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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausbildungsabbruch, Anspruch auf ALG 1 ?


Mrs Holmes
27.11.2008, 13:14
Hallo zusammen,

bin so ziemlich neu hier daher weiß ich nicht, ob ich in dem Unterforum jetzt mit meinem anliegen richtig liege, wenn nicht bitte ich um Verzeihung.
Ich habe folgene Frage und bräuchte unbedingt Rat, hoffe mir kann jemand behilflich sein:


Seit Herbst 2006 stecke ich in einer Überbetrieblichen Ausbildung. Mittlerweile muss ich aber mit bedauern fest stellen, das mir das ganze gar nicht liegt. Anfangs ging es noch relativ gut aber ich komme halt mit dem Schwierigkeitsgrad nicht wirklich zurecht so dass ich der Gefahr ausgesetzt bin, die Prüfungen trotz aller Bemühungen nicht zu bestehen :(

Habe mich damit Mittlerweile auch schon abgefunden und ärgere mich darüber, das ich doch nach langen Jahren mir in den Kopf gesetzt habe nochmal eine Ausbildung zu probieren statt den Weg meines Traumes der Selbstständigkeit zu erfüllen. Aber wenn man eine Chance im Leben bekommt, sollte man sie ja bekanntlich nutzen, wie ich es auch tat.


Mir stellen sich jetzt die Fragen, wenn ich die Ausbildung abbrechen würde, wie würde sich das ganze auf ALG 1 auswirken?

Ich habe ja schon 2 Jahre volle Erwerbstätigkeit hinter mir, zusätzlich gehe ich noch auf 400€ Basis arbeiten.

1. Bekäme ich trotz des Nebenjobs ALG 1 und wenn ja wie hoch würde der sich dann richten ?

2. Gibt es auch beim ALG 1 ein Minimum was gezahlt wird ? Da ich ja nur 310 € Brutto Ausbildungsvergütung bekomme ( da wäre % angerechnet ja kaum was übrig zum überleben im Monat, ist ja so schon knapp ) und

3. wie ist das generell bei Überbetrieblichen Ausbildungen ?



ALG 2 würde ich nicht bekommen weil ich jetzt mittlerweile verheiratet bin und mein Mann mit dem Bruttogehalt ganz gut liegt ( den Restlichen Rattenschwanz sehen sie ja leider nie bzw wollen sie nicht sehen ).
Hatten damals wo ich hier her zog schon Probleme durch zu setzen das ich einen vollen Anspruch hatte ( da kein Eheähnliches Verhältnis bestand und wir uns in der Versuchs - Kennenlernphase befanden, wenn man das mal so ausdrücken darf ) und nicht nur Anspruch auf 120 € Monatlich.



Soll jetzt auch keiner bitte denken das ich keine Lust habe was zu machen. Bin immer sehr Arbeitsfleißig gewesen und kann nicht auf die faule Haut liegen. Es liegt mir halt die Ausbildung nicht und ich habe vor mich doch schon eher als später um meinen Einstieg in die Selbstständigkeit zu kümmern, vor ich noch mehr Zeit verliere :)


Wäre für jede Antwort, Rat und Vorschlag dankbar

lg :)

Seebarsch
30.11.2008, 10:57
Hallo Mrs Holmes,
wenn die überbetriebliche Ausbildung versicherungspflichtig war, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Alg. Die Auswirkungen eines Nebenverdienstes auf den Alg Bezug kannst du in den FAQ nachlesen!
Mindestbeträge für Alg gibt es nicht. Da wird ausschliesslich nach dem erzielten Lohn gezahlt!
Mit der dritten Frage kann ich leider nichts anfangen!
:?

Mrs Holmes
02.12.2008, 17:15
Hallo Seebarsch,

vielen Dank für die Antworten :)

Mindestbeträge für Alg gibt es nicht. Da wird ausschliesslich nach dem erzielten Lohn gezahlt!

also muss ich davon ausgehen das von meinen 310 € Brutto ( weil ich ja nicht ausgelernt habe in dem Beruf ) dann die vorgesehenen % ( weiß jetzt nicht genau wo das lag, glaube 60 ?! ) abgezogen werden und das bekäme ich dann ?!? Mhmmm... das wäre ja nicht gerade sehr viel


Bei der 3. Frage wollte ich wissen ob es Auswirkungen hat weil die Überbetriebliche Ausbildung ja meines Wissens vom Arbeitsamt gezahlt wird aber da es Versicherungspflichtig ist und du sagtest das man dann Anspruch habe, hat sich die Frage schon beantwortet.

Dann werde ich mal in den FAQ´s nach lesen.
Denke aber mal da dass AG so gering ausfallen würde, werde ich zu sehen das ich ohne Arbeitslosenzeit einen Jobwechseln hin bekomme damit ich noch ein bisschen was für mein Vorhaben zurecht sparen kann. Muss ich halt solange noch durch....

Vielen lieben Dank :)

Seebarsch
02.12.2008, 18:17
Hallo Mrs. Holmes,
leider ist es so, dass nach dem erzielten Entgelt gezahlt wird.
Das Alg beträgt allerdings ca. 60 vom NETTO!
Allerdings musst du dann mit dem Nebenverdienst aufpassen.
Wenn du 400 € monatlich dazu verdienst, werden davon 165 € als Freibetrag abgezogen. Der Rest von 235 € mtl. wird dann voll auf das Alg angerechnet.
Wenn der Anrechnungsbetrag höher ist als das monatliche Alg, hast du keinerlei Anspruch mehr und bist auch nicht versichert!
:wut:

Blackroze
08.12.2008, 20:35
Hallo zusammen ich bin durch zufall auf euer Forum gestoßen und freue mich nun euch einige fragen stellen zu dürfen.

zu meiner laage..: ich habe eine abgeschlossene Ausbildung zu Bäckerin in Waren ( Müritz) beendet und habe mich gleich darauf entschlossen eine 2. Berufsausbildung anzufangen zu Gesundheits und Krankenpflegerin..das Problem..in Greifswald...da ich mit meinem EX auch eine Wohnung in HGW fand entschloß ich mich hinzuziehen--keine Bekannten oder sonstwas in HGW...naja wie Ihr euch nun schon denken könnt hat das doch nicht so klappen wollen mit unserer gemeinsamen Wohnung..dh. er hat mich verlassen und rausgeschmissen....nun befinde ich mich in einer unbekannten Stad mitten in der Probezeit und will nur noch nachhaus,......
ich überlegte mir meine Ausbildung abzubrechen zum 01.01.09 aber ich weiß nicht wie das funktioniert mit dem ansprüchen auf geldern.---im moment sind 12 Bewerbungen meinerseits im umlauf auf eine weiteführene ausbildungstelle im Müritzkreis....habe angst das das nix wird und meine Mitschülerin bei der ich im Moment untergekommen bin will mich verständlicher weise auch los werden.... zu den Frage::

1.Wenn ich Kündige,habe ich dann anspruch auf ALG?
"2.wenn ich gekündigt werde.(das bekomme ich schon hin^^) habe ich denne mehr anspruch? (noch in der Probezeit)
3. Kann Man auch einen Aufhebungsvertag in Betracht ziehen oder is das mit einer Kündigung gleichzusätzen?
4.Was soll ich dem arbeitsamt sagen wenn ich keine neue Stelle bekommen sollte und arbeitslos werde? (ich hätte ja für negstes Jahr was sicher..weil ich dazu bereit wäre die Ausbildung neu zu starten..)
5.Wie kann ich mir am schnellsten eine Wohnng suchen und habe ich Anspruch auf Wohngeld?
6.Stimmts das ich zurück zu meinem Elternhaus müste solange ich unter 25 bin?-habe ja schon über 4 Jahre allein Gewohnt.
7.Steht mir noch Kindergeld zu?
8.soll ich mich im Dez 08 Noch arbeitslos melden?
9.Welche Gelder stehen mir zu und wie überzeuge ich das Amt sie mir auch zu geben??


bitte um schnelle Antwort,..danke schonmal,..:confused::confused::engel:

Ich bin es nicht
08.12.2008, 23:46
hallo blackroze ..

ich versuch mich mal an deinem Beitrag ....


1.Wenn ich Kündige,habe ich dann anspruch auf ALG?

gibt ne Sperrzeit wenn DU kündigst ..

2.wenn ich gekündigt werde.(das bekomme ich schon hin^^) habe ich denne mehr anspruch? (noch in der Probezeit)


wäre in meinen Augen die beste Lösung !!
Anspruch müsste aus deiner Ausbildungszeit ( erste Ausbildung ) vorhanden sein ..

4.Was soll ich dem arbeitsamt sagen wenn ich keine neue Stelle bekommen sollte und arbeitslos werde? (ich hätte ja für negstes Jahr was sicher..weil ich dazu bereit wäre die Ausbildung neu zu starten..)

wenn du zum 01.01.09 " gekündigt " wirst , so musst du dich jetzt im Dezember bereits ARBEITSSUCHEND melden ..
dem Arbeitsamt sagst du einfach , das du ab Januar ARBEITSLOS bist ..

6.Stimmts das ich zurück zu meinem Elternhaus müste solange ich unter 25 bin?-habe ja schon über 4 Jahre allein Gewohnt.

meines Wissen`s " NEIN " .. der Stichtag für U25 war irgendwie Februar 2006 ( bitte dazu andere / genauere / konkretere Antworten abwarten ) ..

Welche Gelder stehen mir zu und wie überzeuge ich das Amt sie mir auch zu geben??

meines Erachtens ALG I und wenn das nicht reicht , so musst du aufstockendes ALG II beantragen ..

warte aber unbedingt noch konkretere Antworten hier im Forum ab ....!!!