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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eingliederungszuschuß möglich in Betrieb von Familienangeh?


sparer
21.11.2008, 15:34
Ich habe aus betriebsbedingten Gründen meinen Job verloren und mich arbeitslos gemeldet. Die Firma hat ihre Geschäftstätigkeit aufgegeben.
Nun hätte ich die Möglichkeit, in der Firma meines Sohnes angestellt zu werden, im Außendienst. Die Produkte und Arbeitsabläufe sind mir sehr vertraut, denn ich habe das früher schon nebenbei gemacht.
Frage: gibt es für mich eventuell die Möglichkeit, in der Firma meines Sohnes zu arbeiten in Verbindung mit einem Eingliederungszuschuß für ältere Bewerber? Ich bin dieser ältere Bewerber.
Es gibt für mich mehrere Optionen: entweder ich bleibe erstmal in der Arbeitslosigkeit und bekomme Arbeitslosengeld, oder ich arbeite auf sebständiger Basis für die Firma meines Sohnes und bekomme evtl vom Arbeitsamt einen Zuschuß, oder mein Sohn stellt mich ein und er bekommt diesen Eingliederungszuschuß, oder ich bleibe erstmal abeitslos und warte bis ich etwas adequates angeboten bekomme.
Ich habe aber keine Lust, mich auf die faule Haut zu legen und den Staat zu belasten - das machen andere schon für mich - sondern möchte ohne großen Zeitverlust weiterarbeiten.
Ich hoffe, ich habe meinen Fall verständlich dargestellt.
Wie soll ich mich verhalten? Ich habe Anfang Dezember einen 1. Termin beim Arbeitsamt über meine weitere Zukunft und würde mich über mögliche Optionen gerne gedanklich vorbereiten.
Die liebste Alternative wäre für mich, bei meinem Sohn anzufangen, da kenne ich mich aus und der Job passt genau zu meinen Fähigkeiten.
Für Antworten besten Dank schon mal!

Ich bin es nicht
21.11.2008, 19:23
Hallo Sparer ..

das ist / wäre absolut bedeutungslos für den Eingliederungszuschuss , wenn dein Chef / der Firmeninhaber ein Familienmitglied ist ..

hier erst einmal die Vorraussetzungen für den Eingliederungszuschuss ..


Wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, erhält Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 30 - 50% des Arbeitsentgeltes für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten und höchstens 36 Monaten.
Nach dem ersten Jahr wird der Eingliederungszuschuss um 10% jährlich gekürzt.


Sie sind über 50 Jahre
seit mindestens 6 Monaten arbeitslos (§119 SGB III) oder
haben Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen bzw. Transferkurzarbeitergeld erhalten oder
sind einer beruflichen Fortbildung bzw. einer öffentlich geförderten Beschäftigung nachgegangen
und Ihre Vermittlung muss ist aufgrund persönlicher Umstände schwierig
außerdem muss das Arbeitsverhältnis mindestens 1 Jahr bestehen
es gibt wohl Möglichkeiten den Zeitraum zu überbrücken ( falls du noch nicht mindestens 6 Monate arbeitslos bist ) ..

z.B. Aushilfsbeschäftigung bei deinem Sohn ..( davon bleiben 165€ ??? anrechnungsfrei - Hinzuverdienstgrenze ) - bitte einer der Moderatoren zu korrigieren , falls ich da verkehrt liege -

etwaig ein Langzeitpraktikum ..

sparer
21.11.2008, 20:40
Hallo Sparer ..

das ist / wäre absolut bedeutungslos für den Eingliederungszuschuss , wenn dein Chef / der Firmeninhaber ein Familienmitglied ist ..

hier erst einmal die Vorraussetzungen für den Eingliederungszuschuss ..

[/list]
es gibt wohl Möglichkeiten den Zeitraum zu überbrücken ( falls du noch nicht mindestens 6 Monate arbeitslos bist ) ..

z.B. Aushilfsbeschäftigung bei deinem Sohn ..( davon bleiben 165€ ??? anrechnungsfrei - Hinzuverdienstgrenze ) - bitte einer der Moderatoren zu korrigieren , falls ich da verkehrt liege -

etwaig ein Langzeitpraktikum ..



Danke! Das ist doch schon mal ein Lichtblick!
Also die Firma des Sohnes wäre kein Hindernis-unter Vorbehalt.
Und wegen der 6 Monate-hm.......da sehe ich jetzt zwar keinen Sinn drin, aber ich werde das mit der Arbeitsagentur besprechen, da gibt es bestimmt Möglichkeiten, diese Situation elegant zu lösen, ohne daß irgendjemand einen gravierenden Nachteil hätte.
Bin seit 2 Tagen arbeitslos gemeldet und möchte natürlich diesen Zustand schnellstens wieder beenden, ich kann zumindest der Agentur diese Möglichkeit bei der Firma meines Sohnes anbieten, mal sehen was die draus machen können.

bernardo
16.04.2009, 18:00
Hallo Sparer ..

das ist / wäre absolut bedeutungslos für den Eingliederungszuschuss , wenn dein Chef / der Firmeninhaber ein Familienmitglied ist ..

hier erst einmal die Vorraussetzungen für den Eingliederungszuschuss ..

[/list]
es gibt wohl Möglichkeiten den Zeitraum zu überbrücken ( falls du noch nicht mindestens 6 Monate arbeitslos bist ) ..

z.B. Aushilfsbeschäftigung bei deinem Sohn ..( davon bleiben 165€ ??? anrechnungsfrei - Hinzuverdienstgrenze ) - bitte einer der Moderatoren zu korrigieren , falls ich da verkehrt liege -

etwaig ein Langzeitpraktikum ..
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hallo und eine frage,

von mindestens wieviel wochenstunden arbeit muss ich ausgehen damit ein
arbeitgeber diesen zuschuss erhält?
hintergrund meiner frage: ich bin zu einem praktikum eingeladen und hoffe auf eine anstellung. mit 56 jahren in zeiten der krise ist es extrem schwer noch einen fulltime-job zu finden! vieleicht hilft diese förderung?

danke schon mal für eine antwort:danke:
bernardo