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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wo in der BRD wird auch eine schul. Umschulung gefördert?


Artem
24.11.2008, 12:54
Hallo, zur meiner Lage:
bin seit 01.11.08 arbeitslos, davor 4 Jahre und 4 Monate als Monteur für LKW-Beleuchtung gearbeitet, habe den erw. Realschulabschluss, aber keine Berufsausbildung. Ich habe mich beim AA über die Möglichkeiten einer Umschulung mit einem Bildungsgutschein erkundigt. Dort wurde mir gesagt dass unsere Bundesagentur in Vechta NUR vergütete Umschulungen fördert, also alle schulischen Bildunsträger kommen nicht in Frage, auch wenn diese zur Förderung mit Bildungsgutschein zugelassen sind. Um das zu beweisen, wurde mir eine Broschüre über das Programm der AA Vechta für 2008 gezeigt, wo das auch stand. Meine Fragen: ist es möglich dass sich das Programm 2009 ändert und die schulischen Umschulungen auch gefördert werden? Und kann man irgndwo erfahren welche Agenturen eine schulische Umschulung fördern?
Danke im voraus.

Seebarsch
24.11.2008, 17:49
Hallo artem,
:welcome:
schulische Ausbildungen werden im ganzen Bundesgebiet durch alle Agenturen nicht gefördert. Siehe auch § 77 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__77.html) !
Gefördert wird nur die berufliche Bildung!
:confused:

nurich
22.01.2009, 11:50
Hallo,

ja, die Auskunft, dass schulische Ausbildungen nicht gefördert werden, habe ich auch immer erhalten. Es kommt eben drauf an, wo man fragt.

Ich habe folgendes gemacht. Da das Arbeitsamt und die Arge nicht der Meinung waren, dass eine Umschulung bei mir sinnvoll wäre, habe ich diese Institutionen in gewisser Weise umgangen.

Ich habe bei der LVA einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Dort begründet, warum ich in meinem erlernten Beruf nicht arbeiten kann (gesundheitliche Gründe, aber vielleicht geht auch was anderes) Da aber die LVA für mich nichts tun konnte, weil ich nicht die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt habe (15 Jahre Wartezeit, sprich Versicherungszeit) hat die LVA den Antrag an die ZUSTÄNDIGE REHA-Abteilung des AA geschickt. Das macht der Rentenversicherungsträger immer, wenn er selbst für die Maßnahme nicht zuständig sein kann. Nach 2 Gesprächen mit den richtigen Sachbearbeitern) habe ich die Zusage gehabt, dass ich eine Umschulung (2 Jahre) machen darf. Da mir die Umschulungskurse aber gar nichts zugesagt haben, habe ich fest drauf bestanden eine Ausbildung in der Berufsschule zu machen. Der Beruf, den ich mir ausgesucht habe habe ich gut recherchiert und die zukunftstauglichkeit anhand Ausdrucken aus dem Internet. Folge davon, ich bekam sogar die Zusage es über eine Einzelförderung machen zu dürfen: dh ich darf mich bei Berufsschulen bewerben, die normalerweise auch nicht über den Bildungsgutschein abrechnen. Das Arbeitsamt macht das aber möglich.

Also vertrödel Deine Zeit nicht mit Gesprächen mit dem Sachbearbeiter, sondern stell den Antrag direkt vei der LVA oder BfA, je nachdem, wer Dein versicherungsträger ist. Dann könnte ja sowas dabei rauskommen, wie bei mir:)