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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bausparvertrag - Vermögensanrechnung


anni
22.07.2005, 15:51
Hi!

Tja, diese Sache mit den Bausparverträgen...

Sachverhalt:
Ich wohne bei meinen Eltern und da das Geld insgesamt knapp ist haben wir ein Auto für alle. Nun begab es sich, das unser Auto nicht mehr wollte und ein neues her musste her. Wovon?

Der Bausparvertrag, den meine Eltern mal für mich eigerichtet hatten (in den sie am Anfang auch eingezahlt hatten), war fast zur Hälfte angespart.

Nun haben wir überlegt, wie das ganze am günstigsten geht. Anmeldung wieder auf meinen Vater, da er als Behinderter Prozente bekommt, ebenso wegen dem Schadenfreiheitsrabatt der Haftpflichtversicherung.

Ist doch sehr wirtschaftlich gedacht, oder?

Also hin zur Bank und die Finanzierung abgeklärt.
Dort sagte man mir, bis zur Zuteilung würde noch mind. ein halbes Jahr vergehen, außerdem wären nur 49% eingezahlt und mir als arbeitlose könnte man den Bausparkredit eh nicht gewähren. Tolle Sache!

Also habe ich den Bausparvertrag an meine Eltern übertragen. Die haben den Rest eingezahlt und mit Hilfe einer Zwischenfinanzierung das Darlehen bekommen.

Beim Sozialamt habe ich das brav alles so angegeben und habe handschriftlich hinzugefügt, dass ich mit der Übertragung des Bausparvertrages 1/3 Anteil am davon gekauften Auto erworben habe.
(Haben meine Eltern mit ihrer Unterschrift betätigt.)

In meinem ALG II Bescheid stand nun drin, dass mir der übertragene Betrag (Schenkung) jetzt und weiterhin als Vermögen angerechnet wird.
Es lag alles unter dem Freibetrag, so dass ich keine ALG II Einbußen habe.

ABER

Warum ist das nun eine Schenkung? Ich nutze den PKW, habe so die Möglichkeit auch zur etwas weiter entfernten potentiellen Arbeitsstelle zu pendeln.
Beteilige mich ebenfalls an den Steuern, der Versicherung und zahle mein Benzin selbst.

Wie lange soll/darf das angerechnet werden? Außerdem sind diese immer wieder zu stellenden Anträge ja zur Überprüfung der Vermögensverhältnisse da. Das ich vor 2 Monaten ein Vermögen von X gehabt habe, heißt doch noch lange nicht, dass es in einem halben Jahr immer noch da ist. Das reduziert sich doch mit der Zeit, leider!

Gruß
Anni

StephanK
22.07.2005, 16:55
Hallo Anni,
was Du geschildert hast, sind ziemlich normale Vorgänge innerhalb einer Familie - so lange nicht ein Familienmitglied eine von der Bedürftigkeit abhängige Sozialleistung erhält. Sei froh, dass die Summe unter dem Freibetrag lag...

Der Grund dafür, dass Dir der Betrag weiterhin als Vermögen angerechnet wird, ist etwas kompliziert: Als Vermögen wird Dir nicht (mehr) der eigentliche Geldbetrag angerechnet (den hast Du ja auch nicht mehr), sondern ein Rückforderungsanspruch. Du hast ja Geld an Deine Eltern verschenkt (dass das ursprünglich mal ein Geschenk Deiner Eltern an Dich gewesen war, spielt dabei keine Rolle). Dieses Geld könntest Du eigentlich von ihnen zurückfordern. Das folgt aus § 528 des Bürgerlichen Gesetzbuches: Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten (...), kann er von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes (...) fordern. Deinen Unterhalt kannst Du wegen Deiner Arbeitslosigkeit nicht selbst bestreiten, also könntest Du ... usw.
Mit dieser Anrechnung soll verhindert werden, dass man sich künstlich "arm schenkt", was im Prinzip auch nicht unvernünftig ist. Aber wie so oft können prinzipiell vernünftige Regeln im Einzelfall zu ziemlich blöden und auch ungerechten Ergebnissen führen.

anni
24.07.2005, 00:25
Danke für die Erläuterung Stephan!

Könnte man jetzt nicht sagen, dass ich die Schenkung bereits zurückgefordert habe, da mir das eine Drittel vom Familienauto gehört?

Oder, dass meine Eltern ihre Schenkung zurückgefordert haben? Lässt sich ja anhand der Überweisungen auseinanderechnen.
Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten (...), kann er von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes (...) fordern.
Dies ist doch eine KANN Bestimmung. Wenn es wirtschaftlicher ist das Geld beim Beschenkten zu belassen, warum dann zurückfordern? Dafür ist doch die Familie da!

Wenn ein Wagen auf meinen Namen liefe, wären die Kosten viel höher. Und das bei dem, was vom ALG II für den Unterhalt eines Autos vergesehen ist :-x :-x

:idea: Mmh, wenn ich also meine Eltern beschenken/unterstützen muss dürfte es dafür wohl keinen Zeifel an meiner Bedürftigkeit geben (meine wegen der Haushaltsgemeinschft), oder?

StephanK
24.07.2005, 07:49
Hallo Anni,
Könnte man jetzt nicht sagen, dass ich die Schenkung bereits zurückgefordert habe, da mir das eine Drittel vom Familienauto gehört?Das ist ein guter Gedanke, auf den ich eigentlich selbst hätte kommen können... :lol: Nur muss man es dann korrekterweise etwas anders formulieren.
Entgegen dem Anschein hat es sich gar nicht um eine Schenkung gehandelt, denn Du hast den Bausparvertrag nicht unentgeltlich (=ohne Gegenleistung) auf Deine Eltern übertragen.
Vielmehr war die ganze Transaktion ein Tauschgeschäft: Du hast 1/3 Miteigentum an dem Auto eingetauscht und dafür damit bezahlt, dass Du Dein Bausparguthaben auf die Verkäufer = Deine Eltern übertragen hast.

Oder, dass meine Eltern ihre Schenkung zurückgefordert haben? Lässt sich ja anhand der Überweisungen auseinanderechnen.Nö, so rum nicht. Deine Eltern hätten ja einen Grund dafür haben müssen, ihr Geschenk zurückzufordern, und mir scheint nicht, dass ein solcher gegeben sein könnte.

Dies [§ 528 BGB] ist doch eine KANN Bestimmung. Wenn es wirtschaftlicher ist das Geld beim Beschenkten zu belassen, warum dann zurückfordern? Dafür ist doch die Familie da!"Kann" und "kann" ist nicht dasselbe - je nachdem, in welchem Rechtsgebiet Du Dich bewegst. Im bürgerlichen Recht (und dort bewegen wir uns gerade, wenn wir mit dem BGB zu tun haben) bezeichnet die Formulierung "kann fordern" einen Rechtsanspruch. Für den, von dem etwas gefordert werden kann, ist das zwingend und er kann dazu auch verurteilt werden. Für den, der etwas fordern kann (den Forderungsinhaber) ist es aber (jedenfalls auf der Ebene des bürgerlichen Rechts) nicht zwingend, sondern seiner wirtschaftlichen Dispositionsfreiheit überlassen, ob er die Forderung geltend macht oder nicht. Deswegen das "kann".
Wenn Du als Forderungsinhaberin nun aber Sozialleistungen beantragt, die Deine Bedürftigkeit voraussetzen, sagt das Gesetz: Deine wirtschaftliche Dispositionsfreiheit kann nicht zu Lasten der öffentlichen Kassen gehen. Also entweder setzt Du Deine Forderung durch und sorgst so dafür, dass Du nicht mehr bedürftig bist - oder Du lässt es bleiben, aber dann darf der Sozialleistungsträger Dich so behandeln, als ob Du Deine Forderung durchgesetzt hättest.

Aber ich denke, diese Überlegungen brauchst Du gar nicht, weil es bei genauer Betrachtung gar kein Geschenk gab, dass Du zurückfordern könntest. Du stehst jetzt nur vor der Aufgabe, das Deinem ALG II-Träger klar zu machen.

:idea: Mmh, wenn ich also meine Eltern beschenken/unterstützen muss dürfte es dafür wohl keinen Zeifel an meiner Bedürftigkeit geben (meine wegen der Haushaltsgemeinschft), oder?Hmm - es erscheint mir zweifelhaft, ob sich so argumentieren liesse. Aber das ganze Thema "Haushaltsgemeinschaft" kommt auch eher zum Tragen, wenn der ALG II-Träger die Bedürftigkeit generell verneint, weil er vermutet, dass es laufende Unterhaltsleistungen der Eltern gibt. Darüber hast Du zumindest nix geschrieben, so dass ich mich darüber nicht in Mutmaßungen ergehen will. 8)