fragi
26.11.2008, 11:33
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Gericht: Finanzgericht Düsseldorf
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 31.07.2008
Aktenzeichen: 14 K 272/08 Kg
Kernaussage:
Kindergeld kann auch an Kinder von ALG II Empfängern ausgezahlt werden, die im Haushalt der Eltern leben. Hintergrund ist, dass diese wegen Mangelnder Leistungsfähigkeit nicht in der Lage sind, den Unterhalt durch das Kindergeld sicherzustellen, da dies den Eltern als Einkommen angerechnet wird.
(http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&sid=ab98c39f98fd42522603f44f92612030&nr=9781&pos=0&anz=1)Wortlaut (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2008/14_K_272_08_Kgurteil20080731.html) des Urteils
Kreuzverweis zu ähnlichem Urteil (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=85354)
Gericht: Finanzgericht Düsseldorf
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 31.07.2008
Aktenzeichen: 14 K 272/08 Kg
Kernaussage:
Kindergeld kann auch an Kinder von ALG II Empfängern ausgezahlt werden, die im Haushalt der Eltern leben. Hintergrund ist, dass diese wegen Mangelnder Leistungsfähigkeit nicht in der Lage sind, den Unterhalt durch das Kindergeld sicherzustellen, da dies den Eltern als Einkommen angerechnet wird.
(http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&sid=ab98c39f98fd42522603f44f92612030&nr=9781&pos=0&anz=1)Wortlaut (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2008/14_K_272_08_Kgurteil20080731.html) des Urteils
Kreuzverweis zu ähnlichem Urteil (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=85354)