten kann während ich doch arbeiten müsste... das interessierte ihn nicht: wenn er kommt habe ich zu hause zu sein, ich könne ja seinen zettel bei arbeitgeber vorlegen.
ich sagte ihm außerdem, dass ohne zeugen hier niemand gucken kommt... bei der arbeitsweise ist das auch dringend notwendig und gerechtfertigt, denn es kommt noch besser!
eine woche später bekam ich von einer weiteren mitarbeiterin der agentur für arbeit ein schreiben, dass mein geld bis zum 31.08.06 befristet wäre und ich solle den arbeitsvertrag und die lohnabrechnung für einen 1€job zu ihr bringen... angeblich hätte ich dass dem kontrolleur so gesagt, dass ich so einen job habe... und ich sollte dafür nach darmstadt kommen... ach ja, die fahrten des kontrolleurs von DA bis zu mir betragen pro fahr 44 km...
ich habe nen anwalt zu dem fall konsultiert... der meinte, ich solle mir von meinem vermieter bestätigen lassen, dass wir inner wg leben... hab ich gemachte und alles persönlich vorbei gebracht.
ne woche später: ich solle nachweise bringen, dass wir getrennte haushaltsversicherung, getrennte GEZ, getrennte konten haben ... kein problem, habe ich alles hingeschickt. letzten samstag erhielt ich ein erneutes schreiben: mein alg ist auf den 31,08.06 befristet, wegen fehlender unterlagen... ich solle nachweise schicken, dass ich und mein vermieter GEZ dieses Jahr gezahlt haben.... also habe ich die kontoauszüge kopiert und hingeschickt...
gestern war der kontrolleur wieder hier, hab grad meinen keller entmistet., also niemanden gehört, hatte aber wieder nen zettel im briefkasten...
ich habe diesen monat weder alg noch meine miete bekommen - fristlose kündigung des mietvertrages steht ins haus...
und dass ich mitten im fetten deutschland sitze und einfach nur hunger habe... nach 4 wochen ohne kohle kein wunder?
ich finde dieses verhalten eine sauerei und diese art von kontrolle in keiner weise gerechtfertig. wenn die mal in die akten geschaut hätten, hätten die gesehen, dass ich diese weiterbildung habe.
hier werden steuergelder in einem ausmaß verschwendet, dass sich einem der magen umdreht (denn mein anwalt wird ja nun auch vom staat bezahlt) und das alles nur, um etwas nachzuweisen, was schon längst gegenteilig bewiesen wurde...
einen schönen tag noch...
Mancubus
04.10.2006, 13:54
@cuimhnich: Das ist ja wirklich unglaublich was da abgeht!!! Sowas ist ne bodenlose Frechheit! (sich-mehr-böse-Wörter-verkneif)....
Jedenfalls würde ich an Deiner Stelle nochmals versuchen, einen Termin in deiner zuständigen ARGE zu machen. Es muss doch dort jemanden geben, dem Du diese Geschichte mitteilen kannst?! Vorallem muss es jemanden geben, der Deine Nachweise (GEZ, Kontoauszüge etc.) neutral überprüfen kann?!? Also ich bin echt fassungslos was Deine Geschichte angeht! Und ich hoffe für Dich, dass sich das so schnell wie möglich wieder einrenkt, und du wieder Geld bekommst!
Nun noch zu meiner Geschichte: Ich hatte Euch ja erzählt das ich meine "Stellungnahme" zur eheähnlichen Gemeinschaft weggeschickt hatte. Nunja ... heute (4. Oktober) schaue ich auf mein Konto und was sehe ich? KEIN Geld von der Arge!! Nunja .. ich bin dann heut kurzer Hand zu denen gegangen und Gott sei dank wurde mir bestätigt das mein Antrag bzw die Stellungnahme durch ist und ich weiterhin Geld bekomme (zwar erst am Freitag, aber hauptsache ich bekomms noch!). Somit war unsere Aktion hier erfolgreich und ich möchte mich bei jedem noch bedanken der mir Tipps gegeben hat! Ihr seit Klasse!!!
Liebe Grüße
Mancubus
cuimhnich
04.10.2006, 14:21
Mancubus@ ich freue mich, dass du dein geld bekommst!!!! erster sieger!!!!!!!
ich weiß, meine geschichte ist so krotesk, dass es schon bald klingt wie ein Märchen... aber die haben ja immer ein happy-end?
wen soll ich fragen? an mir wurscheln 3 leute rum, mein falli, die tante fürs geld und der kontrolleur... aber jeder wurschtelt für sich und gegeneinander und ...
aber ich habe noch einen beitrag der zeitschrift ' Die Welt' gefunden...
***Ab August schärfere Hartz-IV-Kontrollen
Staat richtet Prüfdienst ein - Strengere Kriterien für Wohngemeinschaften
Arbeitslose haben es künftig noch ein bißchen schwerer. Voraussichtlich vom 1. August an werden Bezieher von Hartz IV-Leistungen strenger kontrolliert. Der Gesetzgeber plant unter anderem einen Prüfdienst und die telefonische Abfrage von Daten. Zugleich sinkt das Vermögen, über das Bezieher von Arbeitslosengeld II frei verfügen können.
Der Prüfdienst gehört zu den gravierenden Verschärfungen bei der Genehmigung von Arbeitslosengeld II (ALG II). Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Berlin beschreibt den Plan als "flächendeckende Einrichtung eines Außendienstes zur Vermeidung von Leistungsmißbrauch". Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen sich daher auf Hausbesuche von Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit oder der sogenannten Arbeitsgemeinschaften einstellen.
Ihre Visiten müssen die Behörden aber anmelden. "Wenn jemand ohne Anmeldung vor der Tür steht, sollte man ihn nicht reinlassen", rät Franz-Georg Rips, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes in Berlin. Er beruft sich auf die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung. Der Grund des Kontrollbesuchs sollte zudem klar benannt werden. Die bloße Vermutung "Da könnte was sein" reiche nicht. Seine Ansicht stützt Rips auf ein Urteil des Landssozialgerichts Essen (Az.: L 7 AS1/06 ER).
Grundsätzlich dürfen sich Kontrolleure nach Auskunft der Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) mit Sitz in Frankfurt nur eingeschränkt in der Wohnung umsehen. "Wenn jemand einen neuen Kühlschrank beantragt hat, kann nur geprüft werden, ob der alte kaputt ist", erläutert BAG-SHI-Berater Frank Jäger. Ein zusätzlicher Blick ins Bad oder ins Schlafzimmer, um beispielsweise eine eheähnliche Gemeinschaft nachzuweisen, sei unzulässig. Jäger rät, den Prüfdienst zusammen mit einem Beistand aus der Familie oder dem Freundeskreis zu empfangen.
Zum 1. August gelten für eheähnliche Gemeinschaften engere Kriterien, wenn es um die Zuteilung des ALG II geht. Die Behörden gehen unter anderem dann von einer eheähnlichen Gemeinschaft aus, wenn die Partner länger als ein Jahr zusammen wohnen, gemeinsame Kinder oder ein gemeinsames Konto haben. Zu sehr dürfen die Behördenmitarbeiter aber auch hier nicht schnüffeln: In der Nachbarschaft Informationen über die Privatsphäre von Antragstellern oder ALG-II-Empfängern einzuziehen, widerspricht laut Rips dem Datenschutz (Sozialgericht Düsseldorf, S 35 AS 343/05 ER).
Andererseits verpflichtet das neue Gesetz ALG-II-Bezieher zur Mitwirkung bei den verschärften Kontrollen. Wer sich komplett verweigert, gerät in Betrugsverdacht - Sanktionen drohen. "Wenn unsere Prüfer nicht in die Wohnung gelassen werden, ermitteln wir verstärkt", erläutert Ralf Geratz-Krambs, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Kommserve des Kreises Offenbach.***
.... und was sagt uns das? die haben wohl doch keine narrenfreiheit, das problem ist, dass wir algis kaum unsere rechte kennen und uns von denen dann einschüchtern lassen.
hab das gleich an meinen anwalt geschickt... selbst der weiß nicht so richtig, was er von der geschichte halten soll...
Hallo Mancubus,
die „erfolgreiche Aktion“ erfreut. :)
Gruß effge
@Mancubus
Applaus gibt’s erst wenn der Bescheid korrekt und das Geld an seinem Platz ist!
Also laß von dir hören, wenn alles paßt.
:)
Berlin1195
05.11.2006, 20:07
Nun noch zu meiner Geschichte: Ich hatte Euch ja erzählt das ich meine "Stellungnahme" zur eheähnlichen Gemeinschaft weggeschickt hatte. Nunja ... heute (4. Oktober) schaue ich auf mein Konto und was sehe ich? KEIN Geld von der Arge!! Nunja .. ich bin dann heut kurzer Hand zu denen gegangen und Gott sei dank wurde mir bestätigt das mein Antrag bzw die Stellungnahme durch ist und ich weiterhin Geld bekomme (zwar erst am Freitag, aber hauptsache ich bekomms noch!). Somit war unsere Aktion hier erfolgreich und ich möchte mich bei jedem noch bedanken der mir Tipps gegeben hat! Ihr seit Klasse!!!
Liebe Grüße
Mancubus
Bei dir war doch deine Mitbewohnerin auch arbeitslos, oder ? Dann habt ihr doch eh beide Anspruch auf Hartz IV !
Berlin1195
Hallo an Alle! Ich bin neu hier und hoffe auch an der richtigen Stelle gepostet zu haben. Ich befinde mich in einer ähnlichen Situation wie MANCUBUS, bin arbeitslos und wohne in einer WG mit einer Mitbewohnerin, die ihr Abitur nachholt und BäfoG bezieht. Ich habe MANCUBUS Brief als Grundlage genommen und für meinen Fall dahingehend geändert.
Es ist sicherlich noch verbessungswürdig und ich bitte Euch hiermit mir dabei zu helfen, da mir ALGII schon seit Dezember versagt bleibt.
Stellungnahme zur Rückseite des Zusatzblattes 5
Sehr geehrte XXX,
bezüglich der Überprüfung für das Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft möchte ich mit diesem Schreiben Stellung zur Rückseite des Zusatzblattes 5 nehmen.
Ich will zur Klarstellung darauf hinweisen, dass die gesetzliche Vermutung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft nicht gegeben ist, da
der/die MitbewohnerIn(XXX) und ich weder verheiratet sind noch ein gemeinsames Kind haben, sowie auch keinen Angehörigen der mit uns in dieser Wohnung lebt
der/die MitbewohnerIn und ich über getrennte Mietverträge verfügen
sowohl der/die MitbewohnerIn als auch ich über getrennte Konten verfügen, wobei keine Kontovollmachten für den jeweils anderen bestehen und somit keiner über das Vermögen des anderen verfügen kann
Herr/Frau XXX keinerlei Versicherungen besitzt, die auf mich überschrieben oder abgeschlossen sind. Dies gilt auch für mich: Ich bin weder im Besitz einer Vollmacht, noch über sonstige schriftliche Dokumente die belegen, dass ich gemeinsam mit Herr/Frau XXX Versicherungen besitze.
der/die MitbewohnerIn nie bereit war und auch nicht bereit ist für mich finanziell aufzukommen, sowie sich über behördliche Belange einer anderen Einzelperson, mit der sie lediglich nur den Bereich der Wohnung teilt, der ihr vetraglich zusteht, nicht kümmern will und muss.
Die Gründe für unsere Wohngemeinschaft liegen darin, anfallende Kosten wie Miete und Nebenkosten möglichst gering zu halten.
Beide Bewohner verfügen jeweils über getrennte Schlafräumlichkeiten. Lediglich die Küche und das Bad werden gezwungenermaßen geteilt.
Als Beispiele möchte ich Ihnen den getrennten Einkauf von Lebens- und Hygienemitteln des täglichen Bedarfs nennen, getrennte Fächer im Kühlschrank, zwei Sätze Geschirr im Schrank, getrennter Wäschekorb und Wäscheständer, einen Putzplan in der Küche usw.
Entgegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der in § 7 Abs. 3 a SGB II normierten Vermutungsregelung liegt eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft in meinem Falle NICHT vor.
Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben richtig sind.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank.
Gruß:)
Hallo Torero,
- im großen und Ganen schon ganz gut, würde aber noch dieses ändern (in rot eingefügt)
Stellungnahme zur Rückseite des Zusatzblattes 5
Sehr geehrte XXX,
bezüglich der Überprüfung des Vorliegens einer von Ihnen angenommenen Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft nehme ich mit diesem Schreiben Stellung zur Rückseite des Zusatzblattes 5.
Zur Klarstellung möchte ich hiermit darauf hinweisen, dass die gesetzliche Vermutung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft nicht gegeben ist, da
der/die MitbewohnerIn(XXX) und ich weder verheiratet sind noch gemeinsame Kinder haben, und auch keine Angehörigen mit in dieser Wohnung leben.
der/die MitbewohnerIn und ich über getrennte Mietverträge verfügen
sowohl der/die MitbewohnerIn als auch ich über getrennte Konten verfügen, wobei keine Kontovollmachten für den jeweils anderen bestehen und somit keiner über das Vermögen des anderen verfügen kann
Herr/Frau XXX keinerlei Versicherungen besitzt, die auf mich überschrieben oder abgeschlossen sind. Weder wird über gemeinsame Verträge/Versicherungen verfügt, noch ist jemand der Begünstigte aus so einer Vertrag/Versicherung.
der/die MitbewohnerIn nie bereit war und auch in Zukunft nicht bereit ist für mich finanziell aufzukommen, sowie sich über behördliche Belange einer anderen Einzelperson, mit der sie lediglich nur den Bereich der Wohnung teilt, der ihr vetraglich zusteht, nicht kümmern will und muss.Die Gründe für unsere Wohngemeinschaft liegen lediglich darin, anfallende Kosten wie Miete und Nebenkosten möglichst gering zu halten.
Entgegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der in § 7 Abs. 3 a SGB II normierten Vermutungsregelung liegt eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft in meinem Falle [B]nicht vor.
Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben richtig sind.
Mit freundlichen Grüßen
das würde ich ändern, alles andere ist Geschmachssache, -denke ich.
-aber vielleicht fällt ja noch jemandem was dazu ein.
Gruß
border
:welcome: torero,
ich hoffe, dass Du den Stier an den Hörnern zu packen bekommst. :-)
Unser border aus Hannover hat Dir bereits sehr gute Änderungsvorschläge unterbreitet; übernehme sie so.
Du schreibst, dass Dir schon seit Dezember letzten Jahres die Leistungen versagt werden.
Kannst Du uns mitteilen mit welcher Begründung, und gibt es etwas schriftliches dazu?
Gruß
Vielen Dank an alle die sich zu Wort gemeldet haben. :sensationell:
Der "Stier ist erledigt", mein Antrag wurde angenommen und den Bescheid habe ich auch gleich erhalten.
@Effge
Du schreibst, dass Dir schon seit Dezember letzten Jahres die Leistungen versagt werden. Kannst Du uns mitteilen mit welcher Begründung, und gibt es etwas schriftliches dazu?
Die Sachbearbeiterin hat mir einen Brief zukommen lassen mit der Aufforderung zur Mirwirkung nach § 60 SGB I. Ich bin daraufhin persönlich hin, habe auch diesen Zusatzblatt 5 ausgefüllt und eine Kopie des Mietvertrages meiner Mitbewohnerin mitgenommen. Trotzdem wurde Anfang des Jahres kein Geld überwiesen. Ich habe hier im
:laola: Forum :laola:
dann MANCUBUS Brief gefunden...und der Rest worde schon erwähnt.
Danke nochmals. Und lasst Euch gut gehen!!
Seebarsch
11.01.2007, 21:52
Das ging ja unglaublich schnell!
Herzlichen Glückwunsch!
:sensationell:
Hallo Torero,
schön dass es geklappt hat, meinen Glückwunsch :sensationell: .
Gruß
border
Tja, da möchte ich auch auch gerne ein Dankeschön an Mancubus loswerden, der diese Thematik mit uns und letzlich für Betroffene "aufgewühlt" hat :)
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