Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : zähle ich als eigene Bedarfsgemeinschaft
bin 23 Jahre, habe einen 4-jährigen Sohn und bekomme Ende des Monats mein zweites Kind, lebe im Haushalt meiner Eltern, mit denen ich schon seit 2004 einen Untermietvertrag habe und muss für meinen Lebensunterhalt selbst aufkommen zähle ich nun mit meinen Eltern als Bedarfsgemeinschaft oder zähle ich mit Kind(er) als eigene Bedarfsgemeinschaft wer kann mir antwort geben?
StephanK
17.09.2006, 11:35
Du und Dein Kind bilden eine Bedarfsgemeinschaft mit Deinen Eltern bis zu Deinem 25. Geburtstag. Anders wäre es nur, wenn Du heiraten würdest.
Hallo gitt
Hier ein Gesetzes-Text zu Deiner Frage:
Hilfebedürftigkeit
§ 9 SGB II Fassung ab 01.08.2006
Hinweise der BA
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(1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft
lebenden Person nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitelln, vor allem nicht
1. durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit,
2. aus dem zu berücksichtigen Einkommen oder Vermögen
sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von andern, insbesondere von
Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.
(2) Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Patners zu berücksichtigen.:shock: Bei unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die die Leistungen zur Sicherungen ihres
Lebensunterhalt nicht aus ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen beschaffen können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils und dessen Bedarfsgemeinschaft lebenden Patners zu
berücksichtigen.:shock:
Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig.
(3) Absatz 2 Satz 2 findet keine Anwendung auf ein Kind, das schwanger ist oder sein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreut.
Das heist also das du eine eigene Bedarfsgemeinschaft bildest mit deinem Kind und deiner schwangerschaft
Dir steht ALG II zu von 345 € und ein Mehrbedarf
Leistung für Mehrbedarf beim Lebensunterhalt
§21 SGB II Fassung ab 01.08.2006
Hinweis der BA
(2) Werdende Mütter, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, erhalten nach der 12.Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 von Hundert der nach §20 maßgebenden Regelleistung.
Abweichende Erbringung von Leistungen
§ 23 SGB II Fassung ab 01.08.2006
Hinweis der BA
(3) Leistungen für
2.Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt.
Die ARGE darf nicht das Einkommen deiner Eltern oder nur das Einkommen eines Elternteils oder dessen Lebenspartner heranziehen um dich zu berechnen.
Damit muss ich also dem Moderator wiedersprechen
(Rot ist Satz 2)
:sensationell:
Ps: Dieses Gesetz kennen die wenigsten noch nicht mal die von der ARGE:patsch:
und noch was sollte das jugendamt der meinung sein das es besser ist in eine eigene wohnung zu ziehen muss die Arge dem zustimmen
Natürlich nur wenn du eine eigene Wohnung haben möchtest
Dann fällt auch die unter 25 Regelung weg für dich.
Wenn du fragen hast melde dich.
Achso wir wissen das auch nur alles weil wir eine Tochter von 18 Jahren haben sie bei uns lebt und schwanger ist
StephanK
26.09.2006, 22:19
Hier ein Gesetzes-Text zu Deiner Frage:
(...)
(3) Absatz 2 Satz 2 findet keine Anwendung auf ein Kind, das schwanger ist oder sein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreut.
Das heisst also dass du eine eigene Bedarfsgemeinschaft bildest mit deinem Kind und deiner Schwangerschaft :welcome: dirklo,
selbstverständlich mache auch ich Fehler und bin auch dankbar, wenn man sie korrigiert!
Gitts "Fall" ist insofern außergewöhnlich, als sie zwar zur Bedarfsgemeinschaft gehört, aber - und insofern habe ich leider den § 9 Abs. 3 SGB II übersehen, den ich oben noch mal zitiert habe - das Einkommen der Eltern spielt trotzdem keine Rolle.
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