Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Profiling = auch Eingliederungsvereinbarung unterschreiben??
Hallo
Hallo
Bekam heute (22.07.2005) telefonisch vom Arbeitsamt eine Einladung für den 28.07.2005, diese ich auch noch schriftlich zugeschickt bekomme, wo mit mir ein Profiling gemacht werden soll und ich soll meine Bewerbungsunterlagen mitbringen.
Kann es sein, das bei diesem Profiling auch diese Eingliederungsvereinbarung unterschrieben werden soll oder ist das nicht immer, wenn ein Profiling für die bessere Vermittlung in Arbeit gemacht wird?
Kann es sein, das die mir einen 1-Euro-Job andrehen?
Danke im Voraus für eure Antworten und Ratschläge
Gruß Lipnik
StephanK
22.07.2005, 14:37
Hallo lipnik,
prinzipiell soll ein Profiling Dir wie auch der Arbeitsagentur dazu dienen, gezielter nach einem neuen Arbeitsplatz zu suchen. Wenn es gut gemacht wird (was nicht immer der Fall ist), hat es durchaus auch seinen Nutzen.
Allerdings ist die praktische Handhabung oft ... sagen wir mal: merkwürdig. Für Eingliederungsvereinbarungen ist vorgeschrieben, dass Ihnen ein Profiling vorausgehen soll. Das ist auch sinnvoll, weil eine Eingliederungsvereinbarung ja "maßgeschneidert" sein soll. Wenn Dein ALG II-Träger so vorgeht, ist das nur korrekt.
Offenbar wird aber da und dort auch schon die Teilnahme an einer Profilingmaßnahme mit dem Mittel "Eingliederungsvereinbarung" festgelegt, was eigentlich ziemlich daneben ist, weil das Profiling ja wie gesagt Voraussetzung für die EV ist - aber auch nix schadet.
Dass Dir im Rahmen einer Profilingmaßnahme oder im Zusammenhang damit ein 1-€-Job auf's Aug' gedrückt wird, kommt wohl auch mal vor. Sei also wachsam und lass Dich nicht durch irgendwas überrumpeln.
Hallo
Erst mal Danke für Deine Antwort
Wenn ich jetzt dieses Profiling mit dem Sachbearbeiter gemacht habe und er dann mit dieser Eingliederungsvereinbarung ankommt, kann ich sie dann ruhigen gewissens unterschreiben oder soll ich sie erst mit nach Hause nehmen und in Ruhe durchlesen?
Was wird in dieser Profilingmaßnahme gemacht und wie lange dauert sie? Und was könnte ich machen, um keinen Mist, wie halt 1-Euro-Job oder so, angedreht zu bekommen bzw. das nicht, gegen meinen Willen machen zu müssen?
Gruß Lipnik
StephanK
22.07.2005, 22:27
Hallo Lipnik,
ich glaube, dass das keine Frage eines ruhigen oder unruhigen Gewissens ist.
Ich habe das vor allem deswegen geschrieben, weil bei diesen Eingliederungsvereinbarungen teilweise wohl mit einer ziemlichen Überrumpelungstaktik gearbeitet wird und den Betroffenen erst danach allmählich klar wird, was genau sie da unterschrieben haben. Ich will die ARGEn nicht mit Drückerkolonnen vergleichen, aber was man so hört und liest, erinnert schon gelegentlich an diese Herrschaften, die an der Haustür klingeln und - schwups! hat man ein 28bändiges Lexikon für 800 € gekauft, das man im Leben nicht braucht.
Guck Dir mal diese Gerichtsentscheidung (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/esgb/export.php?id=23298) an; um den "juristischen Kram" geht's dabei im Moment gar nicht, aber dort wird sehr anschaulich beschrieben, wie gelegentlich vorgegangen wird. Oder lies die Geschichte von Rose (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=15597) hier im Forum - dann wird Dir klar, was ich meine.
Wichtig ist einfach nur, dass Du Dich nicht einfach quer stellst und strikt "nein" sagst, weil Dir daraus schnell Nachteile erwachsen können (Kürzung des ALG II). Bedenkzeit verlagen ist auf jeden Fall o.k. und auch angebracht - Merksatz: "Das ist doch ein Vertrag zwischen Ihnen und mir. So was gucke ich mir immer ganz genau an, um zu wissen, wozu ich mich verpflichte und um überlegen zu können, ob ich die Verpflichtung auch einhalten kann. Sie verstehen bestimmt, dass ich das nicht sofort unterschreiben kann und erst mal ein bisschen Bedenkzeit brauche."
Darüber, was in Profilingmaßnahmen läuft, habe ich auch keinen Überblick. Die bereits erwähnte Geschichte von Rose legt den Verdacht nahe, dass einfach die "Bewerbungstraining"-Maßnahmen, die es seit Jahren gibt, umbenannt worden sind.
Gegenwehr gegen aufgedrängte 1-Euro-Jobs ist schwierig; Chancen dafür gibt's am ehesten bei - leider nicht seltenen - unzumutbaren Arbeitsbedingungen. Dazu empfehle ich Dir einen Artikel auf der Seite von Tacheles (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/Arbeitsgelegenheiten.html).
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