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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gekündigt nach Elternezeit - was tun?


Tokra71
26.11.2008, 09:38
Hallo,

hatte schonmal in einem anderen Thread erläutert, dass mir wahrscheinlich die Kündigung droht. Nun hatte ich vergangene Woche ein Gespräch mit meinem mittlerweile 3. Chef.

Ja und wie es aussieht, sind meine Tage dort gezählt. Als ich damals angefangen hatte gab es nur meinen Chef und mich. Ich war fürs Büro zuständig und er für den Aussendienst. Zum Jahresende wurde er dann gekündigt und ich bekam eine Chefin, die aber auch schon wieder weg ist. Mein neuer Chef hat mir nun erklärt das er mich nach der Elternzeit kündigen muss, da einfach nichts zu tun ist, die Firma wird zwar weiter bestehen aber nur auf dem Papier (laufen versch. Immobilen auf den Namen der Firma, umschreiben wäre wohl zu teuer). Wir sind eine Tochtergesellschaft einer großen namenhaften Bank.

So nun muss ich mal wissen was ich wann zu tun habe. Meine Elternezit geht bis zum 01.03.2009, Kündigungsfrist 1 Monat, also bin ich ab dem 01.04. 09 arbeitslos oder ? Zur Arbeit brauch ich nicht mehr zu kommen, er will das wohl regeln ?! Dann will er mir was schreiben, dass mir keine Nachteile beim AA entstehen. Bestehen mir doch sowieso nicht oder weil ich kündige ja nicht !?

Ich denke mal er will mich auf die elegante und billigste Art loswerden. Kann ich da irgendwie vorgehen bzw. besteht viell. ein Anspruch auf Abfindung (angefangen hatte ich dort 2005).

Er will mir alles zuschicken (Kündigung etc.) wohl mit vordatiertem Datum, das ist doch alles ein linkes Ding oder ?

Freue mich auf Eure Tipps und Ratschläge

PS: Sobald seine Schreiben da sind, werd ich Euch mal ein paae Auszüge zitieren !!!

Viele Grüße von Anja (die sich trotz bedrohender Kündigung nicht den Mut nehmen lässt !!!!):seufz:

Rotkäppchen
26.11.2008, 10:22
Er wird dir wahrscheinlich so kündigen, das der Termin genau auf das Ende der Elternzeit fällt. Dann brauchst du gar nicht mehr hinzugehen. Ich weiss ja nicht, wie die Kündigungsfrist in deinem Arbeitsvertrag geregelt wurde. Meistens sind es 6 Wochen.

Wenn die Firma wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage nicht mehr existiert, steht dir keine Entschädigung zu. Wenn sie aber einer namhaften Bank gehört, kann das etwas anders aussehen. Dazu müsste man den Gesellschaftsvertrag sehen. D.h., man müsste sehen, ob das eine Filiale (d.h. Teil der Großbank ist), oder ob es eine Tochtergesellschaft ist, ein Outsourcing oder gar ein Joint-Venture ist.

Trotzdem ist es sehr üblich, bei großen Firmen eine Entschädigung zu zahlen, sofern es keine ausländischen Unternehmen sind. Frag doch mal den Chef direkt. Oftmals ist es so, dass man erst heulen muss, damit man berücksichtigt wird.

Wenn du die Kündigung hast, würde ich auch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht fragen. Das müsste auch eine Rechtschutzversicherung für Arbeitsrecht übernehmen.

wohl mit vordatiertem Datum, das ist doch alles ein linkes Ding oder ?

Es ist gesetzlich nicht erlaubt, etwas vorzudatieren.

Sobald du die Kündigung hast, melde dich bitte beim Arbeitsamt. Du bekommst bei Kündigung keine Sperre. Und handel dir bitte ein gutes Zeugnis aus. Du wirst es benötigen, um wieder eine gute Stelle zu finden.

fragi
26.11.2008, 10:40
Ich weise mal auf folgendes hin:
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
Quelle: §19 BEEG (http://bundesrecht.juris.de/beeg/__19.html)

Die Kündigungsfrist beträgt also in jedem Fall 3 Monate.

Tokra71
26.11.2008, 15:03
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.

@ fragi, ich will doch nicht kündigen, sondern mein AG mir, gelten da auch diese Fristen ?

Gruss Anja

Ich bin es nicht
26.11.2008, 15:17
Hallo Tokra ..

So nun muss ich mal wissen was ich wann zu tun habe. Meine Elternezit geht bis zum 01.03.2009, Kündigungsfrist 1 Monat, also bin ich ab dem 01.04. 09 arbeitslos oder ? Zur Arbeit brauch ich nicht mehr zu kommen, er will das wohl regeln ?! Dann will er mir was schreiben, dass mir keine Nachteile beim AA entstehen. Bestehen mir doch sowieso nicht oder weil ich kündige ja nicht !?


lass ihn mal regeln was er will ..

ich würde ihm schriftlich mitteilen , das du eine Kündigung nicht akzeptierst ..

Ich denke mal er will mich auf die elegante und billigste Art loswerden. Kann ich da irgendwie vorgehen bzw. besteht viell. ein Anspruch auf Abfindung (angefangen hatte ich dort 2005).

so wird es wohl sein ..

eine Abfindung kannst du auf jeden Fall aushandeln , und dabei ganz gezielt darauf hinweisen , das deine Familienplanung auf Weiterbeschäftigung nach der Elternzeit aufgebaut war ..


Er will mir alles zuschicken (Kündigung etc.) wohl mit vordatiertem Datum, das ist doch alles ein linkes Ding oder ?

in deinem Schreiben ganz gezielt darauf hinweisen , das du mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden bist und wert auf einen ordentlichen Ablauf ( Abwicklung ) deines Arbeitsverhältnisses erwartest ..

sollte es letztendlich dazu kommen , das diese Angelegenheit vor einem Arbeitsgericht verhandelt wird , so sieht das für den Richter gleich " toll" aus , wenn er nichtakzeptable Vorgehensweisen ( Datierung der Kündigung ) seitens des Arbeitgebers erkennt ..

fördert in den meisten Fällen eine schnelle und zu deinen Gunsten vorteilhafte Urteilsfindung ..

Tokra71
29.11.2008, 13:18
Hallo,

so nun ist das Kündigungsschreiben gekommen, setze Euch mal das Schreiben rein:

Sehr geehrte Frau ....,

betriebsbedingt kündigen wir den mit Ihnen bestehenden Anstellungsvertrag vom 31.08.2005 fristgerecht zum 31.03.2009.

Mit der Einstellung unseres operativen Geschäftes stellen wir Sie ab dem 01.03.2009 widerruflich unter Anrechnung Ihrerseits bestehende Urlaubs- und Überstundenansprüche von der Tätigkeit frei.

Bei Rückfragen u.s.w.

So das war alles. Lt. meinem AV steht bei Kündigung wie folgt: Die ordentliche Kündigung kann mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende erfolgen.

Das bedeutet doch, dass mir eigentlich erst zum Ende April 09 gekündigt werden kann oder ? (Elternzeit bis 01.03.09, 1. Arbeitstag somit der 02.03.09)

Sollte ich jetzt gleich am Montag zum Arbeitsamt gehen obwohl ich ja noch in Elternzeit bin ?! Bin ein bißchen überfragt:wut:.

Ansonsten weiß ich auch nicht wie das jetzt alles gehandhabt wird. Mit der Kündigung bin ich auf keinen Fall so einverstanden, sollte ich jetzt bereits einen Anwalt hinzuziehen oder selbst zum Arbeitsgericht gehen. Ich muss ja irgendwie auf die Kündigung reagieren ?!

Freue mich auf Eure Tipps und Hinweise

Gruss Anja

Ich bin es nicht
29.11.2008, 13:52
Hallo Tokra ..

während der Elternzeit unterliegt der Arbeitgeber einem Kündigungsverbot !!!

Ausnahmen gibt es jedoch bei Betriebsauflösung , Einstellung einzelner Abteilungen und bei wirtschaftlicher Gefährdung des Unternehmens ..

diese Ausnahmen des Kündigungsschutzes muss der Arbeitgeber jedoch bei seiner zuständigen Aufsichtsbehörde schriftlich beantragen ..

dann kannst du dazu ebenfalls eine schriftliche Stellungnahme abgeben ..

.... dann wird die Aufsichtsbehörde entscheiden und teilt dir und dem Arbeitgeber die Entscheidung SCHRIFTLICH mit ....

ich glaube mal kaum , das dein Arbeitgeber diesen Weg gegangen ist , da du ja keinen Bescheid diesbezüglich von der Aufsichtsbehörde erhalten hast ..

somit ist diese Kündigung nun unwirksam und der aktuelle Stand liegt vor ..

nach Ablauf deiner Elternzeit ordentliche , betriebsbedingte Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist ..

ich würde dir schon sehr anraten , dich anwaltlich beraten zulassen ..

unter Umständen kann das jetztige Fehlverhalten des Arbeitgebers ( Kündigung ohne Hinzuziehung der Aufsichtsbehörde ) , für dich bereits sehr positiv sein und den Entscheid der Aufsichtsbehörde beeinflussen ..

Tokra71
01.12.2008, 16:37
Hallo,

war heute beim Anwalt. Rein rechtlich soll wohl alles so okay sein :confused:. Er war sich nur nicht sicher zwecks der Kündigungsfrist. Ich bin ja lt. Schreiben meines AG erst zum 31.03.08 gekündigt also nach meiner Elternzeit. Diese endet ja am 01.03.08. Kann man mich denn jetzt schon für die Zeit nach der Elternzeit kündigen oder geht das erst wieder am 1. Arbeitstag ?

Zweites Problem ist das Thema Abfindung. Da wir ja nur 2 Leute waren gibt es wohl nichts, auch nicht als Tochtergesellschaft einer großen Bank.

Tja also hab ich wohl Pech gehabt !?:wut:

Ich bin es nicht
01.12.2008, 17:17
Hallo Tokra ..

während der Elternzeit besteht ein Kündigungsverbot für Arbeitgeber ..

ich verstehe das so , das die Kündigung erst nach Ende der Elternzeit ( bei dir am 01.03. ) erfolgen darf ..

demnach frühestens am 02.03. )

Das bedeutet doch, dass mir eigentlich erst zum Ende April 09 gekündigt werden kann oder ? (Elternzeit bis 01.03.09, 1. Arbeitstag somit der 02.03.09)

genau so sehe ich das auch ....

um die einmonatige Kündigungsfrist einzuhalten , kann meiner Auffassung nach die Kündigung erst zum Ende April greifen ..

der März ( 02.03. erster Arbeitstag ) ist kein voller Monat ( einmonatige Kündigungsfrist zum Monatsende ) ..

schau mal nach was in deinem Arbeitsvertrag zur Kündigung steht ..